Krebserkrankung und Heirat immer Versorgungsehe?
Wenn ein Ehepartner stirbt, bekommt der Überlebende eine Hinterbliebenenrente. Diese entfällt allerdings, wenn es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handelt. Dies ist in der Regel etwa dann der Fall, wenn der Überlebende von einer tödlich verlaufenden Krankheit wie beispielsweise Krebs Kenntnis hatte.
Aber ist das automatisch so? Entfällt die Hinterbliebenenrente immer, wenn der Verstorbene bekanntermaßen nicht mehr lange zu leben hat? Es kann doch auch sein, dass man die Diagnose nicht glaubt und beispielsweise durch durch die positiven psychischen Auswirkungen einer Heirat meint, einen Krebs besiegen zu können. Wie wird festgestellt, ob es sich wirklich um eine Versorgungsehe handelt?
Es gibt da glaube ich Festlegungen wie lange die Ehe vor dem Tod bestanden haben muss. Das reine Wissen von einer Krankheit ist egal, aber wenn man beispielsweise nur eine Woche vorher heiratet hat man dann alle Karten verspielt und bekommt diese Rente nicht. Die Ehe muss also schon Bestand gehabt haben und dann bekommt man auch das Geld. Eine genaue Zahl weiß ich aber gerade nicht.
Soweit ich weiß bekommt man die Hinterbliebenenrente nur, wenn man mindestens ein Jahr verheiratet war. Einzig die Ausnahme des Unfalltodes gibt es hier. Heiratet man also und der Partner verstirbt durch eine Erkrankung innerhalb des ersten Ehejahres, dann bekommt der Hinterbliebene gar nichts. Denn dann wird es eben als reine Versorgungsehe betrachtet. Aber ich vermute, dass es auch hier Ausnahmen gibt, denn es gibt ja auch Erkrankungen, wie etwa eine Blutvergiftung, die nur wenige Tage brauchen, um einen Menschen umzubringen.
Ich finde das schon etwas hart. Ich kenne nämlich mittlerweile doch einige Leute, die hier in Europa dank moderner Medizin eine Krebserkrankung überlebt haben und geheilt wurden. Es ist also nicht mehr so, dass man allen Krebsarten unverzüglich und unvermeidlich stirbt.
Wenn einem der Arzt also vor Beginn der Behandlung beispielsweise sagt, dass man mit rund 70 Prozent Wahrscheinlichkeit geheilt wird, dann sehe ich das persönlich nicht als Versorgungsehe. Ich würde dann eher sagen, dass man dann vielleicht auch deshalb schnell noch heiratet, weil man das so fit und gesund aussehend wie möglich tun will. Wer möchte beispielsweise auf den Hochzeitsfotos eine Perücke tragen oder vielleicht amputierte Brüste bei Brustkrebs haben. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass man dann sagt, so schnell wie möglich heiraten, damit die Fotos an gute Tage erinnern und man damit Kraft für die Zukunft tanken kann.
Vielleicht ist es auch so, dass viele Menschen im Angesicht des Todes erst klar sehen, wie viel einem eigentlich an dem Partner liegt, den man seit Jahren an der Seite hat und wie ungern man ihn verlieren möchte. Und dass dann sozusagen als Kompensation dieser Verlustangst plötzlich das Bedürfnis nach einer Heirat auftaucht.
Bei der Frage, ob es eine Versorgungsehe ist, sollte auch berücksichtigt werden, wie lange das Paar schon ohne Trauschein eine eheähnliche Beziehung führt. Wenn beide beispielsweise schon seit zehn Jahren wie ein Ehepaar zusammen leben, Kinder haben und außer dem Trauschein alles haben, was Ehepaare sonst auch auszeichnet, dann sollte das relativ großzügig gehandhabt werden. Zumindest ist das meine Meinung.
Wenn man aber kurz nach der Diagnose eine flüchtige Bekanntschaft heiratet, dann sehe ich die Sachlage schon anders. Aber auch da sollte man immer den Blick auf den Einzelfall halten. Gerade wenn die betroffenen Personen noch recht jung sind. Dann war eben vielleicht einfach noch keine Lebenszeit für eine lange Beziehung da und trotzdem kann es sich um eine ernsthafte Beziehung handeln. Ebenso auch, wenn einer der Partner gerade erst eine langwierige Scheidung hinter sich hat, die eine frühere Heirat nicht möglich gemacht hat.
@trüffelsucher: Und genau das ist das Problem. Wenn ein Paar schon seit Jahren einfach nur zusammenlebt, dann ist doch eine Heirat bei entsprechender ärztlicher Diagnose nicht anders zu werten, als dass man den anderen abgesichert wissen will. Denn bisher hat man ja auch nicht heiraten wollen.
@ Punktedieb: Ich bin da eben mit der üblichen Deutung nicht zufrieden. Denn schließlich ist ja der Sinn einer Ehe, dass man füreinander sorgt und füreinander einsteht. und im Allgemeinen kann man das eben auch in einer festen Partnerschaft ohne Trauschein. Von daher würde ich persönlich das weniger als Scheinehe oder Versorgungsehe sehen, wenn man nach langjähriger fester Beziehung dann doch noch heiratet. Sicher hat das dann in vielen Fällen was mit der Versorgung der Hinterbliebenen zu tun.
Aber was ist genau da das Problem, wenn man mit einem Menschen Familie gegründet hat, gemeinsame Kinder in die Welt gesetzt wurden und man im Angesicht des Todes versucht, dafür zu sorgen, dass die gemeinsamen Kindern nicht mehr als notwendig unter dem Tod eines Elternteils leiden müssen? Wo bliebe denn da das Kindeswohl?Bei alleinstehenden Paaren könnte man das ja durchaus anders beurteilen. Aber bei Familien mit Kindern finde ich, dass man da solche Maßstäbe nicht anlegen sollte.
@trüffelsucher: Was hat das jetzt mit dem Leid der Kinder zu tun? Solange diese nicht mit ihrer Erstausbildung fertig sind, springt hier der Staat ein, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Denn dafür gibt es die Halbwaisenrente. Deren finanzielle Versorgung ist dann also abgesichert. Aber rein objektiv betrachtet werden eben durch diese Eheschließung dann Rentenbezüge gesichert, die vorher auch nicht interessiert haben.
Also erst durch bekannt werden einer Erkrankung, die auch tödlich enden kann, erinnert man sich daran, dass man auch noch schnell heiraten sollte. Nur damit der andere Partner dann Geld kassieren kann. Mehr ist es doch nicht, wenn man alle Emotionen aus der Situation nimmt. Übrigens gibt es diese Jahresfrist auch nicht nur für den Todesfall bei der Rentenversicherung, sondern auch für Bezüge wie Ehegattenunterhalt bei einer Scheidung.
Das mit der Waisenrente ist mir bekannt. Ich gehe aber eben davon aus, dass der übrig bleibende Elternteil nach dem Tod des anderen Elternteils allein erziehend sein wird. Zumindest für die nächste Zukunft. Allein erziehende Eltern haben es ja bekanntlich nicht allzu leicht. Welche kleinere Firma nimmt schon gerne Eltern in solchen Situationen als Arbeitskraft? Und nicht jeder hat auch jemand zuverlässigen, der bei Notfällen aushelfen kann. Gerade, wenn die Kinder eben recht klein sind, kann dann ein Todesfall schon zum Problem werden, wenn der Elternteil schwer Arbeit findet. Und nicht nur Kinder haben einen Bedarf an alltäglichen Dingen wie Essen, Kleidung und Wohnungskosten, sondern eben auch Eltern.
Ja ich weiß, dann greifen andere Fördertöpfe wie zum Beispiel ALG 2. Aber letztlich liegt man dann so oder so wieder dem Staat auf der Tasche, egal, ob wie das Geld dann nun heißt. Trotzdem denke ich, dass es für Hinterbliebene leichter zu verkraften ist, Witwenrente zu beziehen, als Arbeitslosengeld.
Ich bin zwar selbst schon weit mehr als ein Jahr verheiratet. Trotzdem kann ich verstehen, dass Eltern nicht unbedingt heiraten wollen, weil sie Kinder haben. Viele heiraten trotzdem spätestens dann, wenn sich Kinder ankündigen, um eben die Familie zu versorgen. Und dann stellt sich mir schon die Frage, ob eine Versorgungsehe, die einige Leute wegen der Kinder bewusst und rechtzeitig eingehen moralisch anders zu beurteilen ist, als eine Versorgungsehe, die im Angesicht des Todes geschlossen wurde. Ich sehe das eben nicht so eindeutig. Aber wie gesagt: Das ist meine persönliche Meinung.
Na dann denk doch die Sache mit den Zahlungen mal vom finanziellen Teil her. Wenn zum Beispiel eine Frau mit 30 Jahren Witwe wird und dann Witwenrente bekommt, dann darf Vater Staat hier locker mal um die 50 Jahre zahlen. Denn ich kenne kein Paar, wo eine Hinterbliebenenrente bezogen wird, was freiwillig durch eine Heirat auf dieses Geld verzichtet.
Bezieht diese Frau aber dann für eine Zeit Arbeitslosengeld II, so ist da im Normalfall ein Ende abzusehen. Eben weil die Kinder größer werden und die Frau wieder normal arbeiten gehen kann. Und selbst wenn zukünftige Kinder der Heiratsgrund sind, so ist da nicht unbedingt eine Hinterbliebenenrente bedacht worden, wenn einem Partner etwas passiert. Eher geht es darum, dass alle Familienmitglieder dann den selben Namen tragen. Von den vielen Paaren, die in den letzten zehn Jahren geheiratet haben, kenne ich nur ein Paar, wo wirklich die Absicherung vom Partner für den Fall der Fälle mit bedacht wurde.
Punktedieb hat geschrieben:Und selbst wenn zukünftige Kinder der Heiratsgrund sind, so ist da nicht unbedingt eine Hinterbliebenenrente bedacht worden, wenn einem Partner etwas passiert. Eher geht es darum, dass alle Familienmitglieder dann den selben Namen tragen. Von den vielen Paaren, die in den letzten zehn Jahren geheiratet haben, kenne ich nur ein Paar, wo wirklich die Absicherung vom Partner für den Fall der Fälle mit bedacht wurde.
Das mag für deinen Bekanntenkreis zutreffen. Vielleicht ist mein Bekanntenkreis einfach so moralisch verderbt. Ich kenne schon einige, die aus rein finanziellen Gründen die Ehe vollzogen haben. Neben der Hinterbliebenenrente kommt da ja noch beispielsweise die Steuerklasse, die Familienversicherung bei der Krankenkasse und so etwas dazu, was man durchaus als geldwerten Vorteil eine Ehe sehen kann. Und das wird in meinen Kreisen durchaus offen angesprochen, dass man das zumindest in die Überlegung mit einbezogen hat. Was dann schließlich der wirklich entscheidende Grund für die Ehe in jedem einzelnen Fall war, möchte ich nicht beurteilen.
Von daher kann ich, zumindest mit Blick auf meine Bekannten, nicht wirklich glauben, dass es nur Versorgungsehen gibt, die kurz vor dem Tod geschlossen werden. Aber letztlich ist das ja vom Staat auch ein wenig so intendiert, dass man durch die Ehe als Familie besser geschützt wird.
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