Hartz4: Neu Einkleidung durch Verkaufserlös bei Ebay?

vom 15.05.2014, 18:06 Uhr

A hat seinen Job verloren und lebt mittlerweile von Hartz4. Weil A mit der Situation nicht klar kommt, hat er den Winter über immer sehr viel Süßes gegessen und knapp 20 Kilo zugenommen. Jetzt passt die komplette Sommerkleidung nicht mehr und A bekommt weder eine dünne Jacke noch ein Kleid zu und muss sich komplett neu einkleiden. Für Vorstellungsgespräche braucht A auch gut aussehende Kleidung.

Da A aber nicht so viel Geld hat, um sich komplett neu ein zu kleiden, hat A seine komplette Sommermode bei Ebay verkauft und damit in einem Monat knapp 200 Euro überwiesen bekommen. Sofort ist A damit zu einem Secondhand-Shop gegangen, und hat das Geld für neue Kleidung ausgegeben. Trotzdem will das Jobcenter die knapp 200 Euro anrechnen. Das Geld ist aber komplett wieder für Hosen, Röcke, Kleider, Shirts und eine Jacke drauf gegangen. Kann das Jobcenter wirklich das Geld einfordern? A meint, es wäre ja bloß eine Art Kleidungstausch, was er anhand vom Kassenzettel beweisen kann.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Da hätte vielleicht vorher mal nachlesen sollen, wie viel man in der Situation dazu verdienen darf. Denn es gibt zu Ebay-Verkäufen auch schon einige Urteile, dass es eben als Nebeneinkommen gewertet wird. Und da sind nur 100 Euro frei und alles darüber darf das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit eben anrechnen.

A sollte nun durchrechnen, was wirklich der Verkaufserlös ist und was als Versandkosten abgeht. Denn das sind ja zwei Positionen, die man getrennt betrachten muss. Damit ist der Verdienst schon mal ein ganzes Stück unter 200 Euro. Die Gebühren von Ebay sind dann auch noch abzuziehen und eventuell sind es ja keine vier Wochen, sondern fünf Wochen, so dass ich der Verdienst dann auf zwei Monate splitten würde. Hier muss eben A genau die Kontoauszüge prüfen und mit dem Kalender vergleichen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Das mit den 100€ Obergrenze ist zwar richtig, ich habe aber auch schon mal gelesen, dass diese nicht gilt, wenn man lediglich seine eigenen gebrauchten Sachen verkauft, denn diese hat man sich schließlich auch irgendwann mal vom eigenen Geld gekauft. Damit wird nämlich kein Gewinn erzählt, man bekommt ja schließlich im Normalfall weniger Geld dafür, als man ursprünglich selbst mal dafür bezahlt hat. Man nennt das dann "Vermögensumwandlung".

Alles, was man als Hartz-IV-Empfänger besitzt, zählt zum Vermögen und wird durch den Verkauf in Geld umgewandelt, man hat den entsprechenden Wert aber schon vorher besessen. Genauer nachlesen kannst du das hier. Die Jobcenter halten sich nur sehr gerne mal nicht an solche Regeln. A sollte als erstes auf jeden Fall Widerspruch einlegen, wenn ein Kürzungsbescheid vom Jobcenter kommt.

Benutzeravatar

» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich kenne die Regeln bei HartzIV nicht. Mich würde mal interessieren, wie das Jobcenter darauf kommt, dass A für 200 Euro Kleidung verkauft hat? Woher können die so etwas wissen? Oder hat A vielleicht das selbst erzählt? Kann A nun nicht für neue Kleidung einen Kleidergeld-Zuschuss beantragen, weil A ja so viel zugenommen hat? Oder gibt es das nicht mehr? Denn immerhin kann A sich nicht vorstelen mit Kleidung, die viel zu eng ist.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich kenne es ebenfalls so, dass die "normalen" Verkäufe bei eBay und auch auf den anderen Plattformen nicht anzurechnen sind. Immerhin hat A diese Kleidung im Normalfall auch mal von ihrer Regelleistung angeschafft. Wenn man ihr den Verkauf, der im Normalfall weniger einbringt als man selbst damals ausgegeben hat, anrechnen würde, würde man ihr ja die bereits gezahlte Regelleistung wieder anrechnen.

Etwas anderes ist es eben, wenn man damit Gewinn macht, also mehr oder weniger als gewerblicher Verkäufer auftritt und damit seine Regelleistung permanent aufbessert. Das wird dann nach den normalen Grundsätzen angerechnet.

@Cid: Bis vor kurzem mussten bei uns noch die Kontoauszüge vorgelegt werden, wenn man Hartz IV beantragte bzw. für den Weiterbewilligungsantrag. Dort konnte man solche Informationen natürlich ablesen. Und falls A auf die Idee mit dem Kleidungszuschuss kommt, darf sie sich erst mal anhören, dass sie stattdessen mal lieber wieder abnehmen sollte. Einige Sachbearbeiter fragen dann auch gerne mal, woher man denn das ganze Geld für das Essen gehabt hat?

