Ausbildung und Kündigungsmöglichkeit seitens Arbeitgeber

vom 23.04.2014, 13:16 Uhr

Ich habe neulich gehört, dass ein Auszubildender nach der Probezeit nicht mehr so ohne weiteres gekündigt werden kann und darf. Eine ordentliche Kündigung kann dann nicht mehr ausgesprochen werden. Angeblich geht nur eine fristlose Kündigung, wenn der Auszubildende sich wirklich was zu Schulden kommen lässt, wie Diebstahl oder völlige Arbeitsverweigerung.

Ist es richtig, dass ein Ausbilder bzw. Arbeitgeber einen Auszubildenden nicht kündigen kann und darf? Wenn die Zusammenarbeit aber nicht mehr möglich ist, hat der Arbeitgeber da keine Möglichkeit den Auszubildenden zu kündigen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Auszubildende genießen schon immer einen besonderen Kündigungsschutz. Außerhalb der Probezeit kann ein Auszubildender tatsächlich nicht so einfach gekündigt werden. Ob es jetzt eine Neuerung gibt, die den Schutz sogar in die Probezeit verlängert, weiß ich jetzt nicht.

Es ist ja so, dass Auszubildende in der Regel Jugendliche sind, die meist noch wenig selbstständig sind und sich so sehr stark in eine Abhängigkeit zum Arbeitgeber einlassen. Deshalb hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, dem jungen Menschen eine vernünftige Ausbildung zukommen zu lassen. Und dazu gehört auch, dass der Auszubildende einen besonderen Schutz genießt. Dieser Schutz geht genau bis zum Tag der Abschlussprüfung. Dann hat der Arbeitgeber seine Verpflichtung erfüllt und muss den Auszubildenden nicht mehr weiter beschäftigen.

Wenn in diesem Zeitraum irgend etwas passiert, dass "die Zusammenarbeit aber nicht mehr möglich ist", dann ist das im Prinzip eher ein Verschulden des Arbeitgebers. Das muss er dann ausbaden, nicht der Auszubildende. Bei schweren Fällen (z.B. Diebstahl) kann der Arbeitgeber ja trotzdem kündigen. Bei leichten Fällen hat er aber kaum eine Möglichkeit. So wurde kürzlich vor Gericht entschieden, dass privates Surfen am Arbeitsplatz für einen Auszubildenden nicht zwingend ein Kündigungsgrund ist.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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