Welches Strafmaß ist bei Unfallflucht denkbar?
Neulich haben wir uns im Bekanntenkreis darüber unterhalten, weil das Auto eines Bekannten auf einem Parkplatz beschädigt wird. Unfallflucht ist ja eine Straftat. Angenommen A hat auf einem Parkplatz ein anderes Auto mit seinem Wagen beschädigt und ist aber weg gefahren. Das wäre ja schon eine Unfallflucht, oder? Welches Strafmaß ist eigentlich bei einer Unfallflucht, wo nur ein kleiner Blechschaden entstanden ist denkbar? Was ist, wenn man diesen A findet? Er wird wohl dann den entstandenen Schaden zahlen müssen. Aber hat er auch noch mehr Strafe zu erwarten?
Was ist, wenn ein größerer Schaden entstanden wäre oder eine Person zu Schaden gekommen wäre und der Fahrzeugführer geflüchtet ist. Mit welcher Strafe muss er dann rechnen, wenn er gefasst wird?
Selbstverständlich ist die Sache mit dem Bezahlen des Schadens nicht getan! Denn das ist ja nichts, was mit einer Strafe zu tun hätte (das Beheben des angerichteten Schadens!). Aber du selbst hast ja schon festgestellt, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat darstellt! Also wird dies auch bestraft. Und der Entzug der Fahrerlaubnis bei nachgewiesener Unfallflucht ist da noch das geringstes Mittel (in der Regel ab Schäden von 200 Euro gibt es mindestens ein Fahrverbot von einem Monat). Es ist davon auszugehen, dass hier noch eine Geldstrafe verhängt wird, deren Höhe in Abhängigkeit des entstandenen Schadens zu sehen ist. Immerhin macht es einen Unterschied, ob der Schaden 50 Euro oder 5'0000 Euro hoch ist. Grundsätzlich ist diese Straftat aber mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belegt.
Aber eine nette Information dazu: bei Strafverfahren hilft einem in der Regel die eigene Rechtsschutzversicherung nicht weiter. Alle (Anwalts-)Kosten muss man also selbst bezahlen. Hier aber "hilft" einem die Tatsache, dass neben der strafrechtlichen Geschichte auch das Ordnungswidrigkeitenrecht betroffen ist (wenn es also um Fahrverbote oder Punkte oder Bußgelder geht!). Daher kann man auch in so einem Fall auf die Rechtsschutzversicherung (sofern man eine für Verkehrsrecht hat) zurückgreifen.
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