Führerschein Voraussetzung für Anmeldung eines KFZ

vom 17.06.2014, 10:46 Uhr

Frau A hat den Führerschein gemacht und möchte sich nun ein Auto kaufen. Aus privaten Gründen möchte sie aber kein Auto auf ihrem Namen laufen haben. Diese Gründe sind irrelevant für das Thema. Die Anmeldung soll also nicht auf ihrem Namen erfolgen. Frau A hat nun ein Auto gefunden, welches sie sich kaufen möchte. Ein Bekannter ist auch bereit das Auto auf seinen Namen beim Straßenverkehrsamt anzumelden und auch die Versicherung auf seinen Namen laufen zu lassen. Frau A würde natürlich im vollen Umfang die Kosten übernehmen.

Nun meint aber der Vater von dem Bekannten, dass er das gar nicht machen kann, weil er keinen Führerschein hat und der wäre Voraussetzung für die Versicherung eines Kraftfahrzeuges. Wenn ich also keinen Führerschein besitze, kann ich laut Aussage dieses Mannes kein Auto auf meinem Namen anmelden. Ist das richtig? Muss Frau A sich jemanden mit Führerschein suchen, der das Auto auf seinen Namen meldet?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist schon eine wenig durchdachte Argumentation und würde ja bedeuten, dass es jedes Mal wenn jemand den Führerschein verliert, zu einem Gang zu den Zulassungsstellen geben müsste. Was natürlich Quatsch ist! Es mag Voraussetzungen geben, um ein Fahrzeug zuzulassen. Aber die hängen nicht am Führerschein.

So - da bin ich mir nicht sicher - ist ein fester Wohnsitz notwendig. Wobei man wohl auch Obdachlosenheime angeben kann. Außerdem wird man volljährig sein müssen. Ebenso wenn es darum geht, eine Versicherung abzuschließen. Das geht auch nur, wenn man volljährig ist. Nach einem Führerschein wird aber weder bei der Zulassung noch bei der Versicherung gefragt.

Es stellt sich bei der Versicherung bloß die Frage, wer alles mit dem Fahrzeug fahren wird - gibt man hier an, dass beliebige Personen fahren werden, wird die Versicherung u.U. etwas teurer. Aber auch hier sind keine Angaben zum Führerschein gefragt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@derpunkt: Wird denn nicht bei der Versicherung nach dem Führerschein gefragt? Ich weiß, dass ich gefragt wurde, wie lange ich den Führerschein schon habe und wie lange ich dann auch unfallfrei unterwegs war, als ich damals die Versicherung wechselte. Auch mein Mann wurde bei einem Wechsel vor ein paar Jahren gefragt wie lange er den Führerschein hat und wie lange er unfallfrei gefahren ist, wegen der Schadenfreiheitsklasse.

Die neue Versicherung hat sich zwar mit der alten in Verbindung gesetzt, aber wie kann man denn die Schadenfreiheitsklasse errechnen, wenn man keinen Führerschein besitzt. Deswegen bin ich persönlich jetzt davon ausgegangen, dass der Vater von dem Bekannten von A recht hat und man für die Versicherung zumindest einen Führerschein benötigt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich überlege gerade, aber ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass ich den Führerschein bei der Zulassungsstelle vorzeigen musste. Am besten informiert man sich bei der betreffenden Zulassungsstelle oder einer anderen im eigenen Bundesland mal auf der Internetpräsenz. In der Regel wird dort auch aufgelistet, welche Unterlagen man bei der Anmeldung eines KfZ mit bringen muss. Wenn der Führerschein nicht aufgelistet ist, dürfte er irrelevant sein.

Falls man keine passende Webseite findet, kann sich derjenige, auf den das Auto zugelassen werden soll auch telefonisch nachfragen, welche Unterlagen er benötigt. Schließlich hat kaum jemand Lust, zwei mal zu so einer Behörde zu fahren, weil Unterlagen fehlen und so gehe ich davon aus, dass so ein Anruf zwecks einer Frage dieser Art auch nichts ungewöhnliches sein dürfte. Dann hat man Informationen aus erster Hand.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



@Diamante: Die Versicherung hat nach dem Besitz des Führerscheins gefragt, weil sie davon ausgegangen ist, dass du das Fahrzeug auch benutzen würdest (was je der Normalfall ist). Und um jetzt gegenüber der Konkurrenz bzw. dem "Normaltarif" günstiger sein zu können, gibt es Vergünstigungen, wenn der Führerschein schon lange vorhanden ist bzw. die Fahrer über 25 Jahre alt sind.

Wenn du dann auf so eine Frage sagst, dass du keinen Führerschein hast, wird gefragt, wer sonst den Wagen fahren würde und da stellt man die gleichen Fragen. Man braucht also keinen Führerschein bei der Versicherung - die will nur die entsprechenden Daten der Personen, welche dann das Auto fahren. Und hier kann man eben keine Angaben machen, so dass auch bei Fahranfängern und Personen über 65 der Versicherungsschutz besteht, ohne später in Regress genommen zu werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Allein aus der Tatsache, dass auch juristische Personen (Firmen, Vereine etc) Fahrzeuge zulassen und versichern können, beantwortet sich diese Frage ja schon von selbst. Denn einen Führerschein wird diese juristische Person kaum vorlegen können.

Der Zulassungsstelle ist es erst mal mehr oder weniger egal, wer ein Fahrzeug zulässt und auch, wen der Halter dann damit fahren lässt. Auch bei der Versicherung sollte das zu keinerlei Problemen führen, wenn man die Angaben im Antrag wahrheitsgemäß beantwortet. Sicherlich kann es sein, dass dann eventuelle Zuschläge verlangt werden, dies ist aber von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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