Festplatte aus neuem Laptop ausbauen zur Datensicherung

vom 22.06.2014, 23:26 Uhr

A hat sich vor ein paar Wochen einen neuen Laptop gekauft. Nun ist die Grafikkarte ausgestiegen. A hat schon viel Ahnung von der Technik, um das mit einem Computermonitor testen zu können. Denn dieser blieb auch schwarz. Nun steht die Frage im Raum, ob A die Festplatte aus dem Gerät ausbauen darf, um die Daten zu sichern und dort dann zu löschen.

Immerhin geht es hier um berufliche Daten, die so von jedem Mitarbeiter des Herstellers genutzt werden können. Das Versandunternehmen sagte schon am Telefon, dass es nicht gemacht werden dürfe. Aber A möchte das Gerät auch nicht so einfach an den Hersteller oder das Versandunternehmen schicken. Ist es rechtlich wirklich so, dass A nun das Gerät nicht für die Datensicherung öffnen darf? Oder hat man als Besitzer der Daten das Recht darauf, diese auch zu sichern? Immerhin ist A ja technisch gesehen auch vom Fach und weiß wie man da vorgehen muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Werden da überhaupt Siegel verletzt, wenn A die Festplatte ausbaut? Sprich: Würde man das überhaupt merken? Das kommt sicher auf den Typ des Laptops an. Wenn keine Siegel zerstört werden, würde ich da nicht lange fackeln und die Daten zerstören.

Zudem würde ich meinen Chef kontaktieren, wie das übliche Prozedere in so einem Fall aussieht. Es hört sich zwar so an, als ob es sich um ein privat gekauftes Gerät handelt. Trotzdem denke ich, dass der Chef da einiges an Erfahrung hat, denn das wird schon nicht der erste Computer mit einem Schaden in seiner Zeit als Chef sein. Vielleicht würde das sogar die Firma, bei der A arbeitet übernehmen, das Gerät von einer Firma ihres Vertrauens reparieren zu lassen oder die Datensicherung zu übernehmen.

Ansonsten kann ich mir auch gut vorstellen, dass es da gesetzliche Vorschriften geben müsste und da würde ich mich noch mal schlau machen. Wenn es sehr sensible Daten sind, lohnt es sich vielleicht sogar einen Juristen aufzusuchen und sich über die Rechte aufklären zu lassen. Ich wäre mir nämlich nie sicher, dass man von Servicetechnikern auch immer juristisch einwandfreie Antworten bekommt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Siegel sind nicht vorhanden, aber an den Schrauben würde man es schon erkennen. A hat aber keinen Chef, sondern ist selbständiger Handwerker. Der Laptop wurde also für die Firma von A gekauft und dort sind eben Kundendaten teilweise auch mit Kontodaten in einer Datenbank gespeichert.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Das sind schon recht vertrauliche Daten. Blöd ist es auch, wenn man da niemanden fragen kann. Spontan fällt mir die Seite im Internet ein, wo man gegen kleines Geld Anfragen an Anwälte stellen kann. klick . Da hat man dann zu einem vernünftigen Betrag eine juristisch tragbare Auskunft. Oder man hat Glück und es hat dort schon jemand anderes eine ähnliche Frage gestellt.

Es ist einfach mein Empfinden, dass es eigentlich nicht verboten sein kann, seine Festplatte zu wechseln, denn das sollte eigentlich nicht geeignet sein, eine Grafikkarte zu zerstören. Aber heute sind die Gesetze teils so kompliziert, dass man mit Gefühl nicht immer zum richtigen Weg findet. Und ich denke schon, dass Datenschutz hier ein gewichtiges Argument sein sollte und tendiere eher dazu, dass der Servicemitarbeiter hier im Irrtum liegt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Nein, es ist schon zulässig, dass hier der Kunde seinen Rechner auch alleine an den vom Hersteller vorgesehenen Stellen öffnet, um "übliche" Vorgänge auszuführen. Dazu gehört sehr wohl der Austausch der Festplatte oder auch das Aufrüsten vom Hauptspeicher. Damit kann weder die Gewährleistung noch die Garantie negativ beeinträchtigt werden.

Vor vielen Jahren haben Hersteller versucht, durch Siegel am Computergehäuse das öffnen zu verhindern. Auf den Siegeln war aufgedruckt, dass mit dem Brechen des Siegels die Garantie erlischt. Hier sind aber schon Urteile gesprochen worden, welche dieses Vorgehen verneinen. Der Hersteller bzw. Verkäufer kann sich auf diese Weise NICHT von der Gewährleistungspflicht befreien.

In dem konkreten Fall würde ich in jedem Fall die Festplatte ausbauen. Wobei in dem Fall (es ist ja die Grafikkarte bzw. der Grafikchip betroffen) sogar genügen müsste, den Rechner dann OHNE Platte einzusenden. Sofern der Grafikchip Onboard ist (wovon auszugehen ist) dürfte es aber auf einen Austausch des Geräts hinauslaufen. Hier kann es dann zu "Problemen" führen, dass die Platte fehlt. Aber auch das lässt sich eigentlich klären und es kann Händler geben, die dann das Austauschgerät einfach ohne Platte verschicken. Davon hätten im Grunde dann alle was.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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