Abkürzungen in geschäftlichen Briefen legitim?

vom 07.04.2014, 13:34 Uhr

Ich weiß, dass man auch Abkürzungen in Briefen wie mfG für mit freundlichen Grüßen oder uAwg für um Antwort wird gebeten beispielsweise schreiben kann. Aber sind solche Abkürzungen auch in geschäftlichen Briefen, die schon eine gewisse Form haben legitim? Könnte man solche Abkürzungen in Briefen an den Arbeitgeber, der Versicherungsgesellschaft oder dem Vermieter schreiben?

Weiß man heutzutage, was diese Abkürzungen bedeuten? Gibt es noch nehr gängige Abkürzungen in Briefen? Ich meine jetzt nicht e-mails oder SMS. Es sollen schon Abkürzungen sein, die man immer schon in Briefen geschrieben hat.

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Aküfi (=Abkürzungsfimmel) kann jemanden sehr schnell und richtig unbeliebt machen. Es erweckt irgendwie den Eindruck, man würde demjenigen, dem man schreibt, keinen Respekt entgegenbringen. Einzige Ausnahme dürften langjährige Bekanntschaften sein, von denen man genau weiß, dass sie dies nicht fehl interpretieren. Deshalb rate ich insgesamt davon ab.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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