Kann der Vermieter etwas verbieten, was er erlaubt hatte?
Sagen wir mal X hat ein Haustier und bei der Wohnungssuche war es X sehr wichtig, dass auch sein Tier kein Problem ist, weswegen er es auch mitgenommen hat, als die Wohnungen angesehen wurden. Nun hat sich X am Ende für eine Wohnung entschieden, in der das Haustier sehr gut angekommen ist bei der Wohnungsbesichtigung. Der Vermieter hat im Vertrag die Tierhaltung auch erlaubt.
Nun gehen wir mal davon aus, dass der Vermieter irgendwann vor der Tür steht und das Haustier verbietet, weil es ihm beispielsweise zu laut ist. Würde das nachträglich gehen? Kann ein Vermieter generell etwas verbieten, was er vorher erlaubt hatte und was so auch schriftlich festgehalten wurde? Eigentlich hat man ja einen Vertrag. Muss man sich auf so ein Verbot einlassen?
Gerade was Haustiere betrifft, sind schon verschiedene Urteile gewesen. Aber wenn der Hund nachts bellt, länger als 10 Minuten an einem Stück oder mehr als 30 Minuten am Tag, kann auch eine im Mietvertrag erlaubte Hundehaltung verboten werden. Wenn andere Mieter sich gestört fühlen, muss der Vermieter dafür sorgen, dass wieder Ruhe herrscht und ehe er Mietminderungen von anderen Parteien in Kauf nimmt, wird er die Hundehaltung dann wieder aufheben. Das ist auch, so weit ich weiß, legitim. Denn die Ruhe muss auch ein Hund einhalten.
Sicher kann man nun sagen, dass man dem Hund nicht das Maul zuhalten kann. Wenn man aber in einer Mietwohnung wohnt, dann muss man den Hund dementsprechend erziehen und schafft man es nicht, ist ein Auszug oder eine Abschaffung des Tieres unumgänglich. Ein Vermieter kann auch eine Tierhaltung verbieten, wenn es im Treppenhaus stinkt und andere Mieter sich gestört fühlen.
Was explizit erlaubt wurde, kann in einem Vertrag nicht nachträglich und einseitig verboten werden. Wenn dem so wäre, bräuchten wir keine Verträge zu schließen - denn so wären diese praktisch beliebig und aus Launen heraus veränderbar. Wo aber ein Problem entstehen könnte, wäre z.B. durch eine außergewöhnliche Beeinträchtigung welche vorher nicht abgesehen werden konnte.
So hat Diamante ja schon das klassische Beispiel des bellenden Hundes herangezogen. Wenn Hundehaltung im Mietvertrag erlaubt wurde, dann bedeutet das ja nicht, dass davon auszugehen war, dass das Tier eine Belastung für alle anderen Parteien wird, weil es die Nacht über durchbellt. Dann kann der Vermieter eben auf eine Lösung eben dieses Problems bestehen. Das bedeutet ja nicht, dass da die Hundehaltung nachträglich verboten wird. Nur muss ein Tier so gehalten werden, das andere nicht gestört oder gefährdet werden.
Dass das natürlich nicht so einfach geht, ist sicher jedem klar. Aber das ist letztlich das Problem des Mieters und der muss sich dann um eine Lösung bemühen. Ansonsten droht evtl. die Kündigung aus der Wohnung - nicht wegen des Hundehaltens sondern wg. Störung des Hausfriedens.
Wenn in dem Vertrag festgehalten wurde, dass die Tierhaltung erlaubt ist, kann der Vermieter nicht im Nachhinein an die Tür klopfen und die Tierhaltung verbieten. Der Vertrag kann nicht einfach geändert werden und die Vertragsbestandteile können auch nicht aus einer Laune heraus verboten werden und die Vertragsbestandteile können auch nicht einseitig geändert werden. Und solange X nicht damit einverstanden ist, dass die Vertragsbestandteile geändert werden, kann der Vermieter in erster Linie nicht viel unternehmen.
Wenn das Haustier aber zu laut ist, hat der Vermieter das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Vertragsbestandteile ändern zu lassen, falls der Mieter sich gegen das Verbot des Vermieters wehrt. Natürlich geht der Vermieter nun nicht vor dem Vertragsschluss davon aus, dass das Haustier ein Problem für die Mitmieter sein könnte, durch die Lautstärke. Aber, wenn der Vermieter im Nachhinein feststellt, dass das Haustier die Ruhe und desgleichen der Nachbarn stört, kann der Vermieter dem Mieter zum Beispiel sagen, dass er dafür sorgen möchte, dass das Tier etwas leiser ist und ruhiger gehalten wird.
Um den Frieden mit dem Vermieter weiter zu bewahren, würde ich dem Herrn X raten, sein Tier etwas ruhiger zu halten, sodass der Vermieter nicht mehr viel zu der Tierhaltung sagen kann. Vielleicht reicht es dem Vermieter auch schon, wenn der Herr X dafür sorgt, dass das Tier niemanden mehr stört. So kann Herr X sein Haustier behalten und der Vermieter wird hoffentlich auch Ruhe geben. So geht man allen Vertragsstreitereien auch aus dem Weg.
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