Zurück erhaltene Auslagen vom Chef bei Jobcenter anrechenbar
A ist auf 100 €-Basis bei einem Chef angestellt, der ihm bat, ein paar Einkäufe fürs Unternehmen zu besorgen. Nach Vorlage der Quittungen erhält er all seine Auslagen zurück. Der Chef überweist das ausgelegte Geld zusammen mit den 100,00 € Lohn auf das Konto von A, der allerdings noch Alg2 bezieht.
Können die Auslagen, die zusätzlich etwa 130,00 € betrugen, beim Jobcenter angerechnet werden, weil die Gesamtüberweisung nun mit insgesamt 230,00 € ausfällt, aber nur 100,00 € frei sind? Oder sind zurück erhaltene Auslagen generell frei, da A in Vorkasse gegangen ist und lediglich sein Geld zurück erhalten hat.?
Anrechenbar sind sie nicht, aber die ARGE wird selbstverständlich einen Nachweis darüber haben wollen. Früher musste der Arbeitgeber eine Bescheinigung ausfüllen, worauf er es vermerken konnte und die dann wieder bei der ARGE abgegeben werden musste und eigentlich sehen die nur die Bescheinigung von dem Arbeitgeber. Sollte allerdings mal jemand dein Konto überprüfen und die Bankauszüge darf die ARGE für ein halbes Jahr verlangen.
Das wäre eine lustige Vorstellung, wenn hier das Geld angerechnet werden würde, was ein Arbeitsloser praktisch "sich selbst" auf das Konto überweist. Schließlich sind die Auslagen ja sein eigenes Geld, welches er hier nur wieder bekommt. Wobei man klar sagen müsste, dass es ein ungeschicktes und dummes Vorgehen des Arbeitgebers wäre, hier das Geld zusammen mit dem Gehalt in eine Zahlung zu packen. Denn natürlich bedeutet dies, dass es Erklärungsbedarf geben kann, wenn die Kontoeingänge geprüft werden. Da kann man nur hoffen, dass wenigstens auf dem Lohnzettel die Posten klar erkennbar sind, so dass zu sehen ist, dass die Auslagen kein zusätzliches Einkommen darstellen.
Wobei man sich jetzt natürlich fragen muss, wieso eine 100-Euro-Kraft welche noch ALG2 Leistungen bezieht, in Vorleistung gehen soll. In so einem Fall sollte der Arbeitgeber wissen (oder aufgeklärt werden), dass das nicht geht und nur zu Fragen und Schwierigkeiten führen wird.
Anrechenbar ist es eigentlich nicht, auch wenn das Jobcenter alles versuchen wird, es doch anzurechnen. Es ist ja an sich kein Arbeitsentgelt, sondern nur eine Erstattung der Auslagen. Um dann auch für einen eventuellen Prozess gewappnet zu sein, sollte A alle Unterlagen aufbewahren sowie sich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber geben lassen, dass es eben erstattete Auslagen sind. A sollte sich aber auf jeden Fall auf einen monatelangen Streit mit dem Jobcenter einstellen und vielleicht sogar einen Gerichtsstreit. Um solche Probleme zu vermeiden, sollte A nächstes Mal auf Rechnung für seinen Arbeitgeber kaufen oder das Geld in bar von ihm erstattet bekommen.
An As Stelle, würde ich mir Auslagen bar wieder ausbezahlen lassen. Ich vermute nämlich stark, dass der Arbeitgeber die Buchung von den 100 Euro Lohn und den Auslagen als Lohn bezeichnet hat. Was dann eben zum Problem für A beim Arbeitsamt wird. Die sehen nämlich einen Gehaltseingang von 230 Euro (ich gehe mal davon aus, es geht um die in einem anderen Beitrag erwähnten 130 Euro).
Generell sieht das Arbeitsamt alle eingehenden Zahlungen als Geldeingang, der von dem abgezogen wird, was man an Leistungen bezieht. Da nun zu erklären, was für Geld das ist, zeigt sich immer als schwierig. Oftmals muss man dann Wochen, wenn nicht gar Monate, darum kämpfen, dass man den Betrag wieder bekommt.
Ich traue dem Jobcenter nicht. Es wird wohl die Summe anrechnen wollen. Hier muss man echt konsequent sein und immer wieder versichern (mit Nachweis!), dass es Geld ist, welches man ausgelegt hat. Ich würde ja eher mit dem Arbeitgeber reden, sodass er mir die Auslagen lieber bar gibt. Somit würde ja auch so eine Situation mit dem Jobcenter vermieden werden.
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