Miteigentum an Immobilie verkaufen

vom 09.04.2014, 13:59 Uhr

Wie in einem anderen Thread schon beschrieben, ist A Miteigentümer bei einer Immobilie. Der zweite Eigentümer B, muss A auszahlen, damit er allein über alles verfügen kann. Diese Sache ist bei Gericht und wartet dort auf die Bearbeitung. Es kann sich also noch eine Weile hinziehen, bis A da mal wirklich Geld sieht. Aktuell ist die Immobilie noch mit Krediten belastet, die aber allein die Sache von B sind. Könnte jetzt A einfach ihren Anteil an der Immobilie verkaufen? Muss da B darüber informiert werden oder ist das allein die Sache von A, da es ja nur seinen Anteil betrifft?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Das ist ein sehr heikles Thema, ich kann ihnen nur eine "Starthilfe" geben. Person A kann nicht einfach mal die Immobilie verkaufen, da Person B ein so genanntes Vorkaufsrecht hat, d.h. Partner A muss Partner B ein Ver- bzw. Kaufangebot machen. Erst wenn er dieses Angebot ablehnt, kann Partner A die Immobilie verkaufen.

In solchen Fällen würde ich mich schnellstmöglich an einen Anwalt und oder an das zuständige Amtsgericht wenden. Siehe § 2034 BGB

» najasii » Beiträge: 51 » Talkpoints: 0,00 »


Das Angebot hat B schon lange bekommen. Lehnt aber weder ab, noch nimmt B an. Deswegen ist eben A am überlegen, ob er seinen Mitanteil auch anderweitig veräußern kann. Im Moment liegt die ganze Sache eh noch beim Oberlandesgericht, weil B eben überhaupt nichts versucht zu regeln, was diesbezüglich noch zu regeln ist. Aber irgendwann ist die Sache eben auch gerichtlich mal soweit abgeschlossen, dass A sich eventuell andere Möglichkeiten zu Nutze machen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Person B muss das Angebot ablehnen oder annehmen. Meiner Meinung nach, muss laut § 2034 BGB das Angebot innerhalb der 2 monatigen Frist das Angebot ablehnen oder annehmen. Ich würde ihnen raten, auch wenn der Fall beim Oberlandesgericht ist, einen Anwalt zu nehmen. Dieser wird Sie ggf. über ihrer Rechte nach der Urteilsverkündung beraten.

» najasii » Beiträge: 51 » Talkpoints: 0,00 »



@najasii: Da man nur in erster Instanz beim Arbeitsgericht auf einen Anwalt verzichten kann, dürfte klar sein, dass hier ein Anwalt schon lange die Interessen von A vertritt. Nur hat es noch nie geschadet, wenn man sich auch andere Meinung einholt, um die weitere Vorgehensweise schon zu überdenken.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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