Schimmelbildung durch Lack an den Wänden

vom 17.06.2014, 21:59 Uhr

Herr M. ist gerade volljährig geworden und möchte in die erste eigene Wohnung ziehen. Da er eine Ausbildung macht, während der seine Ausbildungsvergütung sehr hoch ist und er außerdem noch einen Nebenjob macht, kann er das finanziell locker stemmen, Miete zu zahlen und für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Mit den Eltern hat Herr M. sich verkracht und die sind froh ihn los zu sein und unterstütze ihren Sprössling auch in keiner Form.

Herr M. hat recht schnell eine günstige Wohnung gefunden. Da er recht schnell einziehen möchte und außerdem keine Rücklagen hat, um eine Kaution zu bezahlen, werden sich der Vermieter und Herr K. schnell einig. Wenn Herr M. die Wohnung selbst streicht, würde der Vermieter auf die Kaution verzichten. So geht Herr M. fröhlich ans Werk und streicht mit Farbresten aus dem Keller seiner Eltern seine Wohnung. Wobei seine Eltern die Entwendung noch nicht mal bemerkt haben.

Drei Monate nach Einzug stellt Herr M. fest, dass es in seiner Wohnung an verschiedenen Stellen schimmelt. Da er durch diverse Einträge in Foren und auch durch Berichte im Fernsehen weiß, dass Schimmel gefährlich für die Gesundheit ist, informiert er den Vermieter und bittet um Abhilfe.

Der Vermieter kündigt daraufhin eine Wohnungsbesichtigung an, denn er er möchte die Schäden gerne selber sehen. Herr M. hat damit auch gar kein Problem und möchte seinem Vermieter auch ganz stolz seine renovierte Wohnung zeigen. Der Vermieter allerdings ist weniger begeistert und denkt er sieht nicht richtig. Denn Herr M. hat alle Wände mit Lackfarbe gestrichen. Somit ist es kein Wunder, dass sich an den Wänden Schimmel bildet.

Der Vermieter teilt dem Mieter M. mit, dass dieser selbst den Schimmel verursacht hat. Herr M. ist sich keiner Schuld bewusst und bittet weiter darum, den Schimmel zu beseitigen, sonst würde er die Miete kürzen. Das dürfte er ja, wie er es aus unzähligen Foren mittlerweile weiß. Bekannte bestärken ihn in seiner Meinung, da der Vermieter sich hätte darum kümmern müssen, die Wohnung nach dem Renovieren noch mal zu besichtigen. Manche Bekannte meinen sogar zu Herrn M., dass der Vermieter sicherlich nun darauf drängt, dass Herr M. bald auszieht, damit er die absolut erstklassig renovierte Wohnung teuer vermieten kann.

Dem Vermieter graut es vor dem was nun kommen könnte. Die Wohnung kann er so auf keinen Fall weiter vermieten und müsste sie eben erst komplett sanieren und den Schimmel entfernen. Dabei hatte er so viel Hoffnungen in den jungen Herr M. gesteckt und wollte dem jungen Mann eine Chance geben.

Wer kommt nun für den entstandenen Schaden auf? Hätte der Vermieter wirklich überprüfen müssen, ob sein Mieter Herr M. sachgemäß renoviert hat? Oder ist Herr M. im Recht, der ja renoviert hat und nun auf Beseitigung des Schimmels drängt?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Warum Schimmel in einem Einzelfall auftritt, das kann man nie per Ferndiagnose sagen. Ich kenne genug Leute, die ihre Wohnung mit Latexfarbe gestrichen haben und trotzdem keinen Schimmel hatten. Und Latexfarbe ist auch nicht gerade atmungsaktiv.

Vielleicht hat der Mieter ja auch zu wenig gelüftet? Gerade junge Männer, die so halbwegs noch in der Pubertät stecken oder gerade aus ihr entwachsen sind, habe nicht unbedingt den Überblick, wie oft man lüften muss und mit welcher Technik, dass es ausreicht. Zudem haben Teenager oft ein anderes Empfinden dafür, wie schlecht die Luft in einem Raum ist. Das bestätigen viele Mütter. Möglicherweise liegt die Ursache darin auch.

Möglich ist aber auch, dass das Haus einfach schlecht gebaut oder schlecht isoliert ist oder ein anderer Schaden vorliegt. Ein feuchter Keller zum Beispiel, der dafür sorgt, dass das Wasser in den Wänden hoch steigt und der Mieter gar nichts dafür kann. Oder Kältebrücken. Oder ein falsch gelegter Taupunkt. Was auch immer.

An Stelle des jungen Mieters würde ich mir Rat beim Mieterbund holen oder mal einen Bekannten in die Wohnung einladen, der sich mit Gebäuden und deren Schäden auskennt. Ein erfahrener Bauhandwerker oder Gebäudesanierer. Der sieht die Ursachen oft schon auf dem ersten Blick. Spezielle Fachleute haben auch Geräte, um die Feuchtigkeit in der Wand zu messen. Eventuell ist sogar ein Gang zum Anwalt zur Beratung ratsam, wenn man sich nicht gütlich einigt.

Einfach so klein bei zu geben, würde ich nicht. Wenn es allerdings wirklich an der Farbe gelegen haben sollte, kann man nur hoffen, dass die Person in dem Beispiel nicht an der Haftpflichtversicherung gespart hat. Denn sonst kann es teuer werden, wenn er wirklich nachweislich schuld sein sollte.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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