Wie lange hebt ihr Steuerbescheide vom Finanzamt auf?
Ich bin nun fast 14 Jahre verheiratet und seitdem stapeln sich hier Papiere. Einige hat mein Mann schon geschreddert. Aber nun kommen wir zu dem Ordner "Finanzamt". Dort sind auch jetzt auch von den letzten 14 Jahren die Steuerbescheide drin. Muss man diese wirklich alle noch aufbewahren oder kann man wenigstens nur die letzten verwahren?
Eine Bekannte meinte, dass sie immer nur den letzten Steuerbescheid aufhebt. Der wird dann sofort geschreddert, wenn der neue kommt. Aber ist das richtig so oder gibt es gerade für die Unterlagen vom Finanzamt eine Aufbewahrungspflicht?
Hier müsste man nun wissen, ob ihr nur Privatpersonen oder auch Unternehmer seid.
Als Privatpersonen gibt es nur im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften eine zweijährige Aufbewahrungspflicht, auf die in der Rechnung allerdings auch hingewiesen werden muss. Da allerdings bis zu 10 Jahre lang wegen schwerer Steuerhinterziehung ermittelt werden kann, sollte man sich schon überlegen, ob man nicht doch lieber die Unterlagen wie Bescheide und Belege so lange aufbewahrt.
Für Unternehmer gilt eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht, wenn diese Bücher führen müssen. Damit sind dann Belege, Bücher und Steuerbescheide gemeint.
Sollten irgendwelche Ermittlungen oder Verfahren im Gange sein, verlängern sich diese Fristen natürlich dementsprechend.
Andere Bescheide wie z. B. über Erbschaften und Schenkungen würde ich sogar noch länger aufheben, da hiermit quasi ein Nachweis über die Herkunft des Geldes erbracht wurde. Sollte der Wert des Grund- und Bodens festgestellt worden sein, wäre dies auch ein wichtiger Nachweis, den ich auf jeden Fall auch längere Zeit aufbewahren würde.
Es wurde schon genannt, entweder sind es zwei oder zehn Jahre. Aber selbst mit dieser Grenze wäre ich mir unsicher und könnte mich von diesen Dokumenten nicht trennen. Ich meine, es kann ja immer mal was sein. Man kann vielmehr versuchen, dass man vielleicht die Antworten, wie die Zurücksendung der Unterlagen oder eine Aufforderung zur Steuererklärung oder eine Erinnerung wegschmeißt.
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