Darf man ein Zelt im Gemeinschaftsgarten aufstellen?
Mein Bruder teilt sich seinen Garten vor seiner Wohnung mit einem Nachbarn, der sich aber nicht weiter für den Garten interessiert und sich ein kleines Stück für sich abgegrenzt hat mit einigen Blumentöpfen. So hat eigentlich jeder seinen Bereich, wobei der Nachbar seinen Teil sehr selten nutzt. Mein Bruder würde nun gerne im Sommer mal ein Zelt im Garten aufstellen für die beiden Kleinen zum Spielen. Darf er das so einfach? Wen muss er fragen? Mit dem Nachbarn steht er im guten Kontakt, das dürfte also kein Problem werden.
Eigentlich sollte es doch kein Problem sein, wenn dein Bruder ein Zelt in dem Gemeinschaftsgarten aufbauen möchte. So wie es aussieht, hat dein Bruder einen pflegeleichten Nachbarn, der sich sein Stück Garten abgeteilt hat mit ein paar Blumentöpfen. Zu dem nutzt der Nachbar sein Gartenstück eh wenig, weshalb ich da eigentlich keine Probleme sehe.
Natürlich wäre es nett, wenn man den Nachbarn fragen würde, ob es ihn vielleicht stören würde, wenn dein Bruder ein Zelt in den Garten stellt und aufbaut, damit die kleinen Kinder auch damit Freude haben. Aber generell muss dein Bruder das nicht unbedingt machen. Das wäre ja so, als, wenn dein Bruder den Nachbar um Erlaubnis fragen müsste, wenn er am Nachmittag ein Tisch mit einem Stuhl in den Garten stellen möchte, um die Sonne etwas zu genießen.
Und der Vermieter, wenn es sich denn um eine Mietwohnung oder desgleichen handelt, muss man meines Wissens nach auch nicht um Erlaubnis fragen. Immer hin braucht man für einen Zeltaufbau im Garten ja keine Baugenehmigung oder desgleichen. Es handelt sich ja um ein Zelt, was man mühelos wieder abbauen und einpacken kann.
Ich weiß jetzt nicht, was gegen den Zeltaufbau spricht. Wenn die Gartennutzung nicht ausdrücklich verboten ist, kann natürlich so ein Zelt auch aufgebaut werden. Schwierig wären feste Installationen. Wenn du z.B. ein Gartenhäuschen aufbauen wollen würdest. Oder aber auch Spielgeräte, welche fest verankert werden müssen und nach Gebrauch eben nicht wieder abgebaut werden können und sollen.
So was geht dann über die übliche Nutzung hinaus, weil es eine bauliche Veränderung bedeutet. Außerdem könnte so was gegen Auflagen z.B. des Bebauungsplans verstoßen. Aber ein Zelt sollte wirklich kein Problem darstellen, selbst wenn die Kinder dann eine Nacht darin verbringen wollen. Wobei ich unterstelle, dass du das Zelt dann nicht bis zum Wintereinbruch stehen lassen würdest.
Wenn der Nachbar ein netter Mensch ist und nicht viel um den Garten gibt, hat er bestimmt nichts dagegen, wenn dein Bruder für seine Kinder ein Zelt aufbaut. Hatte der Nachbar bis jetzt nichts geäußert, dass der Kinderlärm ihm zu viel wird, sollte man davon ausgehen, dass es auch in Zukunft sich nicht ändern wird. An Stelle deines Bruders würde ich es darauf ankommen lassen und das Zelt einfach aufbauen.
Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, was dagegen sprechen sollte. Dein Bruder kann ja vorsichtshalber den Nachbarn fragen nach seinem Einverständnis, wenn er sich dann besser und sicherer fühlt und dann eben erst das Zelt aufstellen. Ansonsten würde ich einfach das Zelt aufstellen und gut ist. Der Nachbar scheint sich ja nicht sehr für den Garten zu interessieren und hat auch keine großartigen territorialen Besitzansprüche angemeldet. Daher denke ich nicht, dass er etwas dagegen hätte und schätze ihn eher als pflegeleicht ein.
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