Wie zählt Krankheit bei Bezugsdauer von ALGI?

vom 17.05.2014, 18:32 Uhr

A hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der aber kein Jahr läuft. Da A durch einen privaten Unfall längerfristig arbeitsunfähig sein wird, will man den Vertrag auch nicht verlängern. So muss sich A schon mal vorsorglich bei der Agentur für Arbeit melden, damit er die Fristen wahrt und keine Sperrzeiten bekommt. Nun wird die Arbeitsunfähigkeit wohl länger dauern als der Arbeitsvertrag und A weiß nun nicht, nach welchen Zeiten dann die Bezugsdauer vom Arbeitslosengeld berechnet wird.

Nimmt die Agentur für Arbeit nur die Zeit der befristeten Beschäftigung? Oder zählt dann die Zeit der Arbeitsunfähigkeit danach noch dazu? Damit würde A dann vermutlich, je nach Heilungsverlauf, auch 12 Monate voll bekommen, die ja eigentlich nötig sind, um sechs Monate Arbeitslosengeld I zu bekommen. Zählt die Arbeitsunfähigkeit nicht dazu, dann wären es nur drei Monate, was den Zeitdruck für einen neuen Job da entsprechend erhöhen würde.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn A ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, bekommt er wie normal sechs Wochen seinen Lohn und dann Krankengeld. Wenn du bei einem befristeten Arbeitsverhältnis weißt, wann A arbeitslos wirst, muss A es drei Monate vorher dem Arbeitsamt melden. Ich glaube, dass die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes sich nur nach der befristeten Zeit richtet. Die Arbeitsunfähigkeit wird wohl nicht hinzu gerechnet werden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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