Arbeitgeber schreibt mehrere Tage Urlaub am Stück vor

vom 18.06.2014, 23:44 Uhr

Ich habe im Jahr 24 Tage Urlaub und habe es bisher so gehandhabt, dass ich einen Teil davon genommen habe und mir den Rest habe ausbezahlen lassen. Meistens habe ich einzelne Tage genommen, also mal einen Montag oder einen Freitag. Ich mag das ganz gerne, so ein verlängertes Wochenende. Mir bringt das mehr, wenn ich ab und an nur vier Tage in der Woche arbeiten muss, anstatt fünf (also einen Tag Urlaub nehme), anstatt dass ich mehrere Wochen am Stück Urlaub nehmen, denn ich fahre ohnehin nirgends hin.

Nun hat meine direkte Vorgesetzte mir gesagt, dass sie nicht glaubt, dass das erholsam ist, wenn ich immer nur einzelne Tage Urlaub nehme. Dann habe ich ihr erklärt, dass mir das besser gefällt, als mehrere Wochen am Stück und die Sache war für mich dann erledigt. Sie ist dann aber zu ihrer Vorgesetzten gegangen – also eine Führungsebene weiter oben – und wollte, dass diese mich anweist, mir mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück zu nehmen und das nicht auf einzelne Tage aufzuteilen. Darum hatte ich mit dieser, nächst höheren Vorgesetzten heute ein Gespräch. Sie meinte, ich müsse mich doch erholen usw.

Ich habe ihr das Gleiche gesagt, wie meiner direkten Vorgesetzten, nämlich dass es für mich erholsamer ist, mal nur vier Tage arbeiten zu müssen und so mehrere verlängerte Wochenenden zu haben. Ich habe auch gesagt, dass ich es eigentlich nicht gewohnt bin, dass man mir vorschreibt, wann und wie ich Urlaub zu nehmen habe. Dann haben wir den Kompromiss gemacht, dass ich zumindest eine Woche am Stück Urlaub nehmen soll.

Finde ich wirklich nicht nett, dass man mir so etwas vorschreibt. Ich kann doch wohl selber beurteilen, wodurch ich mich mehr erhole und was für mich besser ist. Dass man mir das vorschreibt, finde ich nicht ok. Nur, weil ich nicht wie der Durchschnitt jeden Sommer drei Wochen irgendwohin fliege, heißt das doch nicht, dass ich mich nicht erhole. Zudem ist der Job nun wirklich nicht so anstrengend, dass da nun dringend eine Erholung nötig wäre. Das Geld der ausbezahlten Urlaubstage wäre mir lieber.

Dürft Ihr frei Urlaub nehmen, wann Ihr wollt? Oder gibt es bei Euch auch solche Vorschriften? Würdet Ihr Euch dagegen wehren, wenn man Euch in den Urlaub hineinredet?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Kannte bisher niemanden, der seinen Urlaub nicht mal am Stück nehmen möchte, deshalb ist mir Dein Anliegen neu. :D Aber durchaus nachvollziehbar, wenn es Dir damit besser geht. Ich selber könnte mir das zwar für mich nicht vorstellen, aber darum geht´s ja auch nicht. Meinen Urlaub plane ich jedenfalls in Absprache mit meinen Vertretungen dann so, wie ich es für sinnvoll erachte und lasse mir da auch nicht wirklich reinreden, solange ich die bei uns in der Firma geltenden Vereinbarungen einhalte.

Bei uns gibt es sogar die Regelung, einmal im Jahr drei Wochen am Stück Urlaub zu nehmen. Auch wird da ausschließlich nur zusammenhängender Erholungsurlaub akzeptiert, davon den einen oder anderen Tag mit Zeitguthaben oder anderen besonderen Tagen zu ersetzen, ist also nicht möglich.

Wobei diese Regelung eher zum Schutz der Arbeitnehmer gedacht ist, damit man wirklich einmal im Jahr über einen längeren Zeitraum Urlaub hat. Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers kann jedoch davon abgewichen werden. Andererseits gibt es ja auch Firmen, die Werksferien/Betriebsferien machen und dann wird auch dem Arbeitnehmer vorgeschrieben, wann er seinen Urlaub zu nehmen hat.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich arbeite momentan nur nebenbei, das heißt, dass ich mir sogar aussuchen kann, ob ich überhaupt da und dann arbeiten will, zwischen den Arbeitszeiten können da auch mal einige Tage liegen, bei denen ich nicht hingehe, weil ich dann auch einfach zu viel verdienen würde. Mir schreibt also niemand irgendetwas vor.

Ich finde es aber schon besser, wenn man darauf achtet, dass der Arbeitnehmer auch seine Erholung bekommt und nun ist es ja auch oft so, dass man an einzelnen freien Tagen einfach auch nur Wege erledigt, also auch keine Erholung bekommt. Deine Vorgesetzten liegen da also generell nicht so falsch und es ist doch eigentlich ganz nett, wenn sie um dein Wohl bemüht sind.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Soweit ich mich erinnere muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass man einen Erholungsurlaub bekommt. Und der ist nun mal so definiert, dass man dafür mehrere Urlaubstage am Stück bekommt. Wenn dir das nicht gefällt, dann solltest du vielleicht aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit wechseln. Dann kannst du das nämlich komplett allein entscheiden, wann du dir frei nimmst und wann nicht.

Übrigens besteht auch keine gesetzliche Regelung, dass du dir einfach Urlaub aufsparst, um diesen dann ausgezahlt zu bekommen. Das darf nur gemacht werden, wenn dir aus betrieblichen Gründen der Urlaub nicht gewährt werden konnte. Ansonsten muss Urlaub aus dem Vorjahr bis maximal Ende März verbraucht sein. Nimmt der Arbeitnehmer seine Urlaubstage nicht, so verfallen sie einfach.

