Hat ein 'Langzeitkranker' auch Urlaubsanspruch?
Person A hat vor einem Jahr einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit gehabt. Er bekommt also schon seit etlichen Monaten Krankengeld. Nun ist er bald genesen und kann wieder langsam anfangen zu arbeiten. Der Betrieb würde ihn auch wieder gerne nehmen. Nun würde Person A aber gerne noch in Urlaub fahren bevor er wieder richtig los legt. Aber hat ein Langzeitkranker wirklich noch Anspruch auf Urlaub oder darf er während der Krankzeit nicht in Urlaub fahren? Er würde ja in Urlaub fahren, bevor er in ca 8 Wochen wieder arbeiten gehen kann.
A hat nun schon gehört, dass er während der Krankzeit nicht in Urlaub fahren darf und er abwarten muss, bis er wieder arbeiten geht und der Betrieb ihm dann Urlaub bewähren muss. Aber wie ist es nun wirklich? Kann er auch jetzt noch in Urlaub fahren um sich auch von den ganzen Rehabilitätionsanwendungen zu erholen?
Wenn es schon um die Auszahlung von Krankengeld geht, muss natürlich nicht nur der Arbeitgeber informiert werden, sondern auch die Krankenkasse. Und die wird natürlich darauf bestehen, dass der Arzt sein OK gibt - also eine Unbedenklichkeitserklärung gibt. Einfacher natürlich, wenn er eine "Gesundschreibung" ausstellt. Dann wäre der Arbeitgeber wieder in der Pflicht und der könnte dann den regulären Urlaub (der sich während der Krankschreibung ja auch angesammelt hat) ganz normal genehmigen.
Ehrlich gesagt ist das ein wirklich schwieriges Thema, denn da der Unfall auf dem Weg zur Arbeit erfolgt ist, ist das ein sogenannter Wegeunfall und da ist dann auch die Berufsgenossenschaft involviert und er dürfte zu seinem Krankengeld noch eine Aufstockung erhalten. Im Endeffekt sind dann nicht nur der Arbeitgeber, die Krankenkasse und der Arzt involviert, sondern auch noch die Berufsgenossenschaft, also viele Ansprechpartner, die die Problematik verkomplizieren.
Zudem hört es sich so an, als wenn Person A nach dem sogenannten Hamburger Modell (schrittweise Erhöhung der Arbeitszeit bis zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit) wieder in seinen Beruf einsteigt. Während dieser Zeit ist immer noch die Krankenkasse / Berufsgenossenschaft für ihn zuständig.
Von einer Gesundschreibung würde ich dringend abraten, denn dann ist er von einem Tag auf den anderen wieder voll arbeitsfähig und die Wiedereingliederung gemäß Hamburger Modell entfällt umgehend.
Richtig ist auf jeden Fall aber, das Person A noch Urlaubsanspruch hat, auch der Urlaub aus 2013 vor dem Unfall steht ihm noch zu (außer es gibt tarifliche oder vertraglich anders lautende Vereinbarungen) und dazu natürlich der Anspruch aus dem aktuellen Jahr und da gilt es so oder so auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, wie und wann der Urlaub abgebaut werden kann, weil sich da ja doch so einiges angesammelt hat, vermute ich.
Ich würde Herrn A empfehlen zunächst mit seinem Arzt über die Urlaubspläne zu sprechen und anschließend mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten, ob und wie das ganze überhaupt möglich ist und wenn dies erfolgt ist, auch mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Es gibt immer wieder Fälle, wo Ärzte sogar dazu raten, auch während einer Krankheit in Urlaub zu fahren und dies sollte abgeklärt werden, bevor man etwas anderes überlegt.
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