Kunden informieren, wenn Präparat rezeptpflichtig wird?

vom 18.05.2014, 11:49 Uhr

Es gibt ein Präparat, zu dem wir die Information bekommen haben, dass es im Herbst verschreibungspflichtig wird. Bislang habe ich diese Information nur in Fachzeitschriften mitbekommen und noch nicht allgemein in den Medien. Deswegen war es auch noch nicht so, dass nun ein Ansturm auf dieses Präparat losgegangen wäre, solange es eben noch freiverkäuflich ist. Nun haben wir mehrere Kunden, die dieses Präparat regelmäßig bei uns kaufen.

Ich habe mir überlegt, dass es eigentlich fair wäre, wenn ich diesen sagen würde, dass dieses Arzneimittel nun in einigen Monaten nur noch mit einem Rezept erhältlich ist. Aber andererseits ist es vielleicht doch nicht so gut, wenn ich das sage, weil es ja einen Grund für die Verschreibungspflicht gibt und wenn sich die Kunden reichlich mit dem Medikament eindecken, damit sie die erste Zeit überbrücken können, kontrolliert eben in der Zeit auch weiter kein Arzt die Einnahme dieses Mittels.

Was meint ihr, wie ich es am besten machen soll? Sollte ich den Kunden, die das Medikament regelmäßig bei uns kaufen, sagen, dass es in einiger Zeit verschreibungspflichtig wird? Ich denke, dass die Kunden es schon wissen möchten, oder? Aber ich denke auch, dass es eben in meiner Verantwortung liegt, dass das Präparat nicht im Übermaß auf Vorrat gekauft wird und das kann ich ja kaum verhindern, wenn ich den Kunden eben sage, dass sie dafür bald ein Rezept benötigen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ein Medikament auf Vorrat zu kaufen, ist wirklich nicht ratsam. Aber ebenso schwierig ist es, wenn sie dann das Präparat kaufen wollen und du ihnen sagen musst, dass sie dafür erst ein Rezept brauchen. Wenn sie sich nicht darauf einstellen können, werden sie irgendwann plötzlich ohne dastehen und erst zum Arzt gehen müssen. Ich weiß ja nicht, um was für ein Medikament es sich handelt, aber wenn es beispielsweise täglich eingenommen wird, wäre das schon problematisch.

Wie wäre das: ein, zwei Wochen bevor die Rezeptpflicht anfängt, sagst du den Kunden, dass diese bald eintritt. Wenn sie dann einen Vorrat kaufen wollen, kannst du doch sagen, dass du das leider nicht machen kannst, weil du gar nicht so viel da hast und noch andere Kunden kommen werden.

Als Apotheke ist man doch auch nicht verpflichtet, alles zu verkaufen. Wie ist es denn, wenn ein Kunde 100 Packungen Aspirin haben will? Wir haben immer Probleme mehr als 5 Päckchen Zucker zu kaufen, weil das hier nahe zur Grenze nach Polen eben auf diese Menge beschränkt ist, weil Zucker dort so teuer ist. Das kann doch jedes Geschäft handhaben, wie es will.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich finde den Vorschlag von Bienenkönigin sehr vernünftig und würde das in so einer Situation auch so handhaben wollen. Zwei Wochen vorher kann ein Kunde gar nicht den ganzen Vorrat aufkaufen, das geht gar nicht, schließlich wollen andere Kunden das Produkt auch haben, was ja auch verständlich ist.

» Capri » Beiträge: 658 » Talkpoints: 8,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich halte das für kontraproduktiv, wenn man den Kunden viel zu früh Bescheid sagt, dass das Produkt hinterher rezeptpflichtig ist. Wer weiß, wie groß die Hamsterkäufe dann ausfallen werden, weil man unbedingt den Arzt umgehen möchte. Hinterher hat man dann vielleicht noch das Problem, dass die Produkte gar nicht bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum aufgebraucht werden, was sich natürlich in Form von Wirkung oder Nebenwirkung bemerkbar machen könnte. Daher würde ich eher dazu raten, nur einige Wochen vorher Bescheid zu sagen, aber nicht schon ein halbes Jahr vorher.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Kommt es nicht darauf an, warum ein Medikament rezeptpflichtig wird? Nehmen wir den Wirkstoff Praziquantel. Der wirkt gegen einige bestimmte Würmer wie Bandwürmer. Für Menschen ist dieser Wirkstoff verschreibungspflichtig. Für Hunde und Katzen dagegen ist das Mittel seit ewigen Zeiten nur apothekenpflichtig. Seit über zehn Jahren ist auch eine apothekenpflichtige Version zur Behandlung von Zierfischen auf dem Markt.

Das ist seit dem ersten März 2018 vorbei. Jetzt ist der Wirkstoff auch bei Hunden, Katzen und Fischen verschreibungspflichtig. Und das liegt nicht etwa daran, dass die Anwendung plötzlich schlimme Nebenwirkungen hat. Es haben auch nicht Massen von Menschen den Arztbesuch vermieden und eine Wurmkur für Hunde geschluckt oder gar ihre Kinder damit ohne ärztliche Beratung entwurmt.

Nein, es geht um etwas anderes. Ein Hersteller hat die Zulassung des Medikaments explizit zur Anwendung an Reptilien beantragt. Und damit sieht der Gesetzgeber die Gefahr, dass man Praziquantel demnächst im Zoogeschäft kaufen kann. Denn apothekenpflichtige Wirkstoffe, die nur bei Tauben, Zier- und Singvögeln, Zierfischen, Terrarientieren, Frettchen und nicht der Lebensmittelgewinnung dienenden Kaninchen sowie Kleinbauern verabreicht werden sollen, unterliegen nicht der Apothekenpflicht.

Was spricht beispielsweise in so einem Fall bekannten Großverbrauchern wie Jägern oder Besitzer von Freigängerkatzen rechtzeitig einen Tipp zu geben? Die kennen ihren Verbrauch genau, die Haltbarkeit ist kein Problem. Und die späten den höheren Preis beim Tierarzt oder die sonst anfallende Rezeptgebühr.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich würde da schon schauen, dass man es sagt, aber nicht zu weit vor dem eigentlichen Termin. Da kommt sich der Kunde dennoch bevorzugt behandelt vor und er kann aber gleichzeitig keine großen Mengen lagern, so dass das dann alles ohne Arzt stattfindet. Immerhin wird es ja auch einen Grund haben, warum man das nun umstellt und sich das Ganze ein Arzt ansehen sollte. Ich finde es dem Kunden gegenüber aber sehr fair und letztendlich wird das auch die Bindung erhöhen, wenn man es sagt, eben nur nicht zu früh.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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