Wechsel von Nachtschicht in Drei-Schicht-System möglich?
Herr Ö. arbeitet seit 15 Jahren als Dauernachtwache in einem Krankenhaus. Diese Zeit hat er auch nur in der Nachtschicht als Dauernachtwache gearbeitet. Im Arbeitsvertrag ist die Nachtschicht aber nicht vertraglich fest gelegt.
Nun war Herr Ö. ein paar Wochen krank und kam nun zu seinem Dienst an den Arbeitsplatz zurück. Der Arbeitgeber möchte Herrn Ö. aber nun gerne auf eine andere Station versetzen und dort soll er das dort übliche Drei-Schichten-System arbeiten.
Herr Ö. ist alleinerziehender Vater und hat Kinder unter acht Jahren, die er tagsüber betreuen muss. Deshalb hat er eben gerne die Nachtschichten gemacht. Die Betreuung der Kinder wäre aber nicht mehr gesichert, wenn Herr Ö. nun plötzlich im Drei-Schicht-System arbeiten muss.
Welche Ansprüche kann Herr Ö. nun geltend machen? Hat er ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz in Nachtschicht, weil er seit 15 Jahren nur Nachtschicht gearbeitet hat? Immerhin gibt es ja auch so was wie Gewohnheitsrecht oder kommt dieses hier nicht zum Tragen?
Entscheidender ist hier, warum der Arbeitgeber so plötzlich möchte, dass der Arbeitnehmer in das Drei-Schichten-Modell wechselt. Wenn es aus betrieblichen Gründen geschieht, sodass eventuell eine dringend nötige Stelle besetzt werden müsste, hat Herr Ö. klare Ansprüche.
Der Arbeitgeber müsste zunächst - wie bei einer Kündigung - eine Sozialauswahl treffen, um entscheiden zu können, welcher Arbeitnehmer überhaupt für einen solchen Wechsel geeignet wäre. Da die Kriterien bei der Auswahl immer dieselben sind (Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung) würde Herr Ö. nicht allzu schnell in die engere Auswahl kommen, zumal die Unterhaltspflichten für die 3 Kinder sehr schwer gewertet werden. Er sollte also auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber ein klärendes Gespräch führen und klarstellen, dass er gewisse Pflichten zu erfüllen hat, die mit dem neuen Modell nicht in Einklang stehen können.
Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass falls ein solcher Fall vor dem Arbeitsgericht landen sollte, der Arbeitnehmer sofort Recht erhält und sich der Arbeitgeber fügen muss.
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