Kündigung von Alleinvermittlungsauftrag für Makler
vom 04.06.2014, 17:25 Uhr
Wenn man eine Immobilie kaufen möchte, kann man ja einen Immobilienmakler mit der Suche und auch Vermittlung beauftragen. In diesem Zusammenhang liest man ja auch sehr viel von einem so genannten Alleinvermittlungsauftrag. Kennt sich denn da jemand aus und weiß wie diese Verträge geregelt sind? Insbesondere würden mich mal die möglichen Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten eines Alleinvermittlungsauftrages interessieren.
FinanzScout hat geschrieben:Wenn man eine Immobilie kaufen möchte, kann man ja einen Immobilienmakler mit der Suche und auch Vermittlung beauftragen.
Selbstverständlich kann man das machen - aber es würde sich die Frage stellen, welchen Sinn das macht. Gerade beim Hauskauf ist die Courtage nicht ohne (orientiert sich am Kaufpreis) und ich stelle mir gerade die Frage, wie man vorgehen will, wenn der Makler eine Wohnung "findet", welche von einem Makler angeboten wird. Da würden praktisch zwei Provisionszahlungen fällig, was die Sache unglaublich teuer machen würde. Die Alternative wäre aber, nur die Objekte angeboten zu bekommen, welche der Makler vermittelt bzw. die der Makler "von Privat" findet.
Damit aber würde man sich um einen erheblichen Teil der Angebote bringen - und die Wahrscheinlichkeit was Passendes zu finden sinkt dramatisch. Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen: wenn man bei "Immowelt" ein Objekt in Berlin-Friedrichshain kaufen möchte, dann bekommt man bei der Suche bei den ersten 20 Angeboten ausschließlich Angebote, die von Maklern angeboten werden. Da muss dann zum Kaufpreis ca. 7% an Maklerprovision bezahlt werden. Die gleiche Provision müsste man ja auch dem Makler bezahlen, den man beauftragt hat. So steigt der Preis um 14% allein für die Vermittlung. Wer würde so was machen?
FinanzScout hat geschrieben:In diesem Zusammenhang liest man ja auch sehr viel von einem so genannten Alleinvermittlungsauftrag.
Das ist schlicht gelogen. Wo hast du bitte bei der Beauftragung eines Maklers ein Objekt zu suchen gelesen, dass es auch nur annähernd denkbar wäre, diesem einen "Alleinvermittlungsauftrag" zu geben? Allein die Vorstellung ist absurd.
So was wie ein "Alleinvermittlungsauftrag" macht höchstens dann Sinn, wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht und ein Makler exklusiv das Recht bekommt, dieses Objekt zu vermitteln. Dieses Recht ist in der Regel zeitlich befristet und kann aber vom Auftraggeber jederzeit (auch fristlos) aufgelöst werden, wenn dieser dem Makler dafür die potentiell entgangene Provision bezahlt.
FinanzScout hat geschrieben:Insbesondere würden mich mal die möglichen Laufzeiten ... interessieren
Wenn der Makler sich darauf einlässt, könnte die Laufzeit auf wenige Stunden begrenzt werden oder aber auf Jahrzehnte ausgedehnt sein. Beides macht aber in der Praxis wenig Sinn. Die Laufzeitkomponente ist etwas, womit der Verkäufer etwas Druck aufbauen kann (schließlich bekommt der Makler sein Geld nur, wenn der Verkauf erfolgt!). Auf der anderen Seite wird ein erfahrener Makler in Abhängigkeit von Lage und Objekt einschätzen können, wie lange eine erfolgreiche Vermittlung unter Berücksichtigung der Kundenerwartung dauern kann.
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