Möbelübernahme bei Mietwohnung - wie weit würdet ihr gehen?

vom 27.05.2014, 22:00 Uhr

Bei einer Bekannten von mir gab es letztens einen Fall, den ich doch sehr interessant fand und wo mich dann doch interessieren würde, wie ihr den Fall seht und geregelt hättet. Meine Bekannte war schon seit einiger Zeit auf Wohnungssuche und hat dann endlich auch das gefunden, was sie brauchte. Leider war auch da nicht alles perfekt, in der Wohnung befand sich ein Hochbett, welches laut aktuellem Mieter übernommen werden sollte. Das sich unter dem Hochbett ein integriertes Schreibtisch befand, fand sie das ganz in Ordnung und stimmte vorerst zu, ohne weiter zu fragen.

Schließlich war dann auch der Mietvertrag unterschrieben und es sollte zur Bezahlung des Bettes kommen. Während der zweiten Besichtigung der Wohnung fiel meiner Bekannten jedoch auf, dass das Bett von Ikea war, weswegen sie dann auch direkt im Internet schaute, wie viel das Bett eigentlich kostete. Da das Bett auch einige Schäden aufwies (Pinnwandnadeln und abgesplitterte Farbe), fand sie es doch etwas unfair, die Hälfte vom Kaufpreis für das Bett zu bezahlen. Als sie dies dem aktuellen Mieter erklärte, rutschte diesem bei der Rechtfertigung sogar noch raus, dass er bereits der zweite Besitzer des Bettes sei. Und die Hälfte des Kaufpreises für ein günstiges Ikea Bett aus zweiter Hand, welches noch nicht einmal wirklich gut ausschaut ist schon ein bisschen viel. Zudem kam dann noch die Tatsache, dass der Mieter erst dann erwähnte, dass er den Schreibtisch eigentlich mitnehmen wollte.

Sie entschied sich dann schließlich dazu hart zu bleiben und verweigerte dem Mieter das Geld. Sie sagte ihm, dass sie das Möbelstück nicht haben wolle und er ja versuchen könne, es im Internet zu verkaufen. Andernfalls würde sie es bei ihrem Einzug einfach auf den Sperrmüll tun und fertig. Sie hat nun meinem Freund und mir von dieser Lage berichtet und es ist im Moment klar, dass der aktuelle Mieter das Geld haben möchte. Er sagt zudem natürlich auch, dass sie in gewisser Weise dazu verpflichtet ist, weil sie eben am Anfang zu gesagt hat. Hätte sie das nicht getan, dann hätte er sie vielleicht gar nicht weitergeleitet und jemand ganz anderes hätte die Wohnung bekommen, jemand der das Bett eben bezahlen wollen würde.

Grundsätzlich scheiden sich da wohl die Geister. Ich habe jetzt schon von einigen Personen gehört, dass sie es auf jeden Fall als eine Pflicht ansehen, den Betrag zu bezahlen, einfach weil man zugestimmt hat und der Mieter einen sicherlich sonst nicht ausgesucht hätte. Ich selbst sehe das meist ein bisschen anders, denn es ist eben oft nicht einfach, eine schöne Wohnung zu finden und manchmal muss man da vielleicht auch einfach hart bleiben und darf nicht nachgeben, wenn sowas ist. Mit dem Schreibtisch hätte ihr das Bett ja was gebracht, aber so kann sie sicherlich wenig damit anfangen. Da ihr dies verschwiegen worden ist, finde ich es schon in Ordnung, wenn sie dann absagt. Jetzt hat das Bett ja nur unnötigen Kostenaufwand für sie und sonst muss sie sich ja eben sogar noch darum kümmern, dass es abgebaut und in den Keller verstaut oder verkauft wird. Egal wie man es dreht, es kommt nur zum Nachteil heraus.

Grundsätzlich steht von dem Bett ja auch nichts im Vertrag und die Vermieterin weiß auch gar nicht, dass das auf diese Art und Weise geregelt worden ist. Natürlich könnte der Mieter sie darüber informieren, aber ich denke, dass die Vermieterin da auch nichts groß machen kann. Deswegen steht quasi Wort gegen Wort und ich finde, dass es jetzt eigentlich Sache des Mieters ist, sich darum zu kümmern, was jetzt mit dem Bett passiert. Noch ist ja genug Zeit, es im Internet zu verkaufen oder so. Wie seht ihr das? Hättet ihr in diesem Fall Mitleid mit dem Mieter oder würdet ihr den Betrag einfach bezahlen, weil ihr am Anfang zugestimmt habt, auch wenn ihr es euch am Ende anders überlegt habt? Findet ihr es dreist, wenn man so handelt? Letztendlich fand ich es aber schon etwas verwirrend, dass bestimmte Dinge erst später offen gelegt worden sind, weswegen ich schon nachvollziehen kann, dass sie das Bett nun nicht mehr möchte. Wie sehr ihr das und wie hättet ihr gehandelt?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Im Grunde genommen, verhält es sich rechtlich so, dass Verträge abgeschlossen werden können, die schriftlicher Natur, aber auch mündlicher Natur sind, quasi mit einem Handschlag besiegelt wurden. Dies würde sich in dem Fall wohl als mündlicher Vertrag darstellen.