Es wäre also durchaus in deinem Sinne, wenn du den Urlaub aufbrauchst. Dass man dir da nun Vorschriften macht, liegt an der Fürsorgepflicht deines Arbeitgebers. Ob dir das nun gefällt, hat ihn dabei nicht zu interessieren und wenn du von allein nicht einlenkst und dann schreibt man dir eben den Urlaub vor.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich kann es irgendwie schon verstehen, dass du es nicht möchtest, dass sich in deinen Plan jemand einmischt. Ich könnte mir für mich auch nicht vorstellen, dass es reicht, wenn man nur immer wieder mal ein verlängertes Wochenende und keinen richtigen Urlaub hat. Für mich wäre das keine Erholung. Darum kann ich deine Vorgesetzte in dem Fall auch verstehen, dass sie eben um deine Erholung besorgt ist. Bei mir im Betrieb ist es auch so, dass es dem Chef am liebsten ist, wenn man mindestens eine Woche am Stück Urlaub nimmt. Auch einzelne Tage sind möglich, aber eher die Ausnahme. Mir macht die Regelung aber nichts aus.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Das ist eine ganz normale Vorgehensweise des Arbeitgebers und er darf bzw. muss sogar vorschreiben, dass der Urlaub am Stück genommen wird. Denn nur so wird gewährleistet, dass ein Arbeitnehmer sich erholt. Dies schreibt das Bundesurlaubsgesetz vor und ist in jedem Bundesland gleich zu halten.

12. Wie oft darf der Arbeitnehmer im Jahr Urlaub machen?
Wenig beachtet ist in der Praxis die Regelung des § 7 Abs. 2 BUrlG. Danach soll der Urlaub möglichst zusammenhängend - also auf einmal - gewährt werden. Eigentlich dürfte der Arbeitnehmer daher nur einmal im Jahr Urlaub machen und müsste dabei seinen gesamten Urlaub nehmen. Dies wird in der Praxis allerdings so gut wie nie vorkommen, da in Fällen, in denen der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen des Arbeitnehmers nicht zusammenhängend gewährt werden kann und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen hat, der Urlaub auch aufgeteilt werden kann. Dennoch muss einer der Urlaubszeiträume mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Für Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Arbeitswoche wären das 10 Arbeitstage. Die meisten Arbeitnehmer nehmen im Zuge ihres Jahresurlaubs aber ohnehin mindestens diese 10 Arbeitstage bzw. 12 Werktage aufeinanderfolgend in Anspruch, so dass dies in der Praxis nur selten Probleme bereitet.
[url=www.gesetz-dem-fall.de/recht_und_gesetz/25_Fragen_zum_Erholungsurlaub.html[/url]Quelle[/url]

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das gilt aber nur für Vollzeitstellen, ich habe eine Teilzeitstelle und es nützt mir gar nichts, wenn ich da gezwungen werde, so viel Urlaub am Stück zu nehmen, denn bei meiner anderen Teilzeitstelle muss ich dann trotzdem anwesend sein. Somit muss ich dennoch hin- und herfahren.

Zudem finde ich, dass man selber entscheiden sollte, wann und wie man Urlaub macht und es kann auch keiner außer mir selber einschätzen, was zu meiner Erholung beiträgt, mal abgesehen davon dass man sich hier nicht wirklich erholen braucht.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



@Zitronengras: Warum sollte das nur für Vollzeitstellen gelten? Bei Teilzeit und sogar Minijobstellen gilt die gleiche Urlaubsregelung und das Bundesurlaubsgesetz tritt da genauso in Kraft. Da musst du halt schauen, dass du einen zusammenhängenden Urlaub bei allen deinen Teilzeitstellen zur gleichen Zeit bekommst. Diese Regelung ist nun mal Gesetz und eine Erholung kann eben nicht mit einem verlängerten Wochenende stattfinden. Mehrere Teilzeitstellen ist halt auch eine größere Organisation. Aber die Urlaubsregelung ist laut Gesetz gleich.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Zitronengras: Das ist aber nun nicht das Problem deines Arbeitgebers, dass du mehrere Teilzeitstellen hast. Und der umsichtige Arbeitnehmer wird in solchen Fällen seinen Urlaub auch entsprechend langfristig planen, damit mit mehreren Arbeitsstellen zusammen passt. Und das Bundesarbeitsgesetz ist nun mal für die Mehrheit der Arbeitnehmer genau richtig. Dass es bei dir ausgerechnet nun nicht passt, ist nun mal so und kann deswegen keine Gesetzesänderung bringen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Wie ja schon geschrieben wurde, ist Urlaub zur Erholung da. Der Arbeitgeber erfüllt also seine Pflicht, wenn er dich für einen längeren Zeitraum in den Urlaub schickt. Und normalerweise wäre es deine Pflicht, dass du zeitgleich mit deinem anderen Teilzeitjob Urlaub nimmst, damit der Urlaub auch wirklich eine vollständige Erholung ist. Es ist nämlich streng genommen nicht erlaubt, während der Urlaubszeit in einem anderen Job zu arbeiten. Das könnte unter Umständen ein Abmahnungs- oder sogar Kündigungsgrund sein, weil du deine Pflichten als Arbeitnehmer verletzt. Der Arbeitgeber kann von dir erwarten, dass du dich im Urlaub erholst, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Auszahlung von Urlaub ist übrigens auch nicht wirklich erlaubt, zumindest solange die Mindestzeiten von 4 Wochen, also 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, nicht eingehalten werden.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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