Wann kommt online ein Dienstleistungsvertrag zustande?

vom 26.05.2014, 16:28 Uhr

Frau A betreibt ein Geschäft, in dem er Waren anbietet und zusätzlich kann man dort Kurse oder Ausflüg buchen. Natürlich gibt es auch eine Internetseite.Über diese Internetseite hat sich Herr B über ein Formular angemeldet für einen Tagesausflug inkl. Mittagessen und kleinen Zusatzangeboten.

Er bekam danach per Mail eine Anmeldebestätigung mit einer Rechnung. In dieser Rechnung waren Fristen anggeben, bis wann Herr B eine Anzahlung von 50% leisten soll, sowie zwei Wochen vor der Veranstaltung sollte der Restbetrag bezahlt sein. Herr B hat beides nicht getan. Herr B ist dann auch nicht zu der Veranstaltung gegangen, die letzte Hinweismail mit genauem Programmablauf hat er gar erst später im Spam-Ordner entdeckt.

Natürlich war das nicht "fair" gegenüber Frau A, dass er nicht abgesagt hat. Doch Frau A besteht nun auf der Begleichung der Rechnung, inkl. Mahngebühr. Ist Frau A damit im Recht? Hätte sie nicht darauf bestehen müssen, dass Herr B rechtzeitig bezahlt, bzw. bei Nichtzahlung eine Stornierung vornehmen können? Ist es überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag, der so zustande gekommen ist?

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ein Vertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. Durch seine Anmeldung zu diesem Event hat Herr B. das Rechtsgeschäft angenommen und der Vertrag ist rechtsgültig. Dass er die E-Mail mit einem Hinweis erst später gelesen hat ist nicht von Belang.

Nicht Frau A hat die Pflicht, das Rechtsgeschäft zu stornieren, sondern Herr B, da er der Vertragspartner ist, der seinen Teil des Vertrages nicht einhalten kann/will. Sämtliches Entgegenkommen von Seiten von Frau A ist lediglich als Kulanz zu betrachten.

» Carnifex92 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 1,64 »


Gelten für reine online Verträge denn nicht bestimmte Bedingungen? Frau A verweist auf ihrer Rechnung auf AGB. Diese hat Herr B nie erhalten, auf der Homepage findet er lediglich AGB, die sich nur auf Warenbestellungen beziehen.

Herr B fand im Internet die Information, dass Rechnungen online nur möglich sind, wenn man diesen zugestimmt hat. Das hat Herr B nie getan. Herr B hat überhaupt nichts unterschrieben bei Frau A. Er hat auch online nirgendwo per Button oder Häkchen bestätigt, dass er AGB, Widerrufsbelehrungen etc. zustimmt, so wie man es von anderen Unternehmen kennt.

Der Anwalt von Frau A fordert nun dennoch den kompletten Betrag mit vielen Zusatzkosten. Jedoch wurde seinerseits die Forderung nicht geprüft. Herr B wollte auch nie Kulanz oder ähnliches, sondern zweifelt an der Rechtswirksamkeit dieses Vertrages und den geschilderten Verfahren.

Bei den genannten Fristen geht es weniger darum, dass Herr B die Fristen erst später gelesen hat, sondern darum, dass er diese auch nicht eingehalten hat. Hätte nicht bereits bei Missachtung der Zahlungsfristen eine Mahnung erfolgen müssen? Sollte nicht spätestens dort die Schriftform genutzt werden? Fluggesellschaften haben durch Spaßbucher, etc. ähnliche Probleme, bzw. lösen diese einfach, indem sie Flüge stornieren, wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt und/oder sich meldet.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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