Sollte man (Ex-) Terrorhelfer vom Studium ausschließen?
Ein verurteilter Terrorhelfer von al-Quaida wurde für das Informatik-Studium in Deutschland gesperrt, so das Gericht in Koblenz. Eine Beschwerde des Mannes wurde dort bereits abgewiesen. Das Gericht argumentiert, dass das Terrornetzwerk immer wieder Experten bräuchte, die sich mit Informatik auskennen und sieht eine Gefahr, dass dieser Mann nach dem Studium weiterhin sein Unwesen treiben und das Netzwerk unterstützen könnte.
Ich kann diese Gedankengänge schon nachvollziehen und ich glaube ich hätte ähnlich geurteilt wie der Richter. Aber was ist, wenn es tatsächlich Menschen gibt, die bereuen, dass sie das Netzwerk unterstützt haben und es nie wieder tun wollen? Sollte man diesen Menschen auch den Weg in ein normales Leben versperren? Sollte man (Ex-) Terrorhelfern grundsätzlich den Zugang zu einem Studium in Deutschland versperren oder nur zu bestimmten Studiengängen? Unter welchen Voraussetzungen würdet ihr sie doch zu einigen Studiengängen zulassen und warum?
Mein erster Gedanke beim Lesen der Überschrift, war, dass es falsch ist. Wenn der Mann seine Strafe abgesessen hat, darf man ihm ein normales Leben und sein Recht auf Bildung nicht verwehren. Er hat zwar im höchsten Maße undemokratisch gehandelt, aber man darf dann nicht von staatlicher Seite mit undemokratischen Maßnahmen kontern.
Aber im Artikel wurde ganz nebenbei ein sehr wichtiger Punkt genannt, durch den ich das Verbot dann doch gut nachvollziehen kann und sinnvoll finde. Er hat nämlich sein Wissen über Computertechnik - und er hat wohl schon vor der Verurteilung einige Semester Informatik studiert - bereits für die Straftaten verwendet, wegen denen er verurteilt wurde. Und damit hat er sein Recht meiner Meinung nach verwehrt. Das gibt dem Verbot eine demokratische Legitimation.
Aber es bleibt schwierig, Menschen ein bestimmtes Studium zu verbieten. Einem Sexualstraftäter würde ich beispielsweise ebenso ungern in einem Medizinstudium mit Schwerpunkt Gynäkologie sehen. Aber dabei würde ich eher zu einem Berufsverbot tendieren, anstatt ihm bereits das Studium zu verbieten. Obwohl das Berufsverbot dann nur für Deutschland gelten würde, er aber im Ausland wohl praktizieren könnte.
Bei Informatik ist ein Berufsverbot allerdings schwierig, weil er sein Wissen auch außerhalb einer Anstellung anwenden kann. Auch eine kontinuierliche psychologische Beurteilung wäre sinnlos. Denn auch wenn er dann im achten Semester ausgeschlossen werden würde, weil die Psychologen ihm weiterhin kriminelle Neigungen bescheinigen würden, hätte er sich bis dahin viel Wissen angeeignet.
Also im Großen und Ganzen halte ich die Entscheidung für richtig. Dennoch wäre ich nicht überrascht, wenn das Verfassungsgericht für den Mann entscheiden würde, wenn er Klage einreicht. Demokratie ist eben eine verzwickte Sache, die man jedem zukommen lassen muss. Ob das nun der Allgemeinheit und der Sicherheit dient oder nicht.
Wie ich in dem verlinkten Artikel las, wurde der Palästinenser doch nach Strafverbüßung ausgewiesen. Das schließt ein Studium doch sowieso aus. Ihn nun Informatik studieren zu lassen hieße für mich, ihm die Hand zu reichen für den nächsten Terroranschlag. Ich finde den Richterspruch schon in Ordnung.
Wenn du an das Gute in einem Terroristen von al-Quaida glaubst, bist du sehr naiv. Diese Mitarbeiter werden so ausgebildet, dass sie auf Knopfdruck funktionieren und keine eigene Meinung mehr haben. Das Weiter-Studieren in Informatik zu versuchen ist ziemlich dreist von dem Mann. Solche Menschen können zu keinem Studium in Deutschland mehr zugelassen werden. Das einzig Richtige ist die Ausweisung.
Also ich kann ehrlich gesagt zunächst mal nicht erkennen, was sein Informatikstudium mit seiner Tat zu tun hatte. Er hatte Text- und Videobotschaften übersetzt und dann im Internet verbreitet. Und er hat eine Medienstelle im Netz aufgebaut.
Wenn ich das so lese, dann behaupte ich mal, dafür benötigt man keine speziellen Kenntnisse eines Informatikstudiums. Für Übersetzungen schon gar nicht und der Aufbau eines Blogs, z. B. über Wordpress, das bekommt auch jeder hin, der sich ein wenig Zeit nimmt, sich mit der Sache zu beschäftigen und alle Sinne beisammen hat.
Der eigentliche Grund für das Verbot ist da eher der Gedanke, dass er in Zukunft mit Informatikkenntnissen zu einer interessanten Person für Terrornetzwerke werden könnte und wir uns hier alle etwas unsicher dabei fühlen würden.
Studier- und Berufsverbote für Straftäter gibt es ja immer wieder mal und fast immer ist das eben auch Ermessenssache. Im Fall des Terrorhelfers kann ich das Urteil nachvollziehen.
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