Kann ein Arbeitgeber Urinkontrollen anordnen?

vom 17.06.2014, 22:15 Uhr

Herr L. hat ein kleines Geschäft, in dem Lebensmittel verkauft werden. Er hat zwei Vollzeitangestellte und drei Teilzeitkräfte. Damit ist seine Kundschaft an sich immer gut versorgt.

An manchen Tagen empfindet Herr L. ein bis zwei seiner Angestellten wirken eigenartig. Entweder sind sie neben der Spur oder total überdreht. Auch verschiedene Kunden haben ihn bereits darauf angesprochen. Er die Angestellten darauf angesprochen und diese meinten nun, sie seien wie immer.

Nun meinte eine besorgte Kundin zu Herrn L., ob die beiden Angestellten, die eben immer so unterschiedlich sind, eventuell Drogen nehmen oder vielleicht auch während der Arbeitszeit Alkohol trinken. Herr L. hat das bewusst noch nicht mitbekommen, aber er findet, das könnte zum Verhalten der beiden Angestellten passen.

Nun überlegt Herr L. ob er eine Urinkontrolle anordnen soll? Aber darf ein Arbeitgeber das überhaupt verlangen? Also eine Urinkontrolle um Alkohol- oder Drogeneinnahme zu kontrollieren? Muss Herr L. als Arbeitgeber eine solche Kontrolle ankündigen? An wen kann er sich wenden, wenn er eine Urinprobe bekommen hat?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde dieses Thema recht vorsichtig angehen, ich bin mir nicht sicher ob er das anordnen darf. Wenn ein berechtigter Verdacht besteht, muss die richtige stelle ermitteln das wäre im dem Fall leider die Polizei. Die würde ich aber auch nicht einschalten, weil diese das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Nehmer schlecht beeinflussen können. Eventuell sollte sich der Herr erst mal an passender Stelle informieren, was er machen kann. Ich befürchte nur leider das ihm bis auf das Ansprechen der beiden Personen nicht viel übrig bleibt.

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» 19kitty90 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 2,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Auf dieser Seite kann man nachlesen, dass man als Arbeitgeber nicht so einfach entsprechende Tests anordnen kann. Man kann aber die betroffenen Angestellten von der Arbeit entbinden, was dann auch Lohnabzug bedeuten würde. In diesem Fall müsste Herr L. also die Mitarbeiter ablösen (lassen) und muss auch dafür Sorge tragen, dass sie unbeschadet nach Hause kommen.

Und ich gehe davon aus, dass man besonders über den Verdienst die beiden Angestellten dazu bringen kann, dass sie sich einem Test unterziehen. Wobei man da wohl nicht mal mehr eine Urinprobe benötigt. Da reichen auch schon ein paar Haare aus, um nachzuweisen, ob da öfter Alkohol oder Drogen im Spiel sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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