Wem gehören Pflanzen, die auf den Gehweg hinaus wuchern?

vom 08.04.2014, 23:18 Uhr

In der Gegend, in der ich wohne, befinden sich sehr viele Einfamilienhäuser. Diese haben oftmals auch einen Vorgarten, der teilweise nur klein ist, teilweise aber auch schon sehr riesig ausfallen kann. Schön anzusehen ist es ja definitiv, wenn diese Gärten gut gepflegt werden, wenn dort beispielsweise Obst wächst, Gemüse, oder aber auch Blumen. Oder vielleicht auch blühende Hecken und Sträucher.

Was ich hier im Frühjahr und Sommer immer mitbekomme, finde ich eigentlich ganz interessant: Pflanzen wachsen nicht nur in den Gärten, sondern auch auf dem benachbarten öffentlichen Gehweg. Damit meine ich nicht, dass Pflanzen, deren Stängel oder Stamm im Garten wächst, einfach durch den Gartenzaun ragen. Nein, sie wachsen direkt neben dem Garten direkt aus dem Gehweg aus der Erde. Aber es ist zu vermuten, dass die Samen ursprünglich aus dem Garten nebenan hinausgeweht worden sind, oder dass die Wurzeln sich einfach unterirdisch so verbreitet haben, dass nun eben auch ein Teil außerhalb des Gartens nach oben sprießt. Und das sogar sehr oft, denn wir haben hier viele Wege, die ungepflastert und unbetoniert sind, also solche, wo man direkt über unbedeckte Erde läuft, wenn man sie passiert.

Oftmals kann ich das hier beispielsweise bei Maiglöckchen beobachten, dass sie nicht nur in den Gärten, sondern auch auf dem benachbarten Fußweg aus dem Boden kommen. Mich würde interessieren, wem die Pflanzen dann eigentlich rechtlich gehören? Sind sie Eigentum des Gartenbesitzers? Oder wem gehören sie, wenn sie außerhalb des Gartens wachsen? Könnte man sie pflücken, oder wäre das Diebstahl? Oder ist das von irgendwelchen speziellen Faktoren abhängig?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das kommt darauf an, wem der Gehweg gehört. Meist gehört er der Kommune, auch wenn Anwohner für die Pflege verantwortlich gemacht werden. Eher selten ist der Fall, dass ein Gehweg direkt mit zum anliegenden Grundstück gehört. Also gehören die Pflanzen, die dort wachsen, auch dem Eigentümer des Gehwegs, selbst wenn sie von einem anderen Grundstück über Wurzeln dorthin gewachsen sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Meiner Ansicht nach ist doch der Hauseigentümer für den Bürgersteig verantwortlich, der direkt an sein Grundstück grenzt. Ansonsten wäre es doch unlogisch, dass im Winter da immer gestreut werden muss. Warum sollte man den Gehweg vor dem Haus im Winter von Schnee befreien und mit Salz bestreuen müssen, wenn das im Sommer für das ganze Unkraut nicht gilt?

Natürlich geht von Unkraut keine Verletzungsgefahr aus wie das bei Glatteis nun mal eher passieren kann, aber ich sehe hier eindeutig, dass der Hauseigentümer dafür verantwortlich ist und sich um die Beseitigung kümmern muss, soweit das Grundstück an einen Gehweg grenzt.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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