Gutschein auf Ebay verkauft - angeblich nicht einlösbar

vom 19.06.2014, 13:12 Uhr

A hat auf Ebay zwei Kinogutscheine angeboten. Sie wurden auch ersteigert und verschickt. Nun hat sich der Käufer beschwert, dass er versucht hat, die Kinogutscheine einzulösen und es aber nicht funktioniert hat. Die Computer zweier Kinos hätten "already redeemed" angezeigt. Sprich, die Gutscheine wären bereits verwendet worden. Die Kassiererin meinte aber wohl auch, dass das bei Gutscheinen von flimmer.de schon öfter vorgekommen ist.

Der Käufer will nun sein Geld zurück. Das Problem ist aber, dass A. ja gar nicht sicher sein kann, dass der Käufer die Gutscheine nicht selber schon eingelöst hat. Der Käufer glaubt also, dass A. ihn betrügt - wobei er bisher freundlich war und A. nichts unterstellen wollte - und A. kann nicht sicher sein, ob der Käufer ihn nicht betrügt. Er hat auch gleich einen Fall bei Ebay eröffnet.

Es geht nicht um viel Geld, nur knapp 15 Euro. Dennoch möchte A. sich nicht über den Tisch ziehen lassen. Er kann die Gutscheine ja nicht einfach wieder verkaufen. Er will sich mit dem Käufer auch nicht streiten und schlechte Laune bekommen. Wie sieht das rechtlich aus? Ich hab schon gehört, dass PayPal das Geld einfach wieder zurücküberwiesen hat in ähnlichen Fällen. Andererseits besteht bei Gutscheinen kein Käuferschutz durch PayPal. Somit mischen die sich da eigentlich gar nicht ein.

Habt ihr so etwas schon erlebt? Was sollte A. nun tun?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Tja, das ist eine schwierige Situation. Wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich den Käufer vermutlich auffordern, es noch mal in dem letzten Kino zu versuchen, in dem man ihm gesagt hat, dass das bei den Gutscheinen wohl öfters vorkommt. Wenn man das dort weiß, dann verstehe ich eigentlich nicht, warum man ihm nicht trotzdem Kinokarten gibt. Normalerweise ist es doch auch so (jedenfalls kenne ich das nur so), dass Gutscheine eingezogen werden und gegen eine richtige Kinokarte eingetauscht werden. Insofern sollte es für den Käufer nur wenig Probleme an der Kinokasse geben.

Dieser Sachverhalt macht es dann auch dem Verkäufer nicht einfacher, denn es steht ja Aussage gegen Aussage. Im Zweifelsfall würde ich als Verkäufer den Preis zurück bezahlen, den der Käufer bezahlt hat, um des Friedens Willen. Oder ich würde ebenfalls einen Fall eröffnen und auch Ebay den Fall schildern, wobei ich schon die Erfahrung gemacht habe, dass ein solches Vorgehen oftmals nicht funktioniert und man als Verkäufer, egal ob man im Recht ist, schlechte Karten hat, weil eben nichts bewiesen werden kann.

Wie ein solcher Fall rein rechtlich aussieht, kann ich nicht beurteilen, weil eben jede Partei auf ihr Recht besteht und meint, im Recht zu sein.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Nettie hat geschrieben: Normalerweise ist es doch auch so (jedenfalls kenne ich das nur so), dass Gutscheine eingezogen werden und gegen eine richtige Kinokarte eingetauscht werden. Insofern sollte es für den Käufer nur wenig Probleme an der Kinokasse geben.

Theoretisch ja, aber das ist nicht sicher. Man kann den Gutscheincode ja auch in eine Geschenkkarte einarbeiten und die würde nicht eingezogen werden. Wobei das hier wohl gar nicht gemacht wurde.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Theoretisch ja, aber das ist nicht sicher. Man kann den Gutscheincode ja auch in eine Geschenkkarte einarbeiten und die würde nicht eingezogen werden. Wobei das hier wohl gar nicht gemacht wurde.

