Neues Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirken

vom 28.05.2014, 23:25 Uhr

Wer hat schon mal mit einem gerichtlichen Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein gemeinsames Kind mitgemacht? Was kann Frau A tun, wenn vor Gericht die Gegenpartei den Zuspruch erhält, das Kind nun mit verzogen ist und Frau A keinen Kontakt mehr zu dem Kind aufbauen (Telefon Anruf wird nicht angenommen und keine Anschrift vorhanden) kann?

Kann Frau A nochmal vor Gericht und versuchen doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? Das Kind von Frau A meinte mehrmals bevor es verzogen ist, das es zu ihr möchte / bei ihr bleiben möchte. Könnte das Frau A irgendwie anwenden?

» Vallerio » Beiträge: 13 » Talkpoints: 2,48 »



Zuerst mal sollte das Umgangsrecht eingeklagt werden. Denn bevor ein Kind zum anderen Elternteil ziehen kann, wenn es das dann will, muss ja ein Kontakt vorhanden sein. Und dazu benötigt man den Umgang. Zumal es dann am Anwalt und dem Gericht liegt, dass man auch die aktuelle Anschrift des Kindes erfahren kann. Das geht dann beim Einwohnermeldeamt über die letzte bekannte Adresse.

Und erst wenn es wieder Umgang gibt und das Kind dann mehrfach den Wunsch äußert beim anderen Elternteil leben zu wollen, kann man den nächsten Schritt gehen. Aber als erstes sollte man hier einen Anwalt für Familienrecht einschalten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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