Kaution zurück wenn Haus abgerissen wird?
Eine Bekannte von mir, nennen wir sie A, lebt in einer Stadt in einem Mehrparteienhaus mit ihrem Freund zusammen. Direkt vor der Haustür befindet sich die Fußgängerzone, die in die Innenstadt führt. Jetzt soll eben dieses Haus aber abgerissen werden, um die Fußgängerzone zu erweitern. So weit, so gut.
Jetzt hat meine Bekannte aber Probleme mit dem Vermieter, weil dieser die Mietkaution nicht zurückzahlen will, auch wenn A demnächst ausziehen wird. Er begründet seine Entscheidung damit, dass er die Kaution nur dann zurückzahlen würde, wenn die Wohnung im tadellosen Zustand ist, sprich: er möchte die Wände alle komplett weiß gestrichen und das Parkett komplett erneuert haben. Allenfalls gäbe es die Kaution nicht zurück. A war schon ganz genervt und verständnislos.
Ich kann sie da irgendwie auch verstehen. Wozu eine Wohnung renovieren, die in ein paar Wochen eh wieder abgerissen wird? In meinen Augen ist das eine komplette Zeit- und Geldverschwendung. A war allerdings schon soweit, dass sie nachgeben wollte, solange sie die Kaution wiederbekommt. Jetzt hat der Vermieter sich das aber anders überlegt und beschlossen, die Kaution auch dann nicht zurückzuzahlen, wenn die Wohnung renoviert wurde.
Habt ihr schon mal etwas ähnliches erlebt? Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Darf der Vermieter von A einfach so die Kaution behalten? Muss die Wohnung trotzdem renoviert übergeben werden, auch wenn sie in wenigen Wochen komplett abgerissen wird?
Erstmal kann ein Vermieter sich nicht einfach überlegen die Kaution nicht zurück zu zahlen. Es muss bei Übergabe der Wohnung ein Protokoll gemacht werden und wenn nicht alles so ist, wie im Mietvertrag vereinbart ist, kann eben auch die Kaution dafür verwendet werden. Dem Vermieter muss aber noch bis Ende der Mietzeit Zeit gelassen werden die Schäden zu regulieren.
Zweitens ist es so, dass verschiedene Sachen nicht gemacht werden müssen. Laminat beispielsweise ist ein Verschleiß, wenn dieser nicht mehr wie neu ausschaut. Da kommt es drauf an, wann der Laminat verlegt wurde und wie lange A im Haus gewohnt hat. Allerdings ist es gar nicht so einfach da die Kaution zurück zu halten, wenn die Wohnung eben ordentlich übergeben wurde. Wenn der Vermieter die Kaution einhält, muss er auch nachweisen, dass er diese dafür genutzt hat die Wohnung in diesen tadellosen Zustand zu bringen und wenn das Haus abgerissen wird, ist dieser Nachweis kaum möglich.
Die Kaution ist nichts, womit sich ein Vermieter bereichern darf. Die Kaution ist nur dafür da, dass er die Wohnung in den Zustand bringen kann, die eben im Mietvertrag vereinbart ist, wenn der Mieter das nicht erledigt hat. A kann die Kaution einklagen. Eine Rechtsschutzversicherung oder der Eintritt in den Mieterbund ist ratsam. Ein Jahr kostet im Mieterbund mit Rechtsschutz ca. 100 Euro und die Kaution ist garantiert mehr. Aber A sollte sofort eintreten, bevor es zum Rechtsstreit wird. Denn dann ist es zu spät.
Zunächst einmal kann der Vermieter gar nicht selbst über die Kaution verfügen. Das Geld ist eine Sicherheitsleistung und diese gehört nach Auszug wieder dem Mieter. Es gibt im Grunde keine Begründung, warum der Mieter das Geld einstreichen sollen könnte.
Wenn der jetzt die Rückzahlung an Bedingungen knüpft, müssen diese aber begründet werden. Ein "Renovieren bei Auszug" wäre so eine Begründung - aber so was ist heute nicht mehr zulässig und jede Vereinbarung in der Richtung ist nichtig. Übrigens auch ersatzlos nichtig, wenn der Mietvertrag sonst keine weiteren Klauseln enthält! Das bedeutet, dass das Streichen der Wände entfallen kann - und dem Mieter dennoch kein Vorwurf gemacht werden kann. Jetzt das Geld der Kaution einbehalten zu wollen, wäre dann ein strafbarer Vorgang.
Über den Boden muss im Grunde gar nichts geschrieben werden. Der ist nur dann Sache des Mieters, wenn der den Boden unsachgemäß genutzt hat. So z.B. wenn massive Schäden am Boden verursacht wurden (Wasserschaden oder Brandspuren usw.). Alles andere ist mit der Miete abgegolten. Wenn es zu Streitigkeiten bzgl. "normaler Abnutzung" kommt, dann können Gutachter eingeschaltet werden.
Der Vermieter hätte aber vor jedem deutschen Gericht massiv schlechte Karten, wenn der hier tatsächlich keine Nachnutzung hätte (also der Abriss folgt) und trotzdem wg. Schäden am Boden klagen würde. Denn dann - unabhängig vom Schaden - hätte der Vermieter KEINEN Schaden erlitten und die ganze Forderung würde ausschließlich den Zweck haben, sich auf Kosten des Mieters zu bereichern. Und egal was man von dt. Gerichten hält - hier würde der Vermieter keine Chance auf Verständnis finden.
Olly173 hat geschrieben:Muss die Wohnung trotzdem renoviert übergeben werden, auch wenn sie in wenigen Wochen komplett abgerissen wird?
Wenn tatsächlich keine Absicht besteht, die Wohnung nach dem Auszug noch mal durch Dritte zu nutzen, dann kann man das durchaus verlangen. Wenn aber der ausziehende Mieter der letzte Nutzer vor dem Abriss war, wird man vor Gericht nicht begründen können, hier eine Renovierung gefordert wird.
Diamante hat geschrieben:Aber A sollte sofort eintreten, bevor es zum Rechtsstreit wird. Denn dann ist es zu spät.
Nachdem der Streitfall hier schon schwelt, dürfte hier keine Rechtsschutzversicherung noch nachträglich greifen. Auch dann nicht, wenn die Wartezeit eingehalten werden kann. Aber man kann auch Glück haben, dass so weit gar nicht gefragt wird. Bei dem Streitwert und der Erfolgsaussicht, würde ich übrigens unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung das Ganze über einen Anwalt klären lassen.
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