Google - Recht auf Vergessen - Entfernen von Links
Der EuGH hat ja vor einigen Tagen (oder waren es sogar schon Wochen) beschlossen, dass jeder Internetnutzer ein Recht auf Vergessen hat und daher von Google (und vermutlich auch von anderen Websuchmaschinen) die Löschung von Links verlangen kann, wenn die auf Seiten zeigen, die unangenehme Details seiner Vergangenheit enthalten.
Dementsprechend kann man wohl auch entsprechende Details aus dem Google Autocomplete (oder wie das auch immer heißt) entfernen lassen. Haltet ihr das Urteil für eine gute Entscheidung? Hat wirklich jeder ein Recht auf Vergessen oder muss man für seine Vergangenheit gerade stehen? Habt ihr schon Links löschen lassen oder würdet ihr das machen?
Ehrlich gesagt finde ich das absoluten Müll. Auf eine Art pocht man auf uneingeschränkte Informationsfreiheit und auf der anderen Art auf das Recht des Vergessens. Das kann man doch gar nicht in Einklang bringen. Das sind doch in meinen Augen nur irgendwelche Machtspielchen seitens der EU gegenüber google.
Schon vor etlichen Jahren hatte doch die EU ihre eigene Suchmaschine als Konkurrenz zu google angekündigt, aber wo ist diese denn geblieben? Und nun versucht man halt aus dem eigen Unvermögen heraus die Vormachtstellung von google auf diese Art und Weise einzuschränken. Für mein dafürhalten ist das alles ein Witz und wohl kaum realisierbar.
Haltet ihr das Urteil für eine gute Entscheidung?
Nein. Es ist für viele technisch nicht so versierte Personen nicht wirklich klar, dass der Europäische Gerichtshof lediglich den Suchmaschinenbetreiber (in diesem Fall Google) dazu auffordert, auf Anfrage von Privatpersonen bestimmte Suchergebnisse aus der Ergebnisliste zu entfernen. Das ändert aber gar nichts daran, dass die nicht mehr gewünschten Inhalte unverändert im Internet erhältlich bleiben und das sogar komplett legal. Bloß darf Google darauf nicht mehr hinweisen!
Bizarr an der Klage ist ja, dass es sich dabei um das Ansuchen eines Spaniers handelt, der einen Verweis auf einen Artikel im Nachrichtenarchiv einer Tageszeitung entfernt haben wollte, weil er darin erwähnt wird. Dieses Urteil schließt also mit voller Absicht nicht die Presse-Erzeugnisse von Agenturen oder anderen (Print-)Medien aus.
Wenn man die ganze Sache noch ein wenig weiter spinnt und zum Beispiel ältere Urteile wie zum Beispiel Sciacca gegen Italien bedenkt, dann könnte das Recht auf Meinungsfreiheit dadurch stark geschädigt werden. In dem Prozess ging es darum, dass eine angeklagte und später auch verurteilte Person laut dem EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) scheinbar keine Person im öffentlichen Interesse ist.
Hat wirklich jeder ein Recht auf Vergessen oder muss man für seine Vergangenheit gerade stehen?
Jeder Mensch sollte das Recht haben, von oder über ihn publizierte Inhalte aus dem Internet gänzlich entfernen zu können, sofern gewisse Kriterien zutreffen. In jedem Fall sollte das Problem aber an der Wurzel angegangen werden, also beim Betreiber der jeweiligen Internetseite und nicht bei Dienstleistern, die das Internet lediglich automatisiert überwachen. Mit Google oder Suchmaschinen im Allgemeinen hat das Recht auf Vergessen meiner Meinung nach nämlich nicht viel zu tun.
Im Gegenteil läuft man mit diesem Schritt sogar eine große Gefahr, weil Google zukünftig die erste Instanz ist bei der Entscheidung, ob ein Link entfernt wird oder nicht.
Höchstens das Entfernen von autocomplete-Ergebnissen, wie dies zum Beispiel Max Mosley erreicht hat, könnte ich unter bestimmten Umständen akzeptieren, weil dabei das Suchergebnis nicht beeinflusst wird.
Habt ihr schon Links löschen lassen oder würdet ihr das machen?
Nein und das werde ich auch nie. Erstens gibt es nur wenige Daten über meine private Person im Internet die ich nicht selbst veröffentlicht habe und zweitens wäre es der falsche Weg, wenn ich das über Google machen lasse.
Sollte ich mal in eine solche Situation geraten, dann würde ich mich zuerst mit dem Betreiber der Webseite in Verbindung setzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Falls das nichts bringt und ich mich in meinen Grundrechten verletzt sehe, kann ich mein Recht schließlich einklagen lassen. In der Praxis reicht oft schon die bloße Androhung oder das erste Schreiben vom Anwalt.
