Pensionsansprüche von Beamten und Lehrern

vom 07.05.2014, 21:37 Uhr

Lehrer die beamtet wurden und alle anderen Beamte, haben ja im alter einen Pensionsanspruch. Anders wie bei der Rente bekommen sie eben diese Pension, die für die Beamten außer Dienst dann als Rente gilt, oder habe ich da was falsch verstanden? Wie sieht das eigentlich mit diesem Anspruch aus? Ist so ein Anspruch Dienstzeitabhängig?

Was ist, wenn ein Beamter erst später verbeamtet wird? Oder wird man nur bis zu einem gewissen Alter beamtet? Kann man auch aus dem Job austreten und was anderes machen und hat immer noch einen Pensionsanspruch für die Zeit in der man als Beamter gearbeitet hat? Wie sieht das dann mit der Rente aus und der Zeit als man als Beamter gearbeitet hat?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Als Beamter gibt es ebenso wie bei der Rente bestimmte Altersgrenzen. Diese variieren aber nach Berufsgruppen und bei Soldaten auch nach dem Dienstgrad und dem Einsatzgebiet. Sind die erreicht, dann werden die Leute pensioniert. Ob man seine Dienstzeit verlängern kann, ist mir leider nicht bekannt.

Aus einem Beamtenverhältnis "aussteigen" ist jederzeit möglich, es sei denn, man hat auf Kosten des Staates eine bestimmte Ausbildung absolviert und sich deshalb für eine bestimmte Zeit zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet.

Die Pensionsansprüche berechnen sich nach Dienstgrad und Einkommen. Die genaue Formel kenne ich leider nicht.

» tok_tumi » Beiträge: 837 » Talkpoints: 1,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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