Formulare für die Einnahmen-Überschussrechnung
Kleinunternehmer und Freiberufler sind ja zur Aufstellung einer jährlichen Einnahmen-Überschussrechnung verpflichtet. Nun habe ich gesehen dass im Internet die vielfältigsten Vorlagen und Formulare für eine Einnahmen-Überschussrechnung herumgeistern.
Gibt es denn für die Einnahmen-Überschussrechnung keinerlei Formvorschriften oder ist man bei der Erstellung völlig frei? Habt ihr schon mal eine Einnahmen-Überschussrechnung aufgesetzt und welcher Vorlagen habt ihr euch dabei bedient?
Wir müssen auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Formvorschriften gibt es da meines Wissens nach gar nicht. Man muss bei der Steuererklärung ja genau zwei Angaben machen: wie viel Einnahmen man hatte und wie viel Ausgaben man hatte. Zwei Zahlen, die man dann gegenrechnet. Wie diese Zahlen zustandekommen - also Rechnungen und Belege - muss man bei dieser Art der Steuer nicht erklären.
Man muss die Rechnungen natürlich vorlegen können, wenn das Finanzamt einen Verdacht gegen einen hegt. Aber in welcher Form man nun Buch über die Rechnungen führt oder ob man sie am Ende des Jahres einfach nur auf einen Stapel legt und den Taschenrechner zur Hand nimmt, ist denen egal.
In unserem Fall sind es jährlich nur ein paar wenige Rechnungen. Diese trage ich einfach in eine mit Open Office selbsterstellte Tabelle ein und zücke dann den Taschenrechner. Wenn wir aber nun täglich mit mehreren Rechnungen hantieren würden, fände ich ein Programm schon interessant. Da muss man dann nur noch die Beträge eintragen und das Programm rechnet für einen. Das reduziert Fehlerquellen.
Naja einfach nur angeben, was ich eingenommen und ausgegeben habe, würde bei meinem Sachbearbeiter nicht reichen. Allerdings nehme ich einfach eine Tabelle in Excel und liste da erst die Einnahmen auf. Fein nach den unterschiedlichen Steuersätzen getrennt. Die entsprechenden Umsatzsteuern darauf, werden auch aufgelistet. Denn am Ende muss man eben die Einnahme mit Umsatzsteuer angeben. Wobei das wohl bei Kleinunternehmern entfallen dürfte.
Darunter kommen meine Posten für die Ausgaben. Auch da steht dabei was es für Ausgaben sind. Also Wareneinkäufe, anteilige Kosten für das Arbeitszimmer, Telekommunikation und dergleichen. Auch hier wird die Umsatzsteuer am Ende aufgeführt und danach die Werte gegeneinander aufgerechnet.
Da gibt es online eine kostenlose Excel-Vorlage, in der auch Rechenroutinen für Dienstreisen etc. hinterlegt sind. 2013 hab ich damit schon meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemacht und für dieses Jahr werde ich die auch wieder verwenden. Es kommt jedes Jahr eine neue Variante heraus, man muss sie nur online finden, da muss ich auch nochmals recherchieren.
Für die Einnahmenüberschussrechnung ist die Anlage EÜR Pflicht, sobald der Steuerpflichtige die Kleinunternehmergrenzen überschreitet und er muss natürlich für jeden Betrieb eine solche Anlage ausfüllen und kann nicht mehrere Betriebe zusammenfassen. Nur Kleinunternehmer dürfen noch eine formlose Einnahmenüberschussrechnung abgeben. Das Formular dürfte in jedem guten Steuerprogramm zu finden sein. Dies ist dann übrigens auch für die Bank übersichtlicher. Damit haben Unternehmer auch öfters zu tun.
Gibt es denn für die Einnahmen-Überschussrechnung keinerlei Formvorschriften oder ist man bei der Erstellung völlig frei?
Man ist bei der Erstellung nicht völlig frei, sondern muss dem Aufbau der Anlage EÜR folgen. Diese Anlage EÜR wird jedes Jahr vom Finanzamt neu veröffentlicht. Meistens im Herbst für das aktuelle Jahr. Die letzte Anlage ist also 2013.
Der Aufbau der Anlage EÜR gibt vor, welche Einnahmen als Betriebseinnahmen gelten und welche Ausgaben als Betriebsausgaben. Bspw. gilt die vereinnahmte Umsatzsteuer als Betriebseinnahme. Im Gegensatz zum Bilanzieren. Euren Gewinn tragt Ihr als Gewerbetreibende in die Anlage G, als Selbständige in die Anlage S Eurer Einkommensteuererklärung ein. Dort steht ganz oben fett geschrieben, dass bei Bruttoeinnahmen ab 17.500 eine Einnahmenüberschussrechnung elektronisch zu ermitteln ist.
Diese Bruttoeinnahmen-Grenze hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 UStG zu tun. Unabhängig davon, ob Ihr über oder unter dieser Grenze seid, muss der Aufbau / die Logik der Anlage EÜR zwingend gefolgt werden. Kauf-Software sollte diese Logik berücksichtigen.
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