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@rasenderrolli, solche Fragen zu stellen von den Sachbearbeiterinnen, das ist doch sicherlich nicht erlaubt, oder? Das finde ich unerhört. Etwas Freundlichkeit sollten sie sich schon angewöhnen, denn letzten Endes werden sie von den Steuern bezahlt, die wir alle leisten. Also sollte A und andere in Zukunft solche Überweisungen auf das Konto der Eltern oder Freunden kommen lassen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Zunächst einmal frage ich mich auch, woher das Jobcenter weiß, dass A diese Einnahmen hatte. Muss er die Kontoauszüge jeden Monat vorlegen? Falls ja, frage ich mich, ob das überhaupt üblich ist. Oder hat A von sich aus erzählt, dass er Sachen bei Ebay verkauft und dementsprechend auch etwas Geld dafür erhalten hat?

Ich meine, dass ich hier auch schon mal gelesen habe, dass Hartz-IV-Empfänger eigenes Vermögen umschichten können. Das schließt doch garantiert auch Verkäufe eigener Kleidung ein. Vielleicht wollte der Sachbearbeiter einfach mal versuchen, ob er damit durchkommt, dass er A den Erlös aus dieser Vermögensumschichtung anrechnen konnte. A kann dennoch versuchen, dagegen anzugehen. Ob er damit wirklich Erfolg haben wird, weiß ich allerdings nicht. Aber zu verlieren hat er doch sicher nichts.

Benutzeravatar

» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich habe jetzt extra mal nachgelesen. In dem hier geschilderten Fall, wo ja in kurzer Zeit doch recht viel Geld eingenommen wurde, wird wohl ein gewerblicher Handel vermutet. Denn aus eigenen Erfahrungen weiß ich, dass sich gebrauchte Kleidung eher schlecht bei Ebay verkaufen lässt. Wenn da 200 Euro zusammen kommen, dann muss das schon sehr viel Kleidung gewesen sein. Und damit liegt der Verdacht nah, dass hier eben ein gewerblicher Handel betrieben wird.

Wie der Sachbearbeiter nun davon Kenntnis erhalten hat, wird ja nicht gesagt. Aber Ämter dürfen ja seit einigen Jahren bei berechtigtem Verdacht auch Kontoeinsicht bekommen. Und manchmal spielt eben auch der Zufall mit und der Sachbearbeiter ist selbst bei Ebay auf A aufmerksam geworden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Ich habe jetzt extra mal nachgelesen. In dem hier geschilderten Fall, wo ja in kurzer Zeit doch recht viel Geld eingenommen wurde, wird wohl ein gewerblicher Handel vermutet. Denn aus eigenen Erfahrungen weiß ich, dass sich gebrauchte Kleidung eher schlecht bei Ebay verkaufen lässt. Wenn da 200 Euro zusammen kommen, dann muss das schon sehr viel Kleidung gewesen sein.

Das sehe ich anders. Es wurde ja geschrieben, dass A seinen Job verloren hat. Wenn er zuvor immer gearbeitet hat, reichte sein Einkommen vielleicht aus, um sich hochwertige Kleidung zu kaufen. Die bekommt man eigentlich relativ gut bei Ebay verkauft und die Erlöse sind auch nicht so schlecht. Ich habe schon häufiger Sachen, die ich nicht mehr trage, bei Ebay verkauft und habe dafür häufig mehr bekommen als ich vorher gedacht hätte. Allerdings handelte es sich immer um Markenkleidung in einem guten bis sehr guten Zustand. 200 Euro sind nicht viel Geld, wenn jemand mehrere Kleidungsstücke verkauft hat.

Benutzeravatar

» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Wir wissen aber nicht, ob es Markenkleidung war. Hier geht es erst mal um 200 Euro, die das Jobcenter eben zumindest teilweise auf die Sozialleistung anrechnen will. Und A ist sicher nicht mit Spekulationen geholfen, wenn sie sich dagegen zur Wehr setzen will. Denn der Sachbearbeiter wird eine Behauptung dazu aufstellen und die gilt es zu widerlegen. Daher wäre es sicher hilfreich, wenn man den Grund wüsste, warum man nun diese Einnahmen anrechnen will.

Wobei eben die kompletten 200 Euro gar nicht angerechnet werden dürfen. Selbst wenn A einen gewerblichen Handel nebenbei betreiben würde, müssten eben die Versandkosten von diesen Einnahmen abgezogen werden. Sie stellen ja nur einen durchlaufenden Posten dar. Und auch die Gebühren von Ebay müssen dann noch abgezogen werden. Danach werden die 100 Euro abgezogen, die nicht angerechnet werden dürfen und dann wird nicht mehr viel bleiben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^