Reisen für die Arbeit - Selbst bezahlen?
Mein Bruder arbeitet für eine Anwaltskanzlei und wird von seinem Chef des Öfteren auch zu Fälle außerhalb des Landes geschickt. Zumeist nach England. Auch an einer Weiterbildung in Irland hat er bereits teilgenommen. Nun erzählte er uns, dass er für diese Reisen selbst zahlen muss. Sein Chef übernimmt keine der Kosten. Dies betrifft Reisekosten, Unterkunft und auch die Verpflegung.
Mein Bruder verdient recht gut, dennoch wundert es mich doch sehr, dass er für dies Kosten aufkommen muss. Es ist schließlich sein Chef, welcher von seinem Trip zu den Kunden profitiert. Mein Bruder bekommt nach der Beendigung des Falles auch keinerlei Zuschüsse.
Mich würde interessieren ob ihr gelegentlich für eure Firma auf Reisen gehen müsst und ob dies von euch oder eurem Chef bezahlt wird.
Die Zeit des Reisens ist für mich inzwischen zwar vorbei, aber früher bekam ich immer alles erstattet, auch wenn ich nicht gerade unbedingt ins Ausland fuhr. Der Fall wundert mich auch etwas, da ich es auch von anderen Bekannten gewohnt bin, dass diese alles erstattet bekommen, was gesetzlich möglich ist. Einige müssen zwar in Vorlage treten, aber sie bekommen es auf jeden Fall.
Das - so würde ich mal meinen - kommt dann doch auf die Art des (Anstellungs-)Vertrags an. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass hier Konstrukte existieren können, bei denen der Arbeitgeber weder für die Kosten von Reisen noch für deren Durchführung selbst verantwortlich sein muss und demzufolge auch keine Kosten dafür aufwendet.
Dafür aber der Beschäftigte auch frei entscheiden kann, ob eine Reise notwendig ist oder nicht und außerdem entsprechend entlohnt wird, dass solche Einsätze praktisch pauschal mit abgegolten sind. So hat der Angestellte die Chance, sein Gehalt dadurch aufzubessern, indem er eher günstige Unterkünfte sucht und die Zahl der Reisen minimiert. Üblich ist das aber alles sicher nicht. Dennoch sind für eben solche Vorgänge bei der Steuererklärung entsprechende Felder vorgesehen - weil diese Kosten eben steuerlich geltend gemacht werden können.
Auch wenn wir jetzt nicht wissen in welchem Land dein Bruder arbeitet, muss es auch in Deutschland nicht unbedingt so sein, dass betriebliche Reisen vom Arbeitgeber extra vergütet werden oder er die Reisekosten bezahlt. Das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Zudem hat man eben in Deutschland die Möglichkeit solche Aufwendung bei der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen, so dass die Steuerschuld sinkt.
Da kann man die einfachen Kosten für die Fahrt angeben und dazu noch einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen. In welcher Form dann die Übernachtungskosten noch angesetzt werden können, müsste ich nachlesen. Aber es ist auf alle Fälle machbar, dass man auch diese Kosten bei der Steuer geltend macht.
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