Gewaltanwendung bei Zwangsräumung zulässig?
Bei uns im Nachbarort soll es im Zuge einer Zwangsräumung wohl zu regelrechten Tumulten und Handgreiflichkeiten gekommen sein. In diesem Zusammenhang würde mich ja mal interessieren in wie weit Vollstreckungsbeamte denn eigentlich ermächtigt sind, bei sich der Räumung weigernden Mieter, auch notfalls Gewalt anzuwenden. Gibt es denn darüber irgendeine Art „Ermächtigungsgesetz“ oder dergleichen, welches ein solches Vorgehen legitimiert und billigt? Würdet oder könntet ihr ein derartiges Vorgehen tolerieren?
Eigentumsrechte zu verteidigen ist wohl die vordringlichste Aufgabe von Polizisten. Daher dürfen diese natürlich auch Gewalt anwenden, wenn es darum geht, Eigentum zu verteidigen. Natürlich gibt auch hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Der Einsatz von Schusswaffen wäre wohl bei einer Zwangsräumung nicht zu erklären. Aber die Vorstellung, dass 3-4 voll ausgerüstete Beamte hier Personen aus einer Wohnung räumen und dabei physische Gewalt anwenden, ist vorstellbar und nicht mal unüblich. Besonders gerne wird auch gegen die vorgegangen, die als Unterstützer versuchen, Zwangsräumungen zu verhindern (hier darf von einer geringeren Hemmschwelle der Polizei ausgegangen werden, weil Gegner von Zwangsräumungen sich bewusst und willentlich der Gefahr aussetzen, so die Logik).
Und was für ein "Ermächtigungsgesetz" (wie kommst du zu so einem Wort?) würdest du erwarten? Welches Gesetz regelt denn die Tatsache, dass Polizisten auf bewaffnete Bankräuber schießen dürfen? In dem Fall der Zwangsräumung braucht es kein Gesetz oder was würdest du erwarten, wenn ich mir Zugang zu deiner Wohnung verschaffe und mich darin verschanzen will? Du würdest doch auch erwarten, dass die Polizei alle erdenklichen und möglichen Zwangsmaßnahmen einleitet, damit du wieder allein deine Wohnung nutzen kannst.
Wenn der Gerichtsvollzieher die Räumung nicht anders durchsetzen kann, kann er auch problemlos die Polizei zur Unterstützung anfordern. Das passiert sehr oft und ist ein erprobtes Verfahren, das auch bisher stets vor allen Gerichten Bestand hatte. Denn wie sonst kann der Staat sein Gewaltmonopol behaupten und den Rechtsstaat garantieren? Und was wäre ein Räumungsurteil wert, wenn man das durch eine simple Auszugsverweigerung ad absurdum führen könnte. Die ganzen Rechtsgrundlagen finden sich in der ZPO, der zivilen Prozessordnung.
Die Gewaltanwendung der Polizei findet ihre Ermächtigungsgrundlage (ja, trotz der dunklen historischen Anklänge heißt das offiziell so) in dem UZwG, dem Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs. Grob gesagt steht da drin, dass die Polizei all die Gewalt anwenden darf, die notwendig und verhältnismäßig ist, um die Räumung durchzuführen. Sie muss also die Räumung und die Gewaltanwendung vorher ankündigen.
Wenn dann nichts passiert, darf die Polizei die Leute herauszerren oder -ziehen. Wenn dann die Leute selber Gewalt anwenden, darf die Polizei entsprechend mehr Gewalt anwenden, also auf Hiebe selber Schläge austeilen, bei Einsatz von Schlaggeräten selber Schlagstöcke einsetzen und bei Einsatz von Messern oder gar Schusswaffen selbst schießen. Aber das ist der absolute Ausnahmefall und meines Wissens noch nie passiert, da selbst die renitenttesten Widerständler wissen, dass die Polizei die größeren und zahlreicheren Waffen hat.
Viel öfter passiert, dass sich die Leute in der Wohnung verschanzen oder gar festketten. Dann darf die Polizei die Wohnung mit Gewalt aufbrechen und die Leute losschneiden. Das bedeutet, dass die Polizei nicht nur Gewalt gegen Menschen, sondern auch gegen Sachen anwenden darf. Natürlich kann es dabei passieren, dass die Wohnung anschließend extrem beschädigt und verwüstet ist, was nicht selten auch Absicht der Widerständler war.
Der Vollstreckungsbeamte, was ja der Gerichtsvollzieher ist, hat erst mal selbst keine rechtlichen Freiräume, um Gewalt anzuwenden. Dazu muss er die Polizei dazu holen und diese Beamten dürfen dann entweder selbst die Tür öffnen oder man beauftragt einen Schlüsseldienst. Auch wenn Personen in der Wohnung sich weigern diese zu verlassen, darf nur die Polizei diese entfernen, was vielleicht auch mal weh tun kann.
Gewalt anwenden dürfen sie ja, nur nicht übertreiben. Eine Zwangsvollstreckung kann man eh nicht wirklich verhindern. Von dem her kann man eigentlich gleich aufgeben. Schließlich ist man selbst schuld wenn man etwas nicht zahlt, was zu zahlen ist.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-238381.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Wie oft mistet ihr Beautyprodukte aus? 2409mal aufgerufen · 14 Antworten · Autor: beere · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Gesundheit & Beauty
- Wie oft mistet ihr Beautyprodukte aus?
- Hat man nach der Schule einen großen Verlust an Freunden? 5937mal aufgerufen · 22 Antworten · Autor: Owlytic · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Alltägliches
- Hat man nach der Schule einen großen Verlust an Freunden?
- Pappteller statt normaler Teller 3845mal aufgerufen · 12 Antworten · Autor: Sippschaft · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Essen & Trinken
- Pappteller statt normaler Teller
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen 1674mal aufgerufen · 12 Antworten · Autor: celles · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Freizeit & Lifestyle
- Oberflächliche Bekannte, die einem etwas verkaufen wollen