Täter bei Entschuldigung nach einer Straftat verzeihen?

vom 19.05.2014, 09:58 Uhr

Sagen wir mal A ist die Mutter einer Tochter. Diese wird auf dem Weg nach Hause angefasst und der Täter zieht sich auch aus, mehr passiert aber nicht. Nun zeigt A den Mann an. Dieser entschuldigt sich daraufhin unter Tränen und erklärt auch, dass er eine Therapie machen will. Das Kind ist aufgrund dieser Vorkommnisse sehr verunsichert und hat Angst, dennoch hat A ja auch die Tränen des Täters gesehen und nimmt ihm auch die Entschuldigung als ehrlich ab. Was sollte A nun tun? Verzeihen und dem Kind damit auch ein bisschen zeigen, dass es wohl nicht so schlimm war? Oder nicht verzeihen?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Dass das Ganze eben nicht "nicht so schlimm" war, zeigt sich ja später noch durch die Verurteilung. Das hat mit dem "Verzeihen" durch das Opfer nichts mehr zu tun. Denn die Anzeige kann nicht mehr zurückgezogen werden. Ob man letztlich gegenüber dem Täter dann "Verständnis" zeigt und ihm die Reue abnimmt, hängt ja von vielen Umständen ab. Auf der anderen Seite kann man sich ja auch fragen, welche Konsequenz die Entschuldigung hat. Und welche Folgen ein "Verzeihen" hier hat. Denn - so vermute ich - standen die Beteiligten in keinerlei Beziehung zueinander, so dass das ganze Thema problemlos auf juristischer Ebene abgewickelt werden kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Die Entschuldigung in einem Strafverfahren hat nichts mit der menschlich-moralischen Entschuldigung zu tun, sondern ist ganz einfach ein Mittel, um die Strafe ein wenig zu verringern. Wenn man in § 46 StGB mal nachguckt, dann ist es für die Strafzumessung wichtig, wie sich der Täter nach der Tat verhalten hat. Eine Entschuldigung muss damit immer berücksichtigt werden und wirkt sich strafmildernd aus. Wie gut diese Täter täuschen und manipulieren können, zeigt sich auch dadurch, dass die immer wieder ihre Psychotherapeuten täuschen können.

Gerade bei diesen Triebtätern würde ich die Entschuldigung auch offiziell nie annehmen. Das ist oft eine Masche, damit sie doch damit durch kommen und sie erzählen es jedem. Eine Therapie hilft da eh nicht, sondern nur Wegsperren, um die Kinder zu schützen. Das hat die Vergangenheit und die außerordentlich hohe Rückfallquote immer wieder gezeigt. Außerdem nutzt diese Verzeihung ausschließlich dem Täter und seinen Schuldgefühlen, Weder A noch der Tochter geht es dadurch besser. Wie die beiden letztendlich damit umgehen, müssen sie selbst versuchen. Jedes Opfer hat eine eigene persönliche Art, wie es am besten damit umgeht und in Zukunft lebt.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich finde das hat nichts mit verzeihen zu tun und auch nicht damit, was ein Täter verspricht oder ob man juristisch etwas rückgängig machen kann oder nicht. Wenn jemand ein Kind anpackt, dann ist es mir furzegal, ob er danach heult oder eine Therapie machen will. Warum hat er diese nicht schon längt gemacht? Da wäre mir die Verantwortung, dass er das nächste Kind angrabbelt viel zu groß.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also irgendwie verstehe ich nicht, wieso A hier dem Täter verzeihen soll. Das Kind müsste doch wohl verzeihen, oder nicht? Kommt auch irgendwie darauf an, wie alt es ist und ob es mit "verzeihen" überhaupt etwas anfangen kann ... Im Übrigen hat, wie meine Vorredner das schon angesprochen haben, das Eine mit dem Anderen nichts zu tun.

Er kann ja gerne um Verzeihung bitten, seine gerechte Strafe sollte er trotzdem erhalten. Und wenn er es ernst meint: Ohne zu Murren und es anderen übel zu nehmen, dass sie ihn angezeigt haben. Ganz im Gegenteil: Er sollte es als Hilfestellung nehmen, um seine Therapie wirklich ernst zu nehmen. Ob er dann die Größe aufbringt, die er von der Geschädigten und deren Mutter erwartet, bleibt dahin gestellt.

» meeresrauschen » Beiträge: 17 » Talkpoints: 4,56 »


Ich denke, dass die Mutter namens A dem Täter erst dann verzeihen kann, wenn er seine gerechte Strafe bekommen hat, also wenn er tatsächlich vor Gericht kommt und vielleicht auch eine Therapie anfängt. Ich glaube, dass A dem Täter vor einer Verurteilung dem Täter gar nicht richtig verzeihen kann, denn immerhin würde es eine offene Rechnung geben und dem Kind wird es davon auch nicht besser gehen.

Wenn ich eine Mutter wäre, dann würde ich dem Täter höchstwahrscheinlich nicht verzeihen, sondern ich würde eine extreme Abneigung gegenüber diesem Mann empfinden, vor allem da er das Kind auf eine nicht akzeptable Art berührt hat. Aber jeder Mensch ist unterschiedlich und ich kann nur von meinen Gedankengängen sprechen.

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» soulofsorrow » Beiträge: 9232 » Talkpoints: 24,53 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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