Minusstunden in der Gesundungsphase bekommen

vom 12.06.2014, 14:21 Uhr

Frau W. arbeitet seit vielen Jahren im Verkauf. Dadurch bekam sie immer mehr Probleme mit ihren Knien und musste sogar deswegen schon krank geschrieben werden. Ihr Arzt sagte zu Frau W., dass sie einen Schaden am Meniskus hat und das operiert werden muss.

Nun hat Frau W. eine Sollstundenzahl von 169 Stunden im Monat. Somit müsste sie eigentlich 37,5 Stunden in der Woche arbeiten. Da sie aber auch Samstags arbeitet, der weniger Stunden hat, arbeitet sie an den anderen Tagen mehr und hat einen freien Tag in der Woche. Da sie ein oder zweimal die Woche noch dazu ein bis zwei Überstunden machen muss, hat sie immer ein paar Plusstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto.

Nun wurde die Operation geplant und mit ihrem Arbeitgeber abgesprochen. Der Arbeitgeber von Frau W. sagt, er schreibt ihr pro Krankheitstag 6 Arbeitsstunden gut. Frau W. wird mit der Operation mindestens drei Wochen ausfallen. Somit sind ihre Plusstunden danach aufgebraucht und sie wird Minusstunden sammeln.

Die Operation war nötig, die Gesundungsphase nach der Operation ist ebenfalls nötig. Eigentlich dürfen einem Arbeitnehmer doch durch eine Erkrankung, die man nicht selbst herbei geführt hat, keine Nachteile entstehen? Wie kann Frau W. ihren Arbeitgeber dazu bringen, ihr für die Operation und die darauf folgende Gesundungsphase die Stunden zu notieren, die sonst auch arbeiten würde? Mit welchen Mitteln könnte Frau W. gegen ihren Arbeitgeber vorgehen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da hätte ich eine blöde Frage: Wie kommt der Arbeitgeber darauf, für jeden Arbeitstag nur sechs Stunden anzusetzen? Er müsste doch wenigstens die 37,5 Stunden in der Woche ansetzen. So macht sie ja schon jede Woche anderthalb Minusstunden, was nicht sein kann. Es ist sehr seltsam, auf welche Ideen manche Arbeitgeber kommen.

Ich habe nun ein wenig gesucht, denn mich interessiert dieses Thema ebenfalls. Und ich habe dann doch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gefunden. Dort wird unter Punkt 13 das gesagt, was wir intuitiv auch vermutet hätten. Es kommt im Endeffekt darauf an, welche Arbeitszeit ganz individuell tatsächlich geleistet worden wäre. Vielleicht sollte Frau W. dieses Urteil mal ihrem Arbeitgeber zeigen und ohne Vorwürfe, einfach nur als Besprechungsgrundlage darüber diskutieren. Man muss ja nicht gleich mit dem Anwalt ins Haus fallen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Warum meldet sich Frau W nicht einfach krank? Dann wäre die Sachlage ganz einfach - und bzgl. des Versicherungsschutzes ist sie sowieso verpflichtet, diese Krankmeldung (sie ist ja während der Operation und unmittelbar danach definitiv Arbeitsunfähig) beim Arbeitgeber einzureichen. Und der Arbeitgeber darf sie im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gegenüber dem Angestellten in dem Zustand gar nicht arbeiten lassen.

Reicht sie die Krankmeldung ein, dann ist auf allen Seiten für Friede und Ordnung gesorgt. Die Frau W kommt zu ihrem Geld und der Arbeitgeber muss nicht großartig Stunden gegenrechnen. Ich finde, die Idee mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt und stellt für alle Beteiligten in dieser Sondersituation der Erkrankung eine zufriedenstellende Lösung.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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