Ich hab wie die meisten noch keine Links bei Google löschen lassen. Soweit ich weiß, bietet Google noch keine Funktion, um Links zu löschen. Außerdem kann man nicht sagen, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist, welche Links unter seinem Namen erscheinen.
Dennoch ist es meiner Meinung nach ein großer Fortschritt im Internetrecht. Wer allerdings ordentlich auf seine Daten aufgepasst, muss glücklicherweise nicht von diesem Recht Gebrauch machen.
Ich finde es eine gute Entscheidung, da google wirklich alles speichert, was irgendwann irgendwer einmal irgendwo gepostet hatte. Mir selber ging es auch schon so, als ich für ein Preisausschreiben ein Foto von mir ins Internet gestellt habe. Wenn man heute nach meinem Namen googelt, findet man immer noch mein Bild da drin. Es wird das nächste sein, dass ich mich da heraus löschen lasse, weil es einfach nicht sein muss.
Auch finde ich es gut, dass man nun beim google nicht mehr seinen Reisepass oder Führerschein einsenden muss, es reicht auch ein Vereinsausweis mit Foto, um Daten heraus zu löschen lassen, die sonst nie wieder gelöscht werden würden.
Bevor hier das Ende der Informationsfreiheit herauf beschworen wird - es ist schon lange üblich, dass Google in bestimmten Ländern bestimmte Ergebnisse nicht anzeigt. In Deutschland sind das zum Beispiel Links zu gewissen Seiten mit rechtsradikalen Inhalten.
Außerdem ist Google nicht die einzige Suchmaschine und das Urteil betrifft ja nicht mal Google als Ganzes sondern nur die europäischen Seiten. Meine Standardeinstellung für die Suche ist zum Beispiel Google.com, deshalb werden meine zukünftigen Suchen dadurch in keinster Weise beeinflusst werden.
Die Sachen, für die eine Löschung beantragt werden wird, sind ja nicht zwangsläufig Sachen, die die betreffende Person selber verschuldet hat, deshalb ist das "zu seiner Vergangenheit stehen" Argument nicht unbedingt immer treffend. Es könnte ja sein, dass dir jemand schaden will und einen verleumderischen Artikel über dich auf einem Blog veröffentlicht. Oder jemand veröffentlicht Fotos von dir im Internet, die überhaupt nicht für die Öffentlichkeit gedacht waren. Es gibt ja so Fälle von Frauen, die leicht bekleidete Fotos für ihren Freund machen und nachdem die Beziehung gescheitert ist landen sie dann auch irgendwelchen schmierigen Webseiten.
Ich habe also kein Problem mit dieser Entscheidung, aber ich denke, dass sie nicht wirklich effektiv sein wird, wenn man sich auch nur ein kleines bisschen im Internet auskennt und weiß, wie man Sperren und Zensuren umgehen kann. Da diese Löschungen bekannt sind werden auch noch mehr Leute als sonst auf alternative Suchmaschinen gehen und sich nicht mehr nur auf Google.de verlassen.
Cloudy24 hat geschrieben:Bevor hier das Ende der Informationsfreiheit herauf beschworen wird [...]
Aber in genau diese Richtung bewegt sich Europa mit dem Urteil doch. Man muss sich nur mal einen Artikel von Corinna Budras von der FAZ (Kampfansage an die Pressefreiheit) ansehen, wenn man einen Eindruck dafür gewinnen möchte, was Google bisher gelöscht hat.
Auch wenn die Fakten noch nicht ganz klar sind, der zum Abschluss des Artikels erwähnte Fall ist meiner Meinung nach sehr brisant. Es wurde von Google nämlich ein Link zu einem Guardian Artikel (britische Tageszeitung) gelöscht, scheinbar nicht etwa weil die darin beschriebene Person diesen aus den Suchergebnissen entfernt haben wollte, sondern weil eine Privatperson darauf einen Kommentar abgegeben hatte.
Soll es etwa jeder Person erlaubt sein, Inhalte aus den Suchergebnissen zu entfernen, nur weil man damit im entferntesten Sinn verbunden ist? Sprich: würde ich mich hier im Forum mit meinem realen Namen anmelden, dann könnte ich ein paar nette Beiträge schreiben und mich anschließend bei Google um die Entfernung aus ihrem Suchindex bemühen. Im Fall von Talkteria wäre das vielleicht nicht der Weltuntergang, aber diese Methode kann sehr leicht missbraucht werden.
Davon ganz abgesehen geht diese Interpretation sehr weit über jene hinaus, die ich gewonnen hatte, als ich das Urteil gelesen habe. Was denkt ihr dazu?
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-238727.html
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