Erkrankung der Haftpflichtversicherung mitteilen nötig?
Herr Z. ist 60 Jahre alt und lebt seit dem Tod seiner Frau allein in einer Mietwohnung, in einem Mehrfamilienhaus. Die Kinder von Herrn Z. sind schon lange aus der elterlichen Wohnung ausgezogen und wohnen alle weiter weg, zum Teil auch im Ausland.
Herr Z. wird immer vergesslicher. So überredete eine Bekannte ihn, mal einen Arzt aufzusuchen. Nach einer langwierigen Diagnostik, stellte der Arzt eine beginnende Demenz fest. Herr Z. ist allerdings weiterhin der Meinung, bei ihm sei alles ok. Die Kinder haben nun aus der Ferne versucht eine Betreuung einzurichten, die zum Teil auch bewilligt wurde, wenn auch nur für wenige Stunden in der Woche. Die meiste Zeit ist Herr Z. also alleine daheim.
Nun passieren Herrn Z. durchaus mal „Unfälle“. Er verlässt das Haus nur mit dem Schlafanzug begleitet und vergisst die Schlüssel. Zum Glück hat die Nachbarin einen Schlüssel, seit dem der Schlüsseldienst mal kommen musste und für viel Geld die Tür öffnen musste. Aber gelegentlich lässt Herr Z. auch den Herd oder Backofen an. Bisher ist noch nicht passiert. Trotzdem sorgen sich die Kinder. Der alte Mann verweigert aber ansonsten jede Hilfe.
Nun diskutieren die Kinder untereinander. Die einen meinen, der Vater hat ja eine Haftpflichtversicherung und auch eine Hausratversicherung. Dann wäre Schäden ja mit abgedeckt. Die Tochter aber meint, dass ihr Vater ja ein größeres Schadensrisiko habe und man die Erkrankung den Versicherungsgesellschaften mitteilen müsste. Dann würden aber wohl auch die Beiträge steigen. Aber dafür wären halt eventuell entstehende Schäden abgedeckt.
Ist es wirklich nötig, die Versicherungen über die Demenzerkrankung des Vaters zu informieren? Wer kommt für Schäden auf, die Herr Z. aufgrund seiner Erkrankung verursacht? Werden solche Schäden überhaupt durch eine Versicherung abgedeckt?
Es ist nötig, die Versicherung zu informieren, wenn eine Demenz vorliegt. Durch diese Krankheit bedingt kann ein Wasserschaden oder ein Brand entstehen. Erfährt die Hausratversicherung erst im Schadensfall von der Krankheit, kann sie die Leistungen entsprechend der Police ablehnen.
Wird sie vorab informiert, kann sie entscheiden, ob die Hausratversicherung unter den bisherigen Bedingungen weiterläuft, die Zahlung des Versicherungsnehmers erhöht wird oder die Versicherung ersatzlos gestrichen wird. Bei der Haftpflichtversicherung wird es sich ähnlich sein, nehme ich an.
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