Abfindung von Bundeswehr während der Trennungsphase
Herr B arbeitete bis zur Trennung von Frau A bei der Bundeswehr. Die Zeit ist dort abgelaufen und er hat eine Ausbildung begonnen, die auch noch von der Bundeswehr finanziert wurde. Er bekam das gleiche Geld wie in der Ehe. Nun ist aber auch die Zeit vorbei und die Bundeswehr hat Herrn B eine Abfindung gezahlt, die er auch schon voll ausgegeben hat. Er hat sich ein Auto gekauft und Möbel für die neue Wohnung.
Frau A stellt nun Ansprüche und will Geld aus dieser Abfindung haben. Die Abfindung ist vor der Scheidung ausgezahlt worden und die ganzen Ehejahre hat Herr B bei der Bundeswehr gearbeitet. Frau A meint, dass ihr nun auch ein Teil des Geldes zusteht. Ist das richtig? Muss Herr B ein Teil der Abfindung an Frau A zahlen? Was ist, wenn er das Geld nicht mehr hat? Muss er einen Kredit dafür aufnehmen oder wie ist das geregelt?
Ich würde mich diesbezüglich anwaltlich beraten lassen. Wenn die beiden schon die Scheidung beantragt haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass er ihr etwas geben muss, wobei ich auch kein Fachmann bin und auch die Einkommenssituation der Frau nicht kenne. Es kann ja durchaus sein, dass er ihr einen Unterhalt zahlen muss, wenn sie nichts verdient. Am besten man geht damit mal zu einen Anwalt.
Wurde die Abfindung vor der Antragstellung zur Scheidung ausgezahlt und die Käufe getätigt? Wenn ja, dann wird er wohl oder übel offenlegen, wie viel Abfindung er bekommen hat. Denn man muss sein Vermögen zu Beginn der Ehe angeben und zum Tag an dem der Scheidungsantrag gestellt wird. Mit den Werten wird dann gerechnet.
Allerdings bedeutet die Offenlegung der Daten nicht, dass seine Nochgattin auch etwas davon abbekommt. Denn das hängt ja auch davon ab welche Einnahmen bei ihr geflossen sind und was davon eventuell angespart wurde. Aber recht einfach erklärt wird eben das Gesamtvermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung genommen, abzüglich der Vermögen, die am Tag der Eheschließung vorhanden waren. Kommt da ein positives Ergebnis raus, dann wird dies geteilt.
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