Steuerwirksamkeit von Kursgewinnen und Kursverlusten
Beim Verkauf von Aktien unterliegen ja die Kursgewinne der Abgeltungssteuer. Aber wie ist denn der steuerliche Sachverhalt wenn man mehrere Aktienposten veräußert und diese sich in Kursgewinnen und Kursverlusten darstellen? Kann man dann die Kursgewinne mit den Kursverlusten verrechnen, so dass man unter Umständen steuerfrei rauskommt?
Zinseinkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer solange keine Freistellungsbescheinigung vorliegt! Einkünfte aus Aktienverkäufen unterliegen ganz normal der Einkommensteuer und sind steuerfrei sobald der Zeitraum zwischen Einkauf und Veräußerung größer als ein Jahr ist!
Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften sind natürlich miteinander verrechenbar aber eben im Gegensatz zu anderen Verlusten nicht mit Geschäften aus anderen Einkunftsarten. Sollten die Verluste über den Gewinnen liegen, kann man einen Verlustvortrag bilden, der ebenfalls wiederum nur auf Gewinne aus Aktiengeschäften angerechnet werden kann. Nachzulesen ist dies in § 23 EStG.
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