Bei drohender Schadenersatzforderung einknicken?

vom 30.04.2014, 22:02 Uhr

Wie in diesem Beitrag schon beschrieben, läuft da ja gerade ein Schadenersatzprozess mit der Forderung von 70.000€ wegen einer negativen Kundenrezension bei amazon. Diese Schadenersatzforderung kam ja eigentlich erst zustande, weil der Käufer partout seine Bewertung nicht zurücknehmen wollte. Hätte der Käufer diese zurück genommen, wäre eigentlich gar nichts passiert.

Wie findet ihr das Verhalten des Käufers? Findet ihr das mutig und sinnvoll? Würdet ihr es auch auf solch eine Klage ankommen lassen oder doch lieber kleinbeigeben und die negative Bewertung zurückziehen?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nein, so wie ich das gelesen habe, hat der Käufer seine Bewertung zurückgenommen, als der Händler ihn abmahnte. Die 70.000 Euro Schadensersatz ergeben sich nun aus den Anwaltskosten und dem entgangenen Gewinn, da Amazon das Konto des Händlers sperrte.

Und das ist definitiv übertrieben. Die würde ich auch nicht zahlen, beziehungsweise ja gar nicht zahlen können. Demnach ist es weniger Mut, was den Käufer da gerade antreibt, sondern vielmehr Verzweiflung. Aber laut Einschätzungen von Rechtsexperten hat er ja sehr gute Chance, dass die Klage abgewiesen wird. Ich finde sie auch vollkommen überzogen.

Es sind und bleiben doch nur ein paar Worte, eine einzelne Bewertung. Die hat nicht die Macht, einem Unternehmen einen Schaden von 70.000 € beizufügen. Wenn dann müsste sich das Unternehmen gegen Amazon wenden wegen der Sperrung des Kontos. Warum ist das denn überhaupt geschehen? Doch wohl nicht wegen einer Bewertung.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Soweit ich weiß, erfolgte die Löschung bzw. Sperrung des Händlers bei Amazon, weil der Händler dem Kunden mit einer Anzeige drohte. Das aber kann eine Straftat sein, wenn die Anzeige unberechtigt wäre.

Meines Erachtens ist das ein wesentlicher Punkt, weil dann der Händler seine eigene Sperre verschuldet hat und der Kunde nichts dafür kann. Denn wenn der Kunde nichts für die Sperre kann und der Händler es selbst verschuldet hat, kann der Händler von dem Kunden auch keinen Schadensersatz fordern.

» littleviking » Beiträge: 133 » Talkpoints: 63,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kenne den Fall nicht. Ich bin aber ein Mensch, der es sicherlich darauf ankommen lassen würde, mir kann doch keiner meine Meinung verbieten. Sollte ich dann so einen Rechtsstreit verlieren, könnte ich es eben nicht zahlen, aber meine Meinung lasse ich mir nicht verbieten. In Deutschland ist man ja auch in einem Land, in dem Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist und das würde ich mir auch nicht nehmen lassen. Ich schreibe aber auch nur ehrlich, was ich denke.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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