Vermieter schreibt Telefonanbieter vor
A zieht in den nächsten Tagen um. Das war mir schon länger bekannt und es hieß auch, dass die vorhandene Telefonnummer mitgenommen wird, weil es der selbe Stadtteil ist. Heute kam dann die Neuigkeit, dass dies im Moment nicht möglich ist, weil der Vermieter - eine Wohnungsbaugesellschaft - exklusiv mit einer Firma zusammenarbeiten würde.
Ist das eigentlich erlaubt, dass man als Mieter vorgeschrieben bekommt, über welchen Anbieter man Telefon und Internet beziehen will? Laut A könnte man erst gegen Ende des Jahres beim bisherigen Anbieter den Vertrag quasi mitnehmen. Aktuell haben sie diesen Vertrag kündigen müssen, damit sie nicht zwei Verträge bezahlen müssen oder auf Festnetz in der neuen Wohnung verzichten müssen.
Der Vermieter kann einen Telefonanbieter nur dann vorschreiben, wenn das so im Mietvertrag geregelt wird. Diese Klausel könnte zum Beispiel im Punkt Betriebskosten als Telefonpauschale oder ähnliches vereinbart sein. Sollte keine vertragliche Vereinbarung vorhanden sein, kann der Vermieter nicht verlangen, dass du den von ihm gesagten Anbieter verwendest.
Was in den Mietverträgen steht, weiß ich nicht, da es nicht um mich geht. Allerdings müsste doch das schon auf der Internetseite bei den Wohnungsangeboten dabei stehen, dass Telefon, Internet und wohl auch Fernsehen inklusive sind. Zumindest kenne ich solche Dinge aus einer Stadt in Thüringen wo es ganz groß als Fassadenwerbung vorhanden ist.
Das Problem daran ist aber, dass was im Internet steht nicht verbindlich ist. Nur was schriftlich vereinbart würde ist bindend. Aus diesem Grund ist es dann ohne Kenntnisse des Mietvertrages nicht möglich, die Frage endgültig zu klären. Es bleibt also nur pauschal zu sagen, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde ist es möglich, als Einigung beider Vertragsparteien gesehen. Ist es nicht im Vertrag festgehalten worden kann der Vermieter sich auf den Kopf stellen, man kann trotzdem frei entscheiden, welchen Anbieter man gerne haben möchte.
Hier kann ich mir nicht vorstellen, dass so eine "Gängelung" sinnvoll ist. Zumal noch nicht mal sichergestellt sein muss, dass der "Neumieter" überhaupt einen Festnetzanschluss oder einen DSL-Anschluss haben will! Das so was über den Mietvertrag geregelt wird, wäre ungewöhnlich. Steht hier nichts weiter drin, dann kann der Mieter natürlich seinen Anbieter frei wählen. Selbst wenn z.B. im Mietvertrag geregelt ist, dass ein zu bezahlender Kabelanschluss zur Wohnung gehört, könnte der Mieter ja jederzeit den Bezug von Kabelfernsehen kündigen.
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