Ist 'grober Unfug' ein eigener Straftatbestand?

vom 24.03.2014, 19:01 Uhr

An bestimmten Tagen sind Scherze in gewissem Rahmen erlaubt, wie etwa am 1. April oder in der Freinacht. Oft ist aber die Grenze zwischen Scherz und grobem Unfug fließend. Unter grobem Unfug verstehe ich einen Scherz, der eine größere Sachbeschädigung oder Körperverletzung beinhaltet. Ist eigentlich grober Unfug ein eigener Straftatbestand, der nicht so schwer bestraft wird, oder fällt er je nach Art des Scherzes unter Sachbeschädigung oder Körperverletzung?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Den Tatbestand des "Groben Unfugs" gibt es im deutschen Strafrecht heutzutage so nicht mehr. Er ist aber unter der Bezeichnung "Belästigung der Allgemeinheit" als Ordnungswidrigkeit im Ordnungswidrigkeitengestz weiter vertreten. Im Volksmund wird trotzdem noch häufig Grober Unfug gesagt. Wenn man etwas macht, dass die öffentliche Ordnung beeinträchtigt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, auch wenn man es selbst vielleicht als Scherz versteht.

Was du unter Groben Unfug fasst, geht ja noch etwas weiter. Selbstverständlich kann man sich mit "Scherzen" strafbar machen und zwar in jeglicher Form. Wenn man etwas beschädigt, ist das ganz klar eine Sachbeschädigung. Deshalb sollte man sich immer überlegen, was für einen Scherz man sich erlauben möchte.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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