Bei Wohnungsauflösung einen Wohnungsflohmarkt veranstalten

vom 22.06.2014, 21:38 Uhr

B's Mutter ist verstorben und B soll und muss die Wohnung auflösen. Nun hat sie selber ein voll eingerichtetes Haus und braucht an sich nichts aus der Wohnung B ist Alleinerbe und muss sehen, dass sie die Wohnung leer bekommt. Nun möchte B einen Wohnungsflohmarkt veranstalten. Sie wollte eine Zeitungsanzeige aufgeben, wo sie hinein schreibt, wann die Leute kommen können und was verkauft wird.

Aber nun auch ein paar Fragen dazu. Wie sieht das alles rechtlich aus bzw. wie muss B das beim Finanzamt melden und wie muss B darüber Buch führen? Muss B alles listen und dann die erzielten Preise dahinter schreiben oder wie muss so ein Wohnungsflohmarkt gemacht werden. Muss B diesen Flohmarkt bei einer Behörde anmelden oder beim Vermieter der Wohnung?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Den Vermieter sollte man schon informieren, denn nicht jeder Vermieter ist begeistert, wenn da wahre Besucherströme durch das Haus ziehen. Vor allem wenn man in einem Mehrfamilienhaus diesen Wohnungsflohmarkt veranstalten möchte.

Dem Finanzamt muss man eventuell den Gewinn melden, da ja auf die Erbmasse eventuell Erbschaftssteuern erhoben werden. Wobei die Freigrenzen für direkte Erben ja ziemlich hoch sind.

Ein Gewerbe anmelden oder ähnliches, wie zum Beispiel andere Steuern beim Verkauf an das Finanzamt abgeben muss man nicht. Man könnte die Sachen ja auch einfach auf einem Flohmarkt oder bei Ebay verkaufen und da würde das kaum einen Menschen interessieren. Wobei man bei Ebay darauf achten sollte, dass man aufgrund der Anzahl der verkauften Artikel nicht als gewerblich eingestuft wird.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^