Tod des Versicherten und Sonderkündigungsrecht der Erben?

vom 22.06.2014, 21:41 Uhr

Da die Mutter von B verstorben ist, sind noch einige Formalitäten zu regeln und Versicherungen zu kündigen. B hat gehört, dass Versicherungen auch mit vererbt werden und auch eine Kündigungsfrist haben. Oft ist es so, dass so eine Versicherung aber eine längere Laufzeit hat, ehe sie gekündigt werden kann. Fallen denn Versicherungen beim Tod des Versicherten unter das Sonderkündigungsrecht und kann B die Versicherungen ihrer Mutter alle direkt kündigen? Wie sollte B sich da verhalten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Versicherungen wie Krankenversicherungen und Haftpflicht, die an die Person des Versicherten gebunden sind, kann man sicherlich recht unproblematisch kündigen. Schließlich benötigt ein Toter keine Krankenkasse mehr. Um die Frist zu wahren würde ich zu solchen Konzernen einfach ein formloses Schreiben schicken und darauf hinweisen, dass Frau X verstorben ist und man daher wissen möchte, welche Fristen einzuhalten sind und man um schriftliche Rückantwort bittet.

Bei Versicherungen wie zum Beispiel eine Hausratversicherung oder Brandschutzversicherungen für das Eigenheim, das der Tote vielleicht besessen hat, kann man sicher überlegen, ob man die Konditionen übernehmen kann, wenn sie gut sind. Vielleicht liegen ja noch irgendwo im Haushalt der Toten die Vertragsunterlagen für die Versicherung? Da würde ich zuerst nachlesen. Dann würde ich auch vergleichen, wie gut die Konditionen im Vergleich zu modernen Verträgen wirklich sind und ob die Preisleistung noch stimmt. Erst wenn ich zu dem Ergebnis gekommen bin, das dem so ist, würde ich mit dem Gedanken spielen, die Policen eventuell zu übernehmen. Ansonsten würde ich rigoros kündigen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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