Personalausweis und Co. bei Bartträgern nach Rasur

vom 24.03.2014, 23:43 Uhr

A trägt sein vielen Jahren einen Vollbart. Entsprechend sind auch die Passfotos im Personalausweis und Führerschein. Allerdings würde A auch gerne mal seinen Vollbart komplett entfernen. Wie sieht das dann mit den Dokumenten aus? Diese Frage hält A im Moment noch davon ab, den Vollbart komplett zu entfernen. Muss man sich dann die Ausweise neu machen lassen oder gibt es genug andere Merkmale im Gesicht, wo Beamte bei einer Kontrolle einfach feststellen können, dass es sich wirklich um A handelt?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn der Ausweis noch gültig ist, muss man sich dann eben nur blöde Fragen gefallen lassen, wenn man komplett anders aussieht, aber man muss keinen neuen Ausweis beantragen. Dennoch würde ich mir das persönlich nicht antun wollen. Ich würde dann einfach einen neuen Ausweis beantragen und dann wird man eben auch nicht blöd angesehen und bekommt keine doofen Fragen gestellt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Man muss keinen neuen Ausweis machen lassen, wenn man sich rasiert. Auch wenn man vorher einen Vollbart hatte, bzw. dieser auf den Ausweisfotos zu sehen ist.

Wenn ich mir überlege, wie oft ich meinen Ausweis irgendwo vorzeigen muss, dann wären mir diese drei eventuell vorkommenden Fragen völlig egal.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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