Kann man einen Pfändungsbeschluss wieder aufheben lassen?

vom 07.04.2014, 13:10 Uhr

Ich habe neulich in meinem Bekanntenkreis von einem Fall gehört. Der Mann, nennen wir ihn mal Herr A, ist verschuldet. Ein Pfändungsbeschluss ist schon raus und das Haus in dem Herr A wohnt soll gepfändet und versteigert werden. Dafür soll angeblich der Termin schon fest stehen.

Kann man, wenn Herr A nun zu Geld kommt, diesen Pfändungsbeschluss aufheben oder ist das Haus auf jeden Fall für Herrn A verloren, weil der Termin der Versteigerung schon da ist? Wie sieht es bei kleineren Schulden aus, wenn ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht? Kann man so einen Pfändungsbeschluss aufheben lassen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Beschluss wird nur aufgehoben, wenn man die Schulden bezahlt oder sich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung einigt. Und selbst dann ist der Gläubiger nicht verpflichtet auch die Pfändung wieder aufzuheben. Er kann sie solange belassen, bis alle Schulden getilgt sind. Allerdings muss schon einiges passiert sein, bevor es einen Pfändungsbeschluss gibt. Spätestens als die Anhörung Herrn A. erreicht hat, hätte er noch die Chance gehabt, eine Pfändung abzuwenden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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