Okay, wenn das bei diesen Karten bzw. Gutscheinen auch möglich ist, dass der Code "eingearbeitet" werden kann, dann ist die Sache doch wohl noch etwas schwieriger als gedacht. In einem solchen Fall würde ich Ebay um Rat fragen und auf eine Antwort warten. Je nachdem, wie diese ausfällt würde ich dann handeln.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Da kann nichts passieren. Keiner kann nachweisen, wer den Gutschein wirklich eingelöst hat. So was wäre nur im Falle von einem Ermittlungsverfahren möglich rauszubekommen, aber das würde bei der Summe vermutlich direkt eingestellt.

» DNkRockzzzzZ » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,08 »


Wenn Ebay dem Käufer hier Recht gibt und somit eben auch Paypal, dann wird das Geld auch wieder abgebucht. Von daher sollte man sich wohl überlegen, ob man nicht lieber auf Paypal verzichtet. Denn gerade Paypal reagiert da recht schnell und dann hat man als Verkäufer den Ärger, wenn man am Ende doch im Recht ist.

Ansonsten kann man nur hoffen, dass A nun irgendwelche Nachweise hat, die man auch am Wohnort von A in einem Kino überprüfen kann. Denn damit könnte man erst mal schauen, ob der Code wirklich nicht einlösbar war oder der Käufer hier versucht zu tricksen. Wobei es auch die Frage ist, wo A diesen Gutschein her bekommen hat und eventuell auch in der Pflicht war zu prüfen, ob der Code auch in Ordnung war.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich kenne mich nicht aus mit Gutscheinen und auch nicht mit Paypal. Aber wenn du die Gutscheine verschickt hast und der Käufer sie nicht eingelöst haben will, warum lässt du sie dir nicht zurückschicken und gehst damit zur Kinokasse und lässt sie überprüfen? Ich denke doch, dass ein Gutschein einbehalten wird, sofern er eingelöst wurde, oder etwa nicht?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich habe so etwas bislang zum Glück nicht erlebt, obwohl ich auch schon einmal einen Gutschein verkauft habe. Es handelte sich dabei allerdings nicht um einen Kinogutschein, sondern um einen Gutschein für ein Geschäft. Letztendlich sollte das aber keine Rolle spielen. Wenn ich einen ungenutzten Gutschein verkaufe, erwarte ich nicht, dass ich anschließend von dem Käufer angeschrieben werde und sich dieser darüber beschwert, dass er den Gutschein angeblich oder tatsächlich nicht verwenden konnte.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, stammten die Gutscheine von der Seite Flimmer.de. Das ist doch eigentlich soweit eine seriöse Seite, sofern ich richtig informiert bin, so dass ich erst Recht nicht verstehen kann, warum die Gutscheine nicht funktionieren sollten. Eventuell wäre es sinnvoll, wenn sich A mit der Firma Flimmer.de in Verbindung setzen würde. Wirklich notwendig finde ich das nun nicht, aber es wäre ja interessant zu wissen, wie die Verantwortlichen auf eine freundliche Anfrage reagieren. Vielleicht kann man anhand der Reaktion schon abschätzen, ob die Firma häufiger mit solchen Problemen konfrontiert ist oder nicht.

An Stelle von A wäre ich grundsätzlich auch misstrauisch und würde dem Käufer kein Geld zurückerstatten. Mein erster Gedanke wäre übrigens auch, dass der Käufer versucht, A über den Tisch zu ziehen. Sollte die Geschichte des Käufers wirklich stimmen, wäre das für ihn natürlich sehr ärgerlich. Dennoch würde ich als Verkäufer nicht einfach auf die 15 Euro verzichten, auch wenn die Summe nun nicht so groß ist. Ich hätte dabei ein ungutes Gefühl.

Wie Paypal eine solche Geschichte bearbeitet, ist mir nicht bekannt. Ich nutze Paypal nur sehr ungern und damit auch selten. Falls der Paypal-Käuferschutz nicht für Gutscheine gilt, muss A sich immerhin keine Sorgen machen, dass das Geld von Paypal zurückgehalten wird. Das ist wieder ein Punkt, der aus meiner Sicht dafür spricht, dem Käufer nichts zurückzuerstatten und auch anderweitig kein Entgegenkommen zu signalisieren.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich muss nun doch etwas verärgert reagieren, ich kann es nämlich nicht fassen, wie man solche Kinogutscheine einfach weiter verkaufen kann. Gutscheine sind ja an sich auch nicht erlaubt, weiterzuverkaufen. Warum kann man diese Gutscheine nicht zum Geburtstag oder zu Weihnachten an die Familie oder an die Freunde verschenken? Man hat sich ja doch bemüht, den Kinogutschein zusammen zu bekommen. Oder ist man wirklich so geldgierig, dass man die 15 Euro haben muss?

