Geplanter Urlaub und neuer Job - was tun?

vom 17.06.2014, 11:33 Uhr

A wird ab September einen Vollzeitjob annehmen können. Nun arbeitet A bis dahin im selben Betrieb, aber in anderer Position auf 450 € Basis. Das Problem was A nun hat ist, dass A schon vor recht langer Zeit, als A damit noch nicht rechnen konnte, einen Urlaub gebucht hat. Dieser wäre Ende September für ungefähr 9 Tage. Wann sollte A das nun ansprechen? Meint ihr A muss diesen Urlaub stornieren oder hätte A einen Anspruch diesen Urlaub wahrnehmen zu können? Ich denke, dass A da sehr auf den Arbeitgeber angewiesen ist und sich mit ihm gute stellen sollte, um die freien Tage zu bekommen. Habt ihr einen Tipp für A?

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich bin der Meinung, dass A das bei der Vorstellung schon hätte sagen müssen oder mindestens dann, wenn der Vertrag unterschrieben wurde. Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet den Urlaub auch zu geben. Denn Urlaub steht einem dann noch gar nicht zu. Man bekommt ja Urlaub zur Erholung von der Arbeit. Von welcher Arbeit soll sich A denn erholen?

Wenn man Urlaub in einer Firma bekommt, dann ist es meist auch so, dass man beispielsweise bei 24 Urlaubstage auch 2 Tage pro Monat bekommt (umgerechnet). Und nach einem halben Jahr darf man, wenn es die Arbeit erlaubt, auch mal 12 Tage nehmen. Nämlich für die Monate, die man schon gearbeitet hat. Dass A da noch nichts gesagt hat ist schon sehr fahrlässig. Denn wenn der Arbeitgeber nein sagt, steht A ganz dumm da und kann den Urlaub vergessen und das sollte A so schnell wie möglich mit dem Arbeitgeber klären. Am besten dann auch schriftlich festhalten, wenn er den Urlaub genehmigen sollte.

Einen Anspruch hat A auf keinen Fall, wenn A erst so kurze Zeit in dem Betrieb ist. Ein Urlaubsanspruch kommt erst, wenn ein paar Monate gearbeitet wurde und bei 9 Urlaubstagen gehe ich davon aus, dass A mindestens 5 Monate gearbeitet haben muss.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Nachdem hier ein längerfristiges Verhältnis geplant ist und A ja auch schon länger bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, verstehe ich nicht, warum hier vorab schon mit Ansprüchen argumentiert werden sollte. Wenn wir in allen Beziehungen uns nur auf das Reduzieren, was hinsichtlich gesetzlich geregelter Ansprüche erlaubt ist, hätten wir schon ein trauriges Dasein. Auch wenn der Arbeitgeber niemals ein Familienersatz ist und eigentlich nur Mittel zum Zweck ist (umgekehrt genauso - der Arbeitnehmer kann und sollte bessere Arbeitsplätze im Zweifel suchen so wie der Arbeitgeber bessere Angestellte suchen wird) steht es immer frei, die gütliche Einigung zu suchen.

Wenn das "Problem" schon bekannt ist, dann sollte vor der Prüfung von Ansprüchen einfach dem Vorgesetzten gesagt werden, was Sache ist und damit die Frage in den Raum stellen, welche betrieblichen Abläufe gestört wären, wenn A den Urlaub antreten würde. Eine Eskalation bis hin zu Zerwürfnis würde keiner Seite was bringen. Ein Arbeitgeber wird auch nicht versuchen, seine Angestellten bis aufs Blut zu verärgern. Wenn es also möglich ist den Urlaub anzutreten, wird der Arbeitgeber hier keine Steine in den Weg legen. Gerade, wenn ein Vertrauensverhältnis schon existiert! Auf der anderen Seite macht es als Arbeitnehmer keinen Sinn, sich noch vor Beginn der neuen Tätigkeit mit dem Arbeitgeber zu verkrachen.

Übrigens ist es ja auch so, dass das Stornieren vermutlich immer gehen wird. Wenn es auch mit der Zeit immer kostspieliger werden dürfte. Aber hier kann A ja abwägen, wie schnell eine ähnliche Stelle neu gefunden werden könnte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Einen Anspruch auf den Urlaub hat A nicht, aber da er im selben Betrieb bleibt, sind die Chancen wahrscheinlich besser, als wenn der Betrieb gewechselt wurde. Aber trotzdem sollte A es einfach frühzeitig ansprechen, dass noch nicht mit dem Wechsel der Stelle gerechnet wurde, als der Urlaub bewilligt wurde. Darum würde ich einfach fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Urlaub zu nehmen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Normalerweise gibt es in der Probezeit eine Urlaubssperre. Das hängt einfach damit zusammen, dass man die Zeit braucht, um den Arbeitnehmer einschätzen zu können. Wenn in einer Probezeit von drei Monaten zwei Wochen durch Urlaub weg fallen, ist das eher ungünstig.

Da A aber bis dahin schon länger in dem Betrieb gearbeitet hat, ist das ja eigentlich nicht mehr so relevant. Die Probezeit sollte bis dahin erledigt sein, auch wenn man vorher nur in einem 450-Euro-Job gearbeitet hat.

Ich denke auch, dass A das beim Unterschreiben des Vertrags hätte erwähnen sollen. Das kann man natürlich auch noch nach holen. Man kann ja einfach freundlich fragen. Viele Arbeitgeber haben ja durchaus ein Verständnis dafür und gewähren den Urlaub auch dann, wenn A noch nicht lange dort arbeitet. Wenn man merkt, dass der Arbeitgeber nicht begeistert ist, kann man ja immer noch den Urlaub stornieren.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^