Ist man als Angestellter einer Firma auch Anlieger?

vom 24.04.2014, 13:12 Uhr

Ihr kennt bestimmt die Verbotsschilder, die einem mitteilen, dass man eine Straße nicht entlangfahren darf. Manchmal hängt darunter noch eine Ergänzung, nämlich „Anlieger frei“ oder „Anwohner frei“. Ich frage mich, ob das auch für einen gilt, wenn man da arbeitet und die Straße entlangfahren muss, um zu seinem Arbeitsplatz zu kommen.

Dort, wo ich hin musste, war nämlich alles gesperrt. Ich habe eine Weile gesucht, ob ich mich woanders hätte hinstellen können, aber das waren alles kostenpflichtige Parkplätze oder welche, wo man nur einige Stunden stehen darf. Deswegen habe ich dann eine kleine Straße genommen, die mit genau so einem Verbotsschild ausgestattet war und dem Vermerk, dass Anlieger aber durchfahren dürfen.

Ich hab mir gedacht, dass ich doch eigentlich auch ein Anlieger bin, wenn ich da vorbei fahren muss, um zur Arbeit bzw. zum Parkplatz, der zur Arbeit gehört, zu kommen. Oder ist man als Mitarbeiter doch kein Anlieger?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn ein Schild steht "Anlieger frei" kann und darf jeder durch die Straße fahren, der dort anlegen will, also dort parken muss um jemanden zu besuchen, dort zu arbeiten oder weil er dort wohnt. Wenn ein Schild steht "Anwohner frei", dann dürfen nur die dort durch fahren und auch dort parken, die dort wohnen. Wenn eine Firma auf der Straße ist, wird dort wahrscheinlich das Schuld stehen "Anlieger frei" und dann darf auch ein Anlieger dort hinein fahren um dort zu parken. Wenn du aber zwar dort arbeitest, aber nicht "anlegst" und einfach durch fährst, dann ist das verboten.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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