Nun, ich würde sagen, dass ich auch noch nie mit der Einlösung dieser Kinogutscheine Probleme hatte. Die Scanner im Kino sind oftmals nicht sehr gut. Sie können die Strichcodes nicht gut erkennen, wenn es von einen nicht so guten Drucker ausgedruckt wurde. Aber es steht immer eine Reihenfolge von Zahlen und Ziffern unter den Strichcode. Diese müssen einfach nur in das Systems des Kinos eingepflegt werden. Dann hat es auch mit dem Kinobesuch funktioniert. Es scheint hier nun wirklich der Fall zu sein, dass entweder der Käufer lügt und bereits die Kinogutscheine schon eingelöst hat oder der Verkäufer hat sich bei der Versendung vertan. Vielleicht hat er ja Kinogutscheine versendet, die gar nicht mehr gültig waren, weil er sie selbst schon benutzt hat.

Wenn das ganze über Paypal gelaufen ist, muss sich der Verkäufer etwas einfallen lassen. Ich habe noch nie gehört, dass bei Gutscheinen Paypal gar nicht hilft. Ich wäre deswegen interessiert zu erfahren, was mit dem eröffneten Fall passieren wird. Es scheint für den Verkäufer aber schlecht zu sein, denn er müsste schon nachweisen können, dass der Käufer unrecht hat oder sogar den Kinogutschein schon einmal eingelöst hat. Vielleicht kann man aber auch wirklich den Käufer besänftigen, indem er es noch ein letztes Mal in einen Kino versuchen soll. Dort muss er sich an die Mitarbeiter des Kinos halten. Ich habe auch schon gesehen, dass sie dort ein Auge zugedrückt haben und einen anderen Code gescannt haben, sodass der Kunde trotzdem umsonst ins Kino durfte. Dem Kunden ist es ja egal, ob er nun über flimmer oder sonst was kostenlos ins Kino kommt.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Grundsätzlich ist es so, dass die von dir verkauften Dinge auch erfüllen müssen, was im Angebot steht. Wenn ein Kinogutschein also nicht eingelöst werden kann, warum auch immer, dann bist du in der Pflicht, nachzuliefern.

Ob der Käufer diese eingelöst hat oder nicht, musst du beweisen können. Kannst du das nicht, musst du ihm funktionierende Gutscheindaten liefern. Oder eben auf das Angebot eingehen, den Kaufpreis rückzuerstatten.

Frag doch einfach mal beim Gutscheinherausgeber nach, weshalb der Gutschein nicht einlösbar ist. Der wird dir sicherlich sagen, wann und wo der Gutschein eingelöst wurde, oder ob es sich um einen technischen Fehler handelt.

Im Prinzip ist es so, wie wenn du bei einem Geschäft einen Gutschein kaufst und diesen dann verschenkst. Wenn Probleme auftreten, wende dich an den Herausgeber des Gutscheins und kläre den Sachverhalt. Bei dir kommt eben noch hinzu, dass du den Gutschein verkauft hast. Du musst hier also Sorge tragen, dass der Käufer erhält, was ihm versprochen wurde.

Natürlich kann ein Käufer immer behaupten, die Ware ist nicht so, wie es versprochen wurde. Aber das ist gesondert zu klären, aus Sicht von Paypal wird der Käufer sein Geld zurückbekommen, denn die bewerten nur, ob ein Handel regelgerecht funktioniert hat und das hat er hier nicht.

In Zukunft würde ich raten, keine Geschäfte als Verkäufer via Paypal abzuwickeln. Mach das lieber über dein Bankkonto, wenn dann Forderungen bestehen, muss das auch wasserdicht sein, will man die Forderung eintreiben. Bei Paypal reicht in der Regel eine Email und das Geld ist wieder da. Gut für Käufer, aber schlecht für Verkäufer.

» Rockefeller » Beiträge: 127 » Talkpoints: 19,66 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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