Allerdings würde ich hier im Fall deiner Bekannten, keineswegs von Vertragsbruch reden , wenn sie nicht zahlen will, da hier der Vermieter ganz klar Betrug begangen hat, indem er ihr wichtige Details verschwieg, die erst danach ans Licht kamen. Zusätzlich dazu, gibt es keine Zeugen. Es steht also Aussage gegen Aussage. Ich würde somit die Abmachung als nichtig betrachten.

» scorpion24 » Beiträge: 207 » Talkpoints: 4,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Mich würde es schon wahnsinnig stören, wenn in einer Wohnung bereits ein Bett vorhanden wäre, das vielleicht nicht einmal zu den bereits vorhandenen Möbeln passt. Bei einer Studentenbude mag das für viele nicht so schlimm sein, aber ich mag es schon lieber einheitlich und durchdacht und würde von vornherein nicht vereinbaren wollen, dass ich ein solches Bett übernehme.

Falls deine Bekannte nun aber mit dem Vormieter vereinbart hat, dass sie das Bett und auch den Schreibtisch übernimmt, dann sollte dies eigentlich bindend sein. Bevor deine Bekannte zugestimmt hat, wird sie doch sicher auch gefragt haben, wie viel Geld der Vormieter für das Bett und den Schreibtisch noch haben will. Falls sie das nicht gemacht haben sollte, ist das natürlich unklug und sie muss sich nun auch nicht darüber wundern, wenn sie nun von den Preisvorstellungen des Vormieters überrascht wird.

Dass der Schreibtisch mit übernommen werden sollte, wurde doch sicher auch zuvor besprochen. Wie kommt es nun, dass der Vormieter den Schreibtisch nun doch mitnehmen will? Ich kann verstehen, dass deine Bekannte das Bett nun nicht mehr haben möchte, wenn zuvor vereinbart worden war, dass sie das Bett sowie den passenden Schreibtisch übernimmt. An Stelle deiner Bekannten würde ich nun, wenn überhaupt, darauf bestehen, dass der Schreibtisch eben auch da bleibt.

Ob die Vermieterin etwas ausrichten kann, weiß ich nicht. Normalerweise ist das ein Problem, das Vor- und Nachmieter miteinander ausmachen sollten. Allerdings würde ich davon ausgehen, dass eine Wohnung im Zweifelsfall leer übergeben werden sollte. Bevor man die Vermieterin mit solchen Lappalien belästigt, sollten die beiden sich aber lieber selbst einigen. Alles andere macht einen schlechten Eindruck und ist einfach albern.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich persönlich würde bis auf eine Küche eigentlich keine Möbel übernehmen wollen, weil da der Ärger schon irgendwie vorprogrammiert ist. Ich meine neu sind diese Möbel ja nicht und wenn man sie mit angenommen hat muss man sie gegen Geld übernehmen obwohl sie einen vielleicht nicht gefallen.

Nun kommt es aber auch darauf an, was man ausgemacht hat. Immerhin sind auch mündliche Verträge bindend. Sollten die Möbel einfach nicht das sein, was man mag sollte man das aber auch sagen und die Möbel dann auf keinen Fall nehmen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Man muss ganz klar sagen, dass das nur als private Vereinbarung zwischen Vormieter und potentiellen Nachmieter gelten kann. Der aktuelle Mieter kann sich hier im Vorteil fühlen, wenn nur über ihn der Kontakt zum Vermieter hergestellt werden kann. Zwar könnte der Vormieter keine Garantie übernehmen, dass der Mietinteressent auch vom Vermieter genommen wird - aber nachdem er den Kontakt anbahnt, kann er die Regeln bestimmen. Man könnt auch sagen, er nimmt so eine versteckte Provision ein, für die Vermittlung einer Wohnung.

Deine Freundin kann, nachdem sie sich dem Vermieter schon vorgestellt hat und auch den Mietvertrag unterschrieben hat, durchaus hart bleiben. Denn es ist unwahrscheinlich, dass der Vormieter dann wirklich gerichtlich auf die Einhaltung des mündlichen Vertrags pochen wird. Sollte er es doch tun, hätte aber deine Freundin insofern ein Problem, als das sie vor Gericht lügen und die Vereinbarung abstreiten müsste. Denn ein Argument, dass das Bett nicht den vereinbarten Preis Wert ist, zieht hier kaum. Es könnte allenfalls auf einen Vergleich herauslaufen, weil hier ein Irrtum aufgetreten ist und die Vereinbarung unklar gewesen zu sein scheint (gehört der Schreibtisch dazu oder eben nicht).

Die beste Lösung wäre aber in jedem Fall hier eine Einigung mit dem Vormieter zu suchen und eben einen Vorschlag (also ein konkretes Gegenangebot) zu unterbreiten. Wobei man sich selbst klar machen sollte, dass man nicht für das Bett bezahlt, sondern für die Vermittlung der Wohnung und für das Ersparen von (unnötigem) Ärger. Und das sie was bezahlen wird, darüber war deine Freundin sich ja von Beginn an im Klaren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wie kann es eigentlich sein, dass der Vormieter bestimmt, der Nachmieter hätte eines von seinen Möbelstücken zu übernehmen? Über sowas kann man bei der Wohnungsbesichtigung sprechen, aber wenn der Nachmieter kein Interesse hat und der Vermieter ihm die Wohnung zusagt, dann muss der Vormieter seinen alten Kram mitnehmen oder entsorgen.

Es ist natürlich blöd, dass die Nachmieterin hier gleich zugesagt hat. Besser wäre, zu sagen man überlegt es sich oder eben gleich ein klares Nein. Die Vermieterin hat damit im übrigen gar nichts zu tun und natürlich steht nichts im Mietvertrag, das Bett gehört ja nicht ihr und somit ist das eine Sache allein zwischen Vormieter und Nachmieterin.

Ich würde das Bett wohl auch nicht nehmen, selbst wenn ich vorher Interesse bekundet hätte. Immerhin war nicht klar, wieviel das Bett wert ist und ob der Schreibtisch enthalten ist oder nicht. Von daher würde ich wohl versuchen, einen niedrigen Preis auszuhandeln oder ich würde es eben nicht nehmen. Klar könnte man hier Vertragsbruch unterstellen, aber da ist die Frage, ob Zeugen anwesend waren. Wenn nicht, steht hier Aussage gegen Aussage und es würde wohl nichts passieren, selbst wenn der Vormieter Anzeige erstatten sollte.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich kenne diese Übernahmen von bestimmten Möbelstücken jetzt nicht direkt. Meist handelte es sich um Inventar durch den Vermieter. Er hat also eine Einbauküche bereits integriert, die man zur freien Verfügung hat, aber eben nicht nach dem Umzug mitnehmen kann. Dies würde ich jederzeit in Anspruch nehmen. Eine eigene Küche ist meist sehr teuer. Gegen irgendeinen Schaden bei dieser Einbauküche hat man zur Not eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden übernehmen sollte.

Anderes Inventar würde ich vom Vermieter nicht nehmen. Selbst in meiner Wohnung habe ich mich nur mit den Vormieter geeinigt, dass ich sein Kühlschrank und sein Herd übernehme. Damit habe ich ein Teil meines Einzuges gesichert und hatte sogar etwas Geld gespart. Auch wenn es im Grunde nicht sehr hygienisch war.

Mit der Zusage hat sich deine Bekannte schon sehr heikel verhalten. Es stellt einen mündlichen Vertrag dar. Ich weiß nicht, ob man da was rechtlich machen kann. Außerdem gehören ja rechtliche Sachen auch gar nicht hierhin.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Jessy_86 hat geschrieben:Wie kann es eigentlich sein, dass der Vormieter bestimmt, der Nachmieter hätte eines von seinen Möbelstücken zu übernehmen?

Indem er Interessenten an der Wohnung nur dann an den eigentlichen Vermieter weiter meldet, wenn diese sich zur Abnahme der Möbel bereiterklären. Gerade dann, wenn die Wohnungen knapp sind, kann es ein nicht zu unterschätzender Vorteil sein, vom Vormieter empfohlen worden zu sein. Natürlich entscheidet dann immer noch der Vermieter - aber wer von Beginn an nicht darauf anspringt, muss u.U. dann auf die Annonce des Vermieters bzw. eines Maklers warten. Und das kann zu spät sein!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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