Liest denn keiner mehr die AGB´s von Diensteanbietern?
Derzeit ist ja wieder mal ein Riesengeschrei wegen der Rechteabtretung von gesendeten Bildern über Whatsapp. Ein wenig komisch kommt mir das schon vor, dass man erst nach etlichen Jahren darauf kommt. Da muss man sich schon fragen, ob denn überhaupt keiner mehr die AGB´s von Diensteanbietern durchliest.
Habt ihr denn von dieser Rechteabtretung der Bilder Kenntnis gehabt? Lest ihr eigentlich vor jeder Nutzung von Onlinediensten euch auch die AGB´s mal genauer durch? Was haltet ihr von den Vorwürfen gegenüber Whatsapp?
Ohne als Deutschlehrer auftreten zu wollen, frage ich mal zunächst, ob es nicht immer AGB heißt - und eben nicht AGB's. Das nur, weil "AGB's" seltsam wirkt.
Dann halte ich es für illusorisch, hier anzunehmen, dass auch wirklich nur ein Nutzer die AGB vor der Nutzung einer kostenfreien App durchliest, geschweige denn alle Klauseln versteht bzw. die Folgen abzuschätzen vermag. Das hier dann auch "unangenehmes" versteckt wird, ist letztlich auch kein Zufall. Und sich dann darauf zu berufen, hat schon was von Täuschung. Aber im Moment ist es letztlich so, dass die Rechtslage schon so ist, dass der Kunde die AGB zur Kenntnis genommen haben muss. Oft sieht man so was dadurch realisiert, dass der Kunde lediglich anklicken muss, die AGB gelesen und verstanden zu haben. In meinen Augen schon ein Weg, gutgläubige Kunden zu täuschen.
Ganz zum Schluss muss man aber auch anmerken, dass hier sehr oft sicher auch unwirksame Klauseln stehen. Insbesondere, wenn hier ausländische Unternehmen ihre Dienste einfach 1:1 in Deutschland einführen wollen. Hier aber gelten ja u.U. andere Rechtsgrundsätze. So gilt hier das Urheberrecht und die Urheberschaft kann gar nicht abgetreten werden. Allenfalls darf ein Nutzungsrecht eingeräumt werden. Und da stellt sich regelmäßig die Frage, ob es rechtens ist, hier pauschal so weitreichende Abtretungen zu verlangen - ohne vorher ausreichend informiert zu haben! Und "informiert zu haben" bedeutet nicht, die AGB vorzulegen. Da sind schon Unternehmen gescheitert, die die Kostenpflicht für Kunden bewusst in die AGB gestellt haben (um jetzt ein Beispiel zu nehmen).
Im speziellen Fall halte ich persönlich übrigens die "Abtretung" schon deshalb für verwerflich, weil Whatsapp ja gar nicht dafür gedacht wäre, Bilder zu halten! Deshalb ist es schon unverständlich bzw. kann vom Nutzer nicht erwartet werden, dass man hier sein Werk abtreten würde. Das wäre allenfalls bei z.B. Image-Hostern denkbar bzw. ableitbar. Und auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wieso Whatsapp wie selbstverständlich annimmt, die Kommunikation der Kunden speichern und gar auswerten zu dürfen. Aber das ist sicher ein anderes Themengebiet.
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