Geht Gewinn durch Rabattverträge auf Kosten der Apotheken?
Ich frage mich, wie die Krankenkassen die Mehrarbeit der Apotheken vergüten, die durch das Suchen der Mitarbeiter nach den entsprechenden Medikamenten entsteht, aufgrund der Rabattverträge der Kassen mit den Pharmafirmen? Die Erklärungen, warum die Medikamente sich geändert haben, nehmen auch viel Zeit in Anspruch. Hinzu kommen noch Lieferengpässe für bestimmte Arzneimittel.
Ich habe so das Gefühl, dass der Rabatt, den die Krankenkassen erzielen, zu Lasten der Apotheken geht. Ist das so in etwa richtig? Oder werden die Apotheken an dem Gewinn durch Rabattverträge beteiligt?
Ich finde es toll, dass du dir solche Gedanken darüber machst und du hast leider völlig recht. Es ist wirklich so, dass wir in den Apotheken einen erhöhten Beratungsbedarf durch die Rabattverträge haben, der aber nicht gesondert vergütet wird. Die Krankenkassen möchten durch die Rabattverträge eben sparen und da würde eine Beteiligung am Gewinn der Rabattverträge wohl dagegen sprechen. Ich verstehe es gut, wenn die Kunden von den Rabattverträgen genervt sind und dann ihren Unmut auch mal bei uns raus lassen. Aber es ist eben so, dass wir davon genauso genervt sind und dass es wirklich mit auf unseren Schultern ausgetragen wird, dass die Krankenkassen sparen wollen.
Erst vor einigen Tagen hatten wir einen Kunden, der uns angeschrien hat, dass unsere Rabatte ihn nicht interessieren würden und dass er das richtige Arzneimittel haben möchte. Daran merkt man, dass er sich keine Gedanken darüber gemacht hat, dass es eben nicht die Rabatte der Apotheken sind und dass diese eben nichts von den Rabatten haben und nur die Rabattverträge erklären müssen. Umso mehr freuen mich dann die Kunden, die sagen, dass wir ja auch nichts dafür können, oder eben solche Texte wie deiner, in denen nachgefragt wird, ob wir etwas für den erhöhten Beratungsbedarf bekommen.
@Barbara Ann, ich mag keine Ungerechtigkeit. Was hier passiert, dass die Krankenkassen alleine den Gewinn einstecken und die Apotheken dafür belastet werden ist ungerecht. Eigentlich ist es nicht mein Problem. Aber ich finde, dass der Apothekenverband sich dagegen wehren sollte.
Denn wenn ich meine Medizin hole, bekomme ich auch oft Gespräche mit anderen Patienten mit, die mich sehr nerven würden. Wenn dann die Mitarbeiter trotzdem ruhig bleiben, ist das bewundernswert. Hätte ich einen beratungsresistenten Kunden, würde ich ihn bitten mit seiner Krankenkasse Rücksprache zu nehmen.
@Cid, ich habe früher gerne die beratungsresistenten Kunden entweder zu den Krankenkassen geschickt, damit ihnen dort mal die Rabattverträge erklärt werden können, oder zu den behandelnden Ärzten, damit sie dort eventuell ein Kreuz vor dem Arzneimittel bekommen. Das Kreuz bedeutet in dem Fall, dass der Austausch verboten ist und das Arzneimittel von der verordneten Firma abgegeben werden muss. Bei beiden Varianten gab es Erfolge, aber auch Misserfolge für mich, weil einige Kunden zurück kamen und mir erzählten, bei der Krankenkasse wurde ihnen gesagt, dass sie haben können, was sie möchten.
Auch einige Ärzte, die sich generell weigern, die Kreuze zu setzen, sagten ihren Patienten scheinbar schon mal, dass wir in der Apotheke spinnen und dass sie auf jeden Fall das gewünschte Präparat bekommen können. Darum bin ich damit auch vorsichtig geworden, die Kunden zur Krankenkasse zu schicken. Mittlerweile ist es möglich, dass die Patienten das Präparat haben können, von der Firma, die sie möchten, wenn sie es selber bezahlen und später mit der Krankenkasse verrechnen. Davon machen einige Kunden gebrauch und bei diesen ist auch der Mehraufwand bei der Beratung durch die Rabattverträge weggefallen.
@Barbara Ann, das ist natürlich ärgerlich. Mir ist es mal passiert, dass ich das übliche Medikament auf Rezept holen wollte und plötzlich ein paar Euro mehr zahlen sollte. Da wurde mir erklärt, dass die Krankenkasse mittlerweile neue Rabattverträge hätte und mein übliches Medikament eben durch ein Generika Präparat ersetzt wurde. Aber der Arzt hätte aut idem durchgestrichen. Also dürfte ich nur das Medikament bekommen.
In deinem Beitrag hast du vermerkt, dass die Kunden das Präparat erhalten und es später mit der Kasse verrechnen können. Verstehe ich das richtig, dass die Kasse den mehr gezahlten Betrag dann übernimmt? Dann brauchte sie doch keine Rabattverträge abschließen, dass ist mir nicht ganz klar.
Nun achte ich schon immer beim Arzt darauf, dass nichts angekreuzt wird.
@Cid, ja, es stimmt schon, dass das Kreuz bei "aut idem" nicht immer nur von Vorteil ist, obwohl das meistens schon der Fall ist. Manchmal passiert es dann auch, dass die Festbeträge sich verändern und man dann für das gewohnte Präparat mehr bezahlen muss, was schon ärgerlich ist.
Ja, mittlerweile ist es möglich, dass man als Patient selber entscheiden kann, welche Firma man bei einem Präparat haben möchte, wenn man es eben bezahlt. Dann kann man dieses Rezept bei der Krankenkasse einreichen und mit dieser verrechenen. Du hast völlig recht, dass die Rabattverträge keinen Sinn machten, wenn man dann das Geld komplett zurück bekäme. Darum ist das leider nicht so. Abgezogen wird von dem bezahlten Betrag die Zuzahlung und dazu der Rabatt, den die Krankenkasse von der anderen Firma bekommen hätte. Auch eine Bearbeitungsgebühr behält die Krankenkasse ein. Ich habe leider noch nicht in Erfahrung bringen können, wie viel Geld einem von dem Betrag noch bleibt, mit dem man in Vorkasse getreten ist.
In dem Fall kann man als Apotheken-Mitarbeiterin dem Kunden ja nicht raten, mit dem Rezept und der Quittung zur Krankenkasse zu gehen. Das bringt dem Kunden nur Wege, Zeitverlust und Ärger ein, wenn er nicht genug zurückbekommt. Das muss dann später wieder jemand in der Apotheke ausbaden. Also völliger Unsinn. Danke für die Info.
Ja, das ist leider richtig, dass die Rabattverträge der Krankenkassen für die Apotheken eigentlich nur Mehraufwand bedeuten. Vergütet wird den Apotheken da rein gar nichts.
Ich finde es toll, dass du, Cid, das Thema hier einmal ansprichst, denn oft stehen die Apothekenmitarbeiter zwischen den Stühlen. Zum einen wollen sie es natürlich den Kunden Recht machen, zum anderen müssen sie sich an die Rabattverträge halten und an das, was der Arzt möchte. Oftmals sind dann die Kunden nicht damit einverstanden und verstehen überhaupt nicht, was das Problem ist und warum sie ihr bisheriges Arzneimittel auf einmal nicht mehr erhalten sollen.
Ärgerlich wird es auch vor allem bei sehr dringlichen Medikamenten, wie zum Beispiel bei Antibiotika. Da hat man auch oft das Problem, dass wenn das Kreuz bei den aut idem Kästchen nicht gemacht wurde, eigentlich ein Präparat aus einem Rabattverträge abgegeben werden müsste, was nicht vorrätig ist und somit bestellt werden müsste oder der Arzt meint es besonders gut und kreuzt das entsprechende Antibiotikum an, rechnet aber vielleicht nicht damit, dass die Apotheke diese Firma gar nicht an Lager hat. Beides sind ärgerliche und für den Kunden äußerst unzufriedenstellende Situationen. Zum Glück hat das Apothekenteam dann da aber wenigstens ein kleines Hintertürchen, das dem Patienten dann doch noch eine schnelle Versorgung mit dem Antibiotikum gewährleistet.[/quote]
Ich weiß zwar nicht, welches kleine Hintertürchen die Apotheke bei dringenden Medikamenten wie Antibiotika hat, aber mir ist es vor Jahren mal passiert, dass man mich um etwas Zeit gebeten hat. Eine Mitarbeiterin ist dann wohl in eine befreundete Apotheke gegangen und hat mir das Medikament geholt, ich nehme an ausgeliehen. Man hätte mich auch direkt dort hinschicken können, aber da ich immer in diese Apotheke ging, wollte man mir etwas Gutes tun.
@Cid: Die Apotheke hat in begründeten Fällen die Möglichkeit ein Medikament abzugeben, was nicht dem Rabattvertrag entspricht. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel bei Arzneimitteln, bei denen äußerste Dringlichkeit geboten ist. Eine Apotheke wird wohl kaum jemanden davon schicken, wenn derjenige ein Antibiotikum auf dem Rezept stehen hat, das die Apotheke aber laut Rabattvertrag erst bestellen müsste, weil sie nur eine nichtrabattierte Firma an Lager hat, obwohl es der Kunde so schnell wie möglich einnehmen sollte. In einem solchen Fall darf man begründete Ausnahmen machen. Diese sollten aber Einzelfälle bleiben.
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