Ebay: Vertragsrücktritt als Verkäufer - wie macht man das?

vom 13.05.2014, 05:19 Uhr

Bei Ebay läuft leider nicht immer alles reibungslos. Egal, ob es das Verschulden des Käufers oder des Verkäufers ist, zu Problemen kann es leider immer kommen. Sei es, dass der Verkäufer einem die bereits bezahlte Ware einfach gar nicht senden, oder aber beschädigte Ware verschickt. Oder sei es, dass man als Verkäufer auch nach Ewigkeiten keinerlei Geld vom Käufer erhält und dann auf der Ware und auf der Ebay-Provision sitzen bleibt. Beide Fälle sind absolut ärgerlich.

Gehen wir mal weiter auf das "beliebte" Verkäufer-Problem ein, dass der Käufer einfach partout nicht zahlen will, obwohl er einen Sofort-Kauf getätigt oder eine Auktion gewonnen hat. Für den Fall kann man das Problem wohl an Ebay melden. Dann erhält man immerhin die Ebay-Provision und gegebenenfalls die Einstellgebühr für die verunglückte Auktion zurückerstattet.

Nun wäre ja, so könnte man denken, der Artikel wieder frei und man könnte ihn an jemand Anderen verkaufen oder aber eine neue Auktion starten. Allerdings habe ich gelesen, dass ja auch nach Klärung über Ebay der eigentliche Kaufvertrag, der zwischen dem Verkäufer und dem zahlungsfaulen Kunden ursprünglich eingegangen worden war, gültig bleibt. Also an sich behält der Käufer wohl das Anrecht auf die Ware. Und wenn er dann nach Monaten zahlt, muss man ihm die Ware überlassen. Das wäre natürlich fatal, wenn man die Ware bis dahin zwischenzeitlich an eine andere Person verkauft hat. Insgesamt behält dieser Kaufvertrag wohl ein Jahr lang seine Gültigkeit, also schon eine ziemlich lange Zeit.

Was kann man also dagegen tun? Es soll möglich sein, als Verkäufer den Kaufvertrag wieder aufzulösen. Dann hat der Käufer keinerlei Ansprüche mehr auf den Artikel. Allerdings muss man da wohl auf bestimmte Formalitäten achten und auch bestimmte Begründungen liefern. Welche wären das? Wie muss so ein Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich genau aussehen? Welche Aussagen müssen darin enthalten sein? Vielleicht kann hier ja jemand mit Tipps oder sogar mit einer Muster-Rücktrittserklärung weiterhelfen?

Es geht mir übrigens um keinen konkreten Fall, sondern um die Situation an sich. Bisher hatte ich dieses "Vergnügen" nämlich glücklicherweise noch nicht. Aber gut wäre es sicherlich schon, das Thema mal allgemein zu klären.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe dazu erst vor ein paar Tagen was in der IHK-Zeitung gelesen. Da ging es zwar darum, dass ein Verkäufer vor Ende der Auktion die Sache beendet hat. Aber vom Grund her kann man viele Dinge davon ableiten. Denn laut dem deutschen Gesetz hätte der Interessent das Recht gehabt auf die Ware zu bestehen. Aber die Ebay-Richtlinien haben das Handeln des Verkäufers geschützt.

Wenn du also einen Fall eröffnest und der Käufer nicht reagiert, dann wird der Vertrag für Null und Nichtig erklärt. Immerhin hat der Käufer entsprechende Fristen um zu reagieren, egal ob er dann eben noch bezahlt oder der Vertragsauflösung zustimmt. Wenn du etwas in einem anderen Shop kaufst, dann gelten ja auch Fristen. Lässt du diese verstreichen, dann kann der Betreiber gegen dich vorgehen. Und in den seltensten Fällen wird man da ein Jahr warten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich habe nun noch nicht gelesen, dass ein Kaufvertrag ein Jahr lang gültig ist, wobei der Kunde nicht gewillt ist zu bezahlen, wobei der Kunde diesen Artikel bei eBay per Sofort-Kauf-Option oder über eine Auktion gekauft hat. Normalerweise gibt es doch erst Grundregeln, die erfüllt werden müssen, bevor ein Vertrag zustande kommt. Meines Wissens nach kommt bei eBay erst ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Sofort-Kauf-Option ausgewählt hat oder eine Auktion gewonnen hat und der Käufer innerhalb von maximal zehn Tagen die offene Summe bezahlt.

Die Angaben, wie lange ein Käufer Zeit hat, die gekaufte Ware zu bezahlen, hängt von dem Verkäufer ab. Die meisten Verkäufer geben bei eBay an, wie lange ein Käufer Zeit hat, die gekaufte Ware zu bezahlen und andere Verkäufer schreiben diese Information in der Artikelbeschreibung mit hinein. Ich verkaufe auch ab und an mal etwas bei eBay und ich gebe den Käufern immer sieben Tage Zeit die gekaufte Ware zu bezahlen oder mir zumindest mitzuteilen, wann der Käufer vorhat, die offene Forderung zu begleichen. Ich behalte mir auch das Recht vor, die Ware weiter zu verkaufen, wenn der Käufer innerhalb dieser genannten Zeit sich nicht meldet und auch nicht bezahlt. So etwas steht auch in meiner Artikelbeschreibung immer.

Wenn ein Käufer die Ware nicht bezahlt und auch in der angegebenen Zeit keine Rückmeldung von dem Käufer kommt und auch kein Zahlungseingang feststellbar ist, dann melde ich einen nicht bezahlten Artikel bei eBay. eBay erinnert den Käufer dann mehrmals, den Artikel zu bezahlen, oder sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Wenn nichts passiert von der Seite des Käufers, wird der Fall geschlossen, ich glaub innerhalb von weiteren zehn Tagen und ein nicht bezahlter Artikel wird dem Kundenkonto des Käufers vermerkt. Der Käufer kann danach den Artikel gar nicht mehr bezahlen, weil die Option "Den Artikel jetzt Bezahlen" nicht mehr vorhanden sein wird.

Im Grunde genommen muss man keine schriftliche Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag ausfüllen oder aufsetzen oder desgleichen. Man braucht auch keine Begründung bei eBay hinterlegen, weshalb der Artikel nicht an den Käufer verkauft wird oder desgleichen. Bei eBay ist es ja nun mal so, dass man dort bei Problemen Fälle öffnen kann und man zur Klärung eBay einschalten kann. Bei der nicht Bezahlung eines Artikels wird eBay ja auch informiert, der Käufer in Kenntnis gesetzt und, wenn dann auch keine weitere Handlung kommt, der Fall geschlossen wird, weil der Käufer nicht bezahlt hat, dann kam auch kein Kaufvertrag zustande.

So ist es nun mal. Selbst wenn der Käufer sich nach dem Ganzen noch meldet und den Artikel kaufen will, hat er kein Anrecht mehr darauf. Zu mal in dem Kundenkonto von dem Käufer der Artikel als nicht bezahlt gekennzeichnet wurde. Da braucht man keine Befürchtung haben, dass dort irgendetwas auf einen Verkäufer in der Hinsicht zukommt.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@kai0409: Bei Ebay kommt es zum Vertrag sobald ein Käufer eben die Sofort-Kaufoption nutzt oder eine Auktion gewinnt. Ab diesem Zeitpunkt haben beide Seiten die Möglichkeit ihre Rechte einzufordern. Der Käufer die Ware und der Verkäufer das Geld. Und wie bei anderen Rechtsgeschäften eben auch, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten, wenn die andere Seite ihre Pflichten nicht erfüllt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



kai0409 hat geschrieben:Im Grunde genommen muss man keine schriftliche Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag ausfüllen oder aufsetzen oder desgleichen. (...) So ist es nun mal. Selbst wenn der Käufer sich nach dem Ganzen noch meldet und den Artikel kaufen will, hat er kein Anrecht mehr darauf.

So ist es eben nicht. Bloß, weil man einen Fall bei Ebay eröffnet und die Provision rückerstattet bekommt, ist dadurch nicht automatisch der Kaufvertrag aufgelöst! Der besteht weiterhin. Jedenfalls habe ich das nun schon auf einigen Websites mit juristischen Themen gelesen. Es sollen schon Verkäufer argen Ärger bekommen haben, weil ein Käufer sich nach Monaten plötzlich doch wieder meldete und auf die Ware bestand!

Die Provision und Einstellgebühren über Ebay rückerstatten zu lassen, scheint eben nicht auszureichen. Sondern man muss vom Vertrag schriftlich zurücktreten und diese Erklärung auch dem Käufer zuschicken. Von daher würde mich einfach interessieren, wie so ein schriftlicher Rücktritt vom Vertrag seitens des Verkäufers aussehen muss.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich gehe davon aus, das man das formlos machen kann. Also einfach ein Schreiben, wo man eben mitteilt, dass man vom Vertrag zurück tritt. Die Daten von Ebay zur Auktion sollten im Betreff aufgeführt sein. Das Ganze sollte man dann schon als Einschreiben mit Rückschein schicken und wenn es geht noch einen Zeugen haben, der sieht, dass man das Schreiben auch wirklich in den Briefumschlag gesteckt und zur Post gebracht hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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