Gäste von Untermietern übernachten im Zelt im Hof

vom 22.05.2014, 18:06 Uhr

Herr A traute seinen Augen nicht. Gäste von der lauten Nachbarin Z kamen auf die kleine Grünfläche des Haushofes, stellten ein Dreimannzelt auf und verschwanden wieder in der Wohnung. Das Zelt wurde einfach auf der Gemeinschaftsgrünfläche mitten in der Stadt aufgebaut und soll als Nachtlager nach einer Party dienen.

Ist dies zulässig, dass Gäste von Untermietern im Zelt im Hof übernachten? Welche Regeln gibt es für das Übernachten in Haushöfen und müsste so etwas vorher bei der Hausverwaltung angefragt werden?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Vermutlich ist Deine Frage sehr speziell und müsste direkt mit der Hausverwaltung besprochen werden. Auch eine Untersuchung des Mietvertrages könnte hilfreich sein. Ist ein Zelten generell erlaubt oder verboten? Gehört denn das Teil, womit das Zelt besetzt wurde, dem Wohnungsbesitzer oder der gesamten Hausgemeinschaft?

Ich würde als einmalige Angelegenheit da aber keinen Aufriss machen, sondern erst dann einschreiten, wenn mich das Zelten wirklich stört, zum Beispiel, weil es länger dauert oder es um wildes Campen handelt. Aber bei einer einzigen Nacht und leisem Verhalten finde ich es in Ordnung.

Letztendlich könnte man auch dafür auch schon die Hausgemeinschaft zusammenrufen und generell das Zelten oder die Nutzung des Hinterhofes im Detail besprechen. So weiß jeder, wie damit umzugehen ist und was einem erwartet, wenn sich nicht an die Regeln gehalten